Statik und Prüfstatik für Anbau notwendig bei Gebäudekl. 5?
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Statik und Prüfstatik für Anbau notwendig bei Gebäudekl. 5?

Hallo liebe Forumsspezialisten, Mitglieder und allen eine frohes neues Jahr 2024!

Folgende Situation:

Ein Anwesen besteht aus Haupthaus mit einer letzten Geschoßbodenhöhe von > 13 m und einen mit dem Haupthaus verbundenen Anbau der aus EGAbk. und einem Ziegeldach gefertigt ist.

Das Anwesen ist über 100 Jahre alt. Der Anbau besteht aus EG und einem Ziegeldach was nicht begehbar ist und keine Betondecke besitzt.

Wenn nun im Anbau eine Kernsanierung mit dem dem Entfernen von Wänden (die bis zur Tragkonstruktion des Daches reichen), ansteht, wird dann bei solch einer Umbaumaßnahme eine Genehmigung von der BOB benötigt und/oder sogar eine Statik die gewährleistet das die Tragfähigkeit des Daches hier nicht beeinträchtigt wird, oder ist hier sogar auch eine zusätzliche Prüfstatik notwendig, da die Prüfstatik Vorschrift nach der Gebäudekl. 5 sich hier auch auf den Anbau bezieht da mit dem Haupthaus verbunden und auch in der Teilungserklärung nicht anders gereglt ist.

Viele Grüße und ein Dankeschön für jede Info!

Grüße

  • Name:
  • Jürgen
  1. besonders alt und kompliziert

    Umbau und Sanierung von einem so alten Gebäude und zudem einer WEGAbk. bedarf aller Genehmigungen wie bei einem Neubau, besonders bei Statik, Brandschutz, Schallschutz und Abgeschlossenheit. Damit ist das was für Spezialisten. Der Hinweis auf Bestandsschutz zählt nicht. Es wird so viele Zusatzmaßnahmen geben, dass ein Abriss besser wäre. Maßnahmen vergessen oder unterschlagen wird noch teurer.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Das war leider nicht die Frage

    Hallo nochmals,

    es ging nur um die Frage, ob ein Anbau, der aus dem EGAbk. und einem Dach besteht, die gleichen Statik-Vorauussetzungen erfüllen muss, wie sein Haupthaus, an dem er angebaut wurde?

    Beispiel: Haus über 13 m Geschossbodenhöhe = Statik + Prüfstatik Gebäude bis 7 m benötigen so glaube ich NUR eine Statik.

    Wie ist das im o.g. Fall?

    Ob das Sanieren eines Altbaus sinnig oder unsinnig ist, ist hier nicht die Frage.

    Grüße Jürgen

  3. Es werden (dankenswerter Weise) auch Fragen beantwortet, die nicht (direkt) gestellt werden!

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    [ Zitat Anfang ] ... Dankeschön für jede Info! ... [ Zitat Ende ]
    • Name:
    • GP
  4. 3 Ansätze:

    Foto von Martin G. Halbinger

    1. Ansatz: Zitat: "Wenn nun im Anbau eine Kernsanierung mit dem dem Entfernen von Wänden (die bis zur Tragkonstruktion des Daches reichen..." muss nicht zwingend das gleiche bedeuten wie `Entfernen von tragenden Wänden` bzw. `Änderung an tragenden Bauteilen`. Wenn nun ein Statiker, nach Besichtigung, Unterlagenprüfung usw. zu der Feststellung kommt, die zu entfernende Wand selbst ist nicht tragend oder aussteifend, ist dies noch kein Standsicherheitsnachweis der geprüft werden muss.
    2. Ansatz (abhängig vom Bundesland und Wortlaut der Regelung in der LBOAbk.) In Bayern sind auch bei Gebäudeklasse 5 keine Prüfstatiker erforderich, wenn ein Kriterienkatalog ausnahmslos erfüllt ist. Web-Link vereinfacht: statisch / rechnerisch sehr einfache Bauweise mit klaren Verhältnissen... was bei alten Bauwerken durchaus denkbar ist. Ob dies in allen Bundesländer ähnlich geregelt ist, wäre zu prüfen.
    3. Der Anbau ist statisch-konstruktiv und auch nach der Nutzung so eigenständig, dass er ein eigenes Gebäude darstellt und somit ggf. einer eigenen Gebäudeklasse zugeordnet werden kann.

    Wenn diese drei Ansätze nicht eingehalten werden können (muss im Zweifel ein nachweisberechtigter Tragwerksplaner unterschreiben), wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Prüfer notwendig werden.

  5. WEG zusammenhängend?

    Eine WEGAbk. auf einem Grundstück mit 2 getrennten Häusern ist denkbar und möglich. Der Fragesteller spricht aber von einem verbundenen Anbau. Damit ist es aber ein Bauwerk das gemeinsam betrachtet wird. Bauwerke aus verschiedenen Baujahren sind planerisch zusammenzuführen und in einer gemeinsamen Teilungserklärung zu behandeln. Es ist ein Stück Haus in einer WEG, alle Sondereigentümer haben Anteil am gleichen Allgemeineigentum und tragen die Kosten gemeinsam. Sonst ist eine ordentliche Verwaltung unmöglich.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Danke, das ist eine sehr gute Info

    Vielen Dank für diese Info.

    im verlinkten Artikel könnte wohl punkt 8. zum tragen kommen und die Tatsache das es wohl als eigenständiger Anbau zu sehen ist, macht die Sache schon viel einfacher. Denke ich.

    wobei dann u.U. doch bei einem Nachweis wieder der Prüfer mit unterschreiben müsste, was doch wieder sein könnte. Müsste ich vielleicht ein Beispiel nennen.

    Ich denke das kann dann eh nur ein Statiker oder Bau/Tragwerksplaner entscheiden ob überhaupt eine Statik notwendig ist. Wenn hier in diesem Fall die Decke so gestaltet wurde das diese als Querbalken die an jedem Sparren befestigt sind (die Decke wurde so 50cm höher und die daraus entstandenen Felder (der Querbalken) wurden mit Sand gefüllt. Die Stützwände die bis zu diesen Balkken hochgehen sind zwar nur 11'er aber ich vermute wg. der Konstruktion könnte die bauordnungsbehörde doch eine Statik verlangen. Oder? Was macht man in diesem Fall, geht man zum Statiker oder Tragwerksplaner (das wäre meine Sicht) oder zur Bauordnungsbehörde.

    Viele Grüße Jürgen

  7. Zur WEG zusammenhängend

    Ja, das ist schon klar, dass es für die Gemeinschaft ein Gemeinschaftseigentum und der Anbau natürlich auch dazu gehört.

    Was aber interessant wäre ist:

    Ist es nun so, wie vorhin mitgeteilt wurde, dass der Anbau, wegen seiner eigenständigen Form, ist ja kein 3 stöckiges Gebäude, sonden nur das EGAbk., von Seiten der Bauordnungsbehörde und den Bauvorschriften anders behandelt wird, wie das Haupthaus, was in der Gebäudeklasse 5 ist?

    So wie Du schreibst, wäre der kleinere Anbau auch so zu behandeln, also auch Gebäudeklasse 5.

    Ich denke aber, da es kein normales Dach, sondern schon eine etwas gewichtsbelastete Konstruktion besteht, ist das nicht so einfach zu entscheiden.

    Ich hätte hier wirklich auf einen Statiker getippt, den man befragen müsste. Hätte nicht gedacht, dass es Fälle gibt, die da keinen brauchen, bis auf ein Gartenhaus etc.

    Viele Grüße Jürgen

  8. Klarstellung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die o.G. Ansätze sind durch Fachleute zu prüfen. Zum einen, da der bauordnungsrechtliche Gebäudebegriff überhaupt nicht durch Eigentumsverhältnisse beeinflusst wird und zum Anderen, da hier aus der Ferne unter "Anbau" viele konstruktiv unterschiedliche Situationen denkbar sind... von durch eine Silikonfuge "verbunden" wie bei Doppelhäusern, bis konstruktiv eine Einheit und nur später erweitert... Wenn der Statiker vor Ort hier eine konstruktive Trennung sieht, kann dies ein Weg sein.

    Wenn die Bauaufsicht im Verfahren beteiligt ist (z. B. weil es eine Baugenehmigung gibt) dann will die eh eine Unterschrift von einem nachweisberechtigten Tragwerksplaner... z. B. auf der Baubeginnsanzeige, dass die erforderlichen bautechnischen Nachweise erstellt wurden. (oder auf weiteren Formularen wie dem o.g. Kriterienkatalog)...

  9. Da sieht man wie komplex solch eine Beurteilung eigentlich ist!

    Vielen dank auch für diese Infos - für mich alles nachvollziehbar.

    Damit man hier sieht wie solch ein Anbau eigenständig ist oder sogar von dem Tragwerk her mit dem Haupthaus verbunden ist, was u.U. wohl wieder zu einer anderen Bewertung führen könnte. Hier die Historie des Anwesens.

    Im Archiv der BOB ist auf dem Urplan das Haupthaus der Anbau sichtbar. Da das ganze Anwesen früher eine andere Funktion (Schwesternwohnheim mit späterem Seminarräume im Anbau ohne Bad, WC, Küche) hatte, wurde es wohl nach dem Krieg nochmals umgebaut.

    Da die EGAbk.-Wohnung des Haupthauses an den Anbau grenzt und dort Fenster die zum Anbau zeigten, die später zugemauert wurden, kann man hier noch erkennen, dass die Wand zum Anbau erst frei (ohne Anbau) stand. Wieso man das im Archivplan nicht sieht, weiss ich nicht. Der Anbau dürfte aber tatsächlich erst kurz nach Fertigstellung des Haupthauses angebaut worden sein.

    Der Anbau ist somit mit einer Silikonfuge sichtbar vom Haupthaus getrennt. Sieht erstmal klar als eigenständig aus.

    Bis eine spätere Änderung am Anbau und der benachbarten EG-Wohnung dazu kam.

    Als man dann wohl aus dem ganzen Anwesen Wohnungen machte, fehlte im Anbau die Küche und das Bad. Bei der folgenden Teilungsänderung des Anwesens nahm man der EG-Wohnung des Haupthauses, einen Raum weg, brach zum Anbau durch, wonach dann der Anbau auch sein Badezimmer hatte.

    Somit könnte sich dann auch die Bewertung der BOB vielleicht wieder ändern, da dieser Anbau nun durch eine statische Änderung am Haupthaus mit diesem verbunden wurde! Schliesslich ist ein Raum vom Anbau, im Haupthaus untergebracht und miteinander verbunden.

    Vielleicht könnte man dies aber auch wieder eliminieren, wenn man nachweisen kann, das durch die Wohnungsverbindung nichts an der Statik des Haupthauses geändert wurde, da auch bei der Verbindung ein vorhandenes Fenster nur bodentief erweitert wurde.

    Versorgungstechnisch, Heizung, Brauchwasser, etc. wird der Anbau vom Haupthaus versorgt!

    Nun weiß ich aber, welche Fragen ich dann an den Statiker zu stellen habe und da nicht drumherum komme. Ursprünglich dachte ich tatsächlich so eine Antwort wäre viel klarer. Die Infos die ich nun hier bei Euch bekam haben mir schon die Augen geöffnet. Man lernt nie aus am Bau.

    Danke für die ganzen Infos.

    Viele Grüße

    Jürgen

  10. nach und nach kommt alles ans Licht

    Jetzt plötzlich hängt der Anbau über einen Durchbruch am Altbau, also ist die Brandwand durchbrochen und die Abgeschlossenheit ist verändert. Ein Berater ist notwendig und ich hoffe, die Eigentümer geraten an den Richtigen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  11. Ja genau,

    Ja, so waren die Zeiten damals, auf Brand- und Schallschutz hatte man do wohl noch nicht so das Auge und da war dann auch die alte 11'er Wand als Wohnungsteiler ok.

    Teilungsmäßig und damals von der BOB mit der Abgeschlossenheit, war sicherlich alles ok.

    Von Außen, sieht der Bau mit seiner sichtbaren Trennfuge zum Haupthaus eigenständig aus. Ob der Durchbruch zum Haupthaus dann die Bewertung welche Art von Statik man benötigt, wird sich zeigen.

    Ich werde jetzt mal einen Termin von einem recht bekannten Tragwerksplaner der auch die örtliche BOB gut kennt , vereinbaren.

    Ich habe aber trotzdem hier schon wichtige Infos erhalten.

    Danke

    Viele Grüße an alle


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