Suchefunktion BAU.DE Forum Architekt / Architektur 507: Wie setzen sich die einzelnen Prozente der jeweiligen LPH zusammen?

Architekt / Architektur

Bauforen aktuell
Die Tageslektüre für Architektur und Baukultur - www.bauforen.de

Wie setzen sich die einzelnen Prozente der jeweiligen LPH zusammen? 11.01.05
Wie setzen sich die einzelnen Prozente der jeweiligen LPH zusammen?
Jede Leistungsphase hat eine bestimmte Prozentzahl z.B. LPH 1 hat 3%. Wie setzen sich diese 3% zusammen? Kann mir jemand bitte diese genau aufschlüsseln?
Danke im Voraus
Name: Müller  

  1. Leistungsphasen §15 HOAI 11.01.05
    Hallo Herr Müller,
    Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 3v.H
    1.Klären der Aufgabenstellung
    2.Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
    3.Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl
    anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    4.Zusammenfassen der Ergebnisse
    sind die Grundleistungen gemäß § 15 HOAI.
    Kann man auch in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieuren) nachlesen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Name: Stephan Rieder   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Weitere Aufschlüsselung der LP's 13.01.05
    Guten Tag. Es gibt Anhaltswerte zu der weiteren prozentualen Aufgliederung der Leistungsphasen. Diese sind in den Tabellen von Pott/Dahlhoff ausgewiesen (leider nur käuflich zu erwerben). Hierbei werden die Gesamtpunkte (z.B. 6% bei LP 4) gemäß den in der HOAI genannten zugehörigen Grundleistungen aufgeschlüsselt(z.B. Erarbeiten der Vorlagen..., Einreichen der Unterlagen..., Vervollständigen... usw.). mal im Internet suchen, vielleicht sind die irgendwo doch veröffentlicht.
    Name: Tobias Lettmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.radius-ingenieure.de

  3. Nachtrag zu eben 13.01.05
    Noch etwas vergessen: Diese Werte haben keine rechtliche Gültigkeit. Sie dienen nur als Anhaltspunkt, da die HOAI in den Grundleistungen nur aufzählt, was "üblicherweise" zur Erfüllung des Werkvertrags erforderlich ist.
    Name: Tobias Lettmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.radius-ingenieure.de

  4. Nachtrag zu eben 13.01.05
    Noch etwas vergessen: Diese Werte haben keine rechtliche Gültigkeit. Sie dienen nur als Anhaltspunkt, da die HOAI in den Grundleistungen nur aufzählt, was "üblicherweise" zur Erfüllung des Werkvertrags erforderlich ist.
    Name: Tobias Lettmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.radius-ingenieure.de

  5. voll anrechenbar? 13.01.05
    Würde gern bei LPH 1 bis 4 (27% Gebäude; 34% Freianlage) erfahren wie sie zusammensetzt, da mein Archi mir dies als volle Leistung berechnet hat, obwohl nach meiner Meinung nicht alle Punkte abgearbeitet wurden.

  6. Leistungsphasen - LP 1-4 und Freianlagen 13.01.05
    Hallo Herr Müller,
    sowie ich aus dem letzten Beitrag ersehe, haben Sie Ihren Architekten mit der Genehmigungsplanung beauftragt. Wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben sind alle Leistungen erbracht worden.Wobei natürlich die Leistungen für Gebäude nach §15 + 16
    HOAI und die Freianlagen nach §17 HOAI abgerechnet. § 18 HOAI besagt ausserdem das Honoare für Grundleistungen für Gebäude und für Grundleistungen für Freianlagen getrennt zu berechnen sind.
    Eines würde mich aber trotzdem interessieren, welche Leistungen Sie (nach Ihrer Meinung) nicht bekommen haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Name: Stephan Rieder   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. Schließe mich da an 13.01.05
    Sie haben einen Werkvertrag geschlossen. Wenn also das Werk den vereinbarten Anforderungen entspricht und Sie die LP 1-4 beauftragt haben, spielt es, streng genommen, keine Rolle, welche Arbeiten/Grundleistungen hierzu erforderlich waren.
    Name: Tobias Lettmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.radius-ingenieure.de

  8. Architektenvertrag 13.01.05
    Zu einer Baugenehmigung kam es nicht.
    Grund: Eigenleistungen hat mein Archi mit 50% der Bausumme angesetzt, dadurch bekam ich keinen Kredit. Eigenkapital war 20% der Bausumme.
    Außerdem hätte ich von drei Nachbarn keine Unterschriften bekommen. Frage ist, ob mein Archi dies vorher klären sollen, bevor er diese Planung anstrebt!?

  9. Mitwirken bei der Beschaffung... 13.01.05
    ... der nachbarlichen Zustimmung ist gem. HOAI keine Grund- sondern Besondere Leistung, die beauftragt werden muß. Allerdings hätte Ihr Architekt Sie daruf hinweisen sollen, daß diese zur Genehmigung erforderlich sein können. Bezgl. Eigenleistung/Finanzierung: haben Sie dem Architekten gesagt, daß Sie 50% Eigenleistung erbringen wollen/können?
    Name: Tobias Lettmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.radius-ingenieure.de

  10. Architektenvertrag 13.01.05
    Hallo Herr Müller,
    wenn die Sache allerdings so aussieht, ist es wahrscheinlich angebracht sich juristischen Beistand zu suchen.
    Vielleicht geht ja noch etwas in einem Schlichtungsgespräch.
    Die Beibringung der Nachbarunterschriften ist Sache des Bauherrn.
    Mit freundlichen Grüßen
    Name: Stephan Rieder   E-Mail-Adresse anzeigen  

  11. Bemerkung zum Beitrag Nr. 5. 13.01.05
    Wenn der dem Architekten erteilte Auftrag lediglich die LP 1-4 umfasste und die Baugenehmigung erteilt wurde, hat der Architekt die von ihm geschuldete Leistung erbracht und 27% des vollen Vomhundertsatzes verdient, ohne dass es noch darauf ankommt, ob er alle Leistungsmerkmale der einzelnen Leistungsphasen angearbeitet hat. Lediglich wenn er wesentliche (zentrale) Teilleistungen nicht erbracht hat, z.B. die Kostenberechnung weggelassen hat, kann es zu Abzügen kommen. Korrekterweise sollte der Architekt in solchen Fällen den Vomhundertsatz der jeweiligen Leistungsphase schon von sich aus in der Honorarrechnung nicht voll ansetzen. Das gilt sinngemäß auch für die Leistungsphasen 5 - 8. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob alle Teilleistungen aus den einzelnen Leistungsphasen abgearbeitet wurden, wenn der Erfolg eingetreten ist, d.h. das Bauvorhaben vollendet wurde. Dies wieder mit der Einschränkung, dass es wegen etwa nicht ausgeführter sog. "zentraler" Leistungen zu Honorarabschlägen kommen kann, die der Architekt seriöserweise schon von sich aus in Form von nicht voll berechneten Vomhundertsätzen berücksichtigen sollte. Wenn er z.B. keine Ausführungspläne zeichnet kann er die LP 5 nicht gut mit 25% ansetzen (was natürlich nicht vorkommt). Dass der Architekt mit dieser Einschränkung das volle Honorar verdient, auch wenn er nicht alle Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen erbracht hat, liegt an der Erfolgsbezogenheit des Architektenwerks. Wenn der Bauherr das von ihm gewünschte Haus erhalten hat, hat der Architekt den geschuldeten Erfolg erbracht, auch wenn er dabei für das konkrete Vorhaben "unwichtige" bzw. nicht erforderliche Teilleistungen quasi übersprungen bzw. reduziert hat.
    Name: Klaus Roth   E-Mail-Adresse anzeigen  

  12. welche Baugenemigung 13.01.05
    die Baugenehmigung wurde nicht erteilt, da der First nicht in vorgeschriebene Richtung zeigt (Freistellungsverfahren Augsburg BL Bayern)! Grobe Fahrlässigkeit oder? Alle Unterlagen waren vorhanden, genauer lesen wäre angebracht und das vom Dipl.Ing.
    Kann man Archititel kaufen ;)

  13. Die Erfolgsbezogenheit ist 13.01.05
    lt. neuerem BGH Urteil vom Tisch! Sobald ein Architekt nicht alle Grundleistungen vollständig erbracht hat, erlischt sein Anspruch auf volles Honorar!
    Schöen Grüße aus Bochum
    Name: Frank Krause   E-Mail-Adresse anzeigen  

Weitere Beiträge

Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,
so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.


BAU.DE - Suche - Forum - Inserate - Baulexikon - Gästebuch
© + Impressum + Nutzungsbedingungen