Suchefunktion BAU.DE Forum Architekt / Architektur 507-1: Wie setzen sich die einzelnen Prozente der jeweiligen LPH zusammen?

Architekt / Architektur

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  1. Firstrichtung? 14.01.05
    Hallo zusammen,
    kann mir jemand sagen, wo das mit der Firstrichtung steht.
    Bis jetzt wurde nur über Leitungsphasen geredet.
    Mit freundlichent Grüßen
    Name: Stephan Rieder   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Zur Info 14.01.05
    zum BGH Urteil aus meinem vorstehenden Beitrag:
    Entscheidung v. 24.06.04, AZ VII 259/02, 1640 ff. = NJW 2004, 2588f. Kommentar von RA Dr. Sangenstedt in dib 12/04
    Schöne Grüße aus Bochum
    Name: Frank Krause   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. ...... 15.01.05
    bisherige aussagen:
    - bauherr müller beauftragt architekten lph 1-4
    - das grundstück unterliegt einem b-plan
    - müller hat 20% der benötigten finanzierungssumme als eigenkapital zur verfügung
    - ein kreditantrag wurde abgelehnt (oder mehrere?)
    so, nun geht das spekulieren los :-). was waren die vorgaben des bauherren? warum plante der architekt eine andere firstrichtung als im b-plan angegeben? welcher (vom b-plan abweichenden) bebauung hätten die nachbarn zugestimmt? würden die nachbarn einer (vom b-plan abweichenden) bebauung auch zustimmen, wenn keine pläne vorhanden sind? was hätten die nachbarn unterschreiben sollen und warum? wurde die planung den nachbarn tatsächlich vorgelegt? wurde der bauantrag bei der unteren bauaufsichtsbehörde eingereicht? hat der architekt bauherr müller auf evtl. probleme bzgl. der b-plan-konformität der planung hingewiesen? wie kommt der architekt auf 50% eigenleistung? was geht den architekten der kreditantrag des bauherren an? wie hat der architekt abgerechnet?
    ps: die frage war ja im wesentlichen beantwortet... ;-)
    schöne grüße
    Name: Ingo Nielson   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.gamma2.de

  4. hier gehts aber schön durcheinander! 15.01.05
    architektenleistungen sind werkleitungen.
    der architekt schuldet den erfolg! wenn die g.planung nicht genehmigt werden kann, bekommt er mehrere chancen, sein werk nachzubessern.
    die hoai ist kein keistungskatalog aus dem man aussuchen kann.
    die gerichte entscheiden zwar seit kurzem auch mal in diese richtung aber nicht so, dass einen eindeutige rechtssprechung abgeleitet werden könnte.
    ein architekt, der 50 proz eigenleistung ansetzt, dem ist schlicht nicht zu helfen! einem bauherren übrigens auch nicht! rechne er doch mal nüchtern 150.000 euro fividiert durch 25 € (produktiver ist kein bauherr alleine auf seiner baustelle) ergibt 6.000 stunden. bei vollzeit eigenleister dividiert durch 160 stunden pro monat ergibt 37,5 monate oder gute drei jahre. gibts das noch? fulltime eigenleistung drei jahre???
    zur ausgangsfrage steht bei beyer: planen nach hoai einiges. nur ist das hier völlig ohne belang!
    der architekt haftet (gottseidank) nicht für die kreditwürdigkeit seines clienten!!!!!
    Name: Herr Bluecher   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. ergänzung! 15.01.05
    ob ein nachbar unterschreibt ist dem architekten völlig egal, oder fast egal. fast nur, wenn ich ihn wegen dienstbarkeiten etc brauche.
    ansonsten plant der archi nach gültigem recht. wenn dann eine verzögerung wegen nachbarkasperle eintritt ist das niemals sein ding.
    Name: Herr Bluecher   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. @ Herr Bluecher 15.01.05
    da hast Du es in der Berechnung der Stunden aber gut gemeint mit dem Bauherrn. Da diese, in der Regel, KEINE Profis sind, würde ich nicht davon ausgehen, dass die Bauherren so schnell wie die gelernten (und meist ausgebildeten) Handwerker sind. (Schon gar nicht, wenn sie nebenher in einem Forum nach dem Wie_denn_wo_denn_was_denn fragen müssen).
    .
    Mein Ansatz daher als Finanzierungs-Fuzzi: Schwarzarbeiterlohn PLUS mind. 50 %.
    .
    Aber, korrekt, mit Deinem Argument und der Vorgehensweise, habe ich schon vielen "Profi-Bauherren" die Augen geöffnet und auf den Boden der Tatsachen zurück geholt. Und damit Nachfinanzierungen vermieden.
    .
    Gruß
    Klaus
    Name: Klaus Fuchs  

  7. Pokerspiel! 16.01.05
    wenn der Archi die Baupläne nicht lesen kann (siehe Firstrichtung -> ist vorgeschrieben!), dann har er keinen Erfolg gehabt, somit kein Anspruch auf HOAI Vergütung.
    50% der Eigenleistung ist schon heftig, keiner Bank würde sich da auf so was einlassen, auch nicht, wenn der Archi eine Berufshaftpflichtversicherung der Bank vorlegt.

  8. von wem kommen denn die 50% 16.01.05
    wenn nicht vom bauherren? was soll der architekt denn machen, wenn der bauherr ihm erklärt "ich mache ein jahr sabbat und erstelle das haus mit zwei kumpeln zu 80% selbst!"?
    letztendlich hat der architekt mit der eigenleistung nichts zu tun. die kostenschätzung beruht auf den summen, die ein unternehmer bekommen würde. die eigenleistung muß der bauherr schon selbst einschätzen, der architekt kann ihm da nur beratend zur seite stehen.
    +
    firstrichtung: warum sollte der architekt von sich aus bzw. ohne absprache mit dem bauherren die firstrichtung entgegen den festsetzungen des b-plans planen? da muss doch der wunsch des bauherren im raum stehen, oder? dann kann eine befreiung beantragt werden. das risiko einer ablehnung (z.b. weil nachbarn nicht unterschreiben wollen) sollte dem mündigen bauherren bewusst sein. der architekt wird sie sicherlich darauf aufmerksam gemacht haben?!
    +
    fragen:
    wie ist die gesamte sache denn nun abgelaufen?
    wurde der bauantrag eingereicht?
    wer ist auf die idee gekommen, die firstrichtung in entsprechender weise zu planen?
    ihre aussage:"wenn der Archi die Baupläne nicht lesen kann (siehe Firstrichtung -> ist vorgeschrieben!), dann har er keinen Erfolg gehabt, somit kein Anspruch auf HOAI Vergütung." mag ihnen ja ganz gut passen, ist aber nur die eine seite der medaille. der architekt sagt vielleicht." der bauherr wollte das so. ich habe deshalb den befreiungsantrag und die nachbarbeteiligung vorgeschlage und der bauherr stimmte diesem vorgehen zu". auch wenn der antrag auf dispens dann keinen erfolg hatte, der honoraranspruch des architekten besteht dennoch. bevor nicht die ganze geschichte auf dem tisch liegt, kann ihnen hier wahrscheinlich keiner weiterhelfen.
    schöne grüsse
    Name: Ingo Nielson   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.gamma2.de

  9. und wenn das wörtchen wenn nicht wär.. 16.01.05
    ja wenn der archi sich schriftlich rückversichert hat, und dem bauherrn die risiken seines vorgehens bzgl firstdrehung verklickert hat etc... es gibt durchaus da gegenteil! so nach dem motto machmer mal! und wenns nicht klappt zahlt der bauherr. das gibts schon!
    #
    wie soll denn ein bh eigenleistungen einschätzen? wenn er kein vermögen vorweisen kann und in erster linie auf seine "muskelhypothek" zurückgreifen kann wer könnte ihn da besser beraten als der universaldilletant architekt? wer denn? es wird wieder langtextig archiverkrampft!
    Name: Herr Bluecher   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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