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Art. 91 Örtliche Bauvorschriften 24.09.06 Bei uns im Wochendgebiet steht in der Satzung, das kein Dachausbau erlaubt ist. Meine Frage ist,ob von der Stadt das überhaupt zulässig da ich in der BauVerordnung Bayern keinen Eintrag finde wo das (Art. 91 Örtliche Bauvorschriften)definiert ist. Was ist genau ein Dach der Spitzboden oder das Geschoss über eine bestimmte Höhe(alles übern Vollgeschoss). danke im voraus Sven Name: Sven
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