Kosten für die Erstellung eines Lageplan
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Kosten für die Erstellung eines Lageplan

Hallo zusammen,
mein Partner und ich haben Ende 2006 einen Werkvertrag für den Bau eines Einfamilienhaus bei einem Bauträger unterschrieben. Die Kosten für die Erstellung eines Lageplans waren im Pauschalpreis nicht enthalten. Nach Erstellung des Bauantrags haben wir nun eine Rechnung des Architekten bekommen. Ein Posten heißt "Lageplan inkl. Grob- und Feinabsteckung (Grobabsteckung, Feinabsteckung), Erstellen des Lageplans inkl. o.g. Absteckung" und beträgt 1.800,- €. Darüber hinaus haben wir eine Rechnung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs erhalten, in der er für "die Anfertigung des Amtlichen Lageplans/ Baulastenplän" 2.005,- € berechnet. Davon soll anteilig unser Architekt (bzw. das Architektenbüro) 743 € und wir 1.262 € zahlen. Ich habe beim Architekten angerufen und ihn gefragt, wofür er uns die Kosten berechnet hat, wenn doch der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur den Lageplan erstellt hat. Er meinte, das er im Grunde den Lageplan erstellt hätte und die Rechnung des öffentlich bestellten Ingenieurs hauptsächlich auf den hohen "Verwaltungsgebühren" basiert. Kann das sein? Wenn man die beiden Beträge addiert, kostet und der Lageplan über 3.000,- €! Ist das normal? Irgendwie haben wir das Gefühl, unser Architekt möchte uns abzocken ...
Wir würden uns über helfende Beiträge sehr freuen.
  • Name:
  • Ellabaut
  1. Kosten für Lageplan ...

    Um Ihre Frage gleich zu beantworten  -  Nein!
    Natürlich kostet ein Lageplan, selbst, wenn der Bau abgesteckt wird, also bspw. das sogenannte Schnurgerüst erstellt wird, bei weitem nicht das, was Ihnen in Rechnung gestellt werden soll.
    Es ist etwas schwer, was man Ihnen raten soll, da
    1. wenn die vertragliche Vereinbarung dahinging, bzw. dahingeht, dass Sie selbst (und nicht der Bauträger (Bauträger) ) diese Kosten zu tragen haben, einiges im argen liegt [mit Ihrem Bauträger und dem von diesem beauftragten Architekten]
    2. der Kollege Architekt m.E. einmal wieder seine Finger schmutzig macht, da er bei dem "bösen Spiel" des Bauträger wohl kräftig mitmischt, d.h. seine Kosten für den Bauantrag, denn ohne Lageplan erhält er und sein Auftraggeber (Bauträger) keine Genehmigung für den Bau, ggf. anteilig doppelt berechnen möchte.
    3. es keine Regelungen dahingehend gibt, dass die Kosten für einen "ö. b. " Vermessungsingenieur anteilig vom Architekten und vom Erwerber (nämlich Sie selbst) bezahlt werden sollten
    4. es besonders fraglich ist, weshalb ein ö. b. Vermesser und nicht ganz simpel ein Dipl. -Vermessungsingenieur diese Tätigkeit ausführt.
    5. Wenn ein Vermessungsingenieur die beschriebenen Tätigkeiten übernimmt, kann der Architekt kein Honorar für seine "vorgeblichen" diesbezüglichen eigenen Leistungen verlangen.
    6. die Erstellung eines amtlichen Lageplans (wenn dieser notwendig sein sollte), samt Erstellung der Einmessung (Schnurgerüst) eines Einfamilienhaus allenfalls etwa 1.000 bis 1.300 € kostet.
    Ich möchte Ihnen empfehlen:
    a) beim zuständigen Bauamt (untere Bauaufsichtsbehörde als Genehmigungsbehörde) nachzufragen, ob die Vermessung amtlich angeordnet wurde und, falls ja, weshalb.
    b) den ö. b. Vermessungsingenieur hiernach zu befragen
    c) insbesondere, wenn Ihre Probleme mit einem Bauträger jetzt schon anfangen sich entsprechend qualifiziert fachlich beraten zu lassen.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Seriös ist das nicht!

    Nun ziehen wir (Architekten) gerne vom Leder wenn es darum geht Machenschaften, Murks und Pfusch von Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer anzuprangern.
    Leider gibt es aber natürlich auch merkwürdiges Gebaren bei einigen Kollegen. Leider.
    Ihre Frage kann von hieraus auch nicht schlüssig beantwortet werden.
    Hier in Bayern ist für einen Bauantrag (eines normalen Einfamilienhauses) z.B. gar kein Lageplan vom Vermessungsingenieur notwenidig. Wenn's eng wird (Grenzbebauung, unklare Grenzverläufe usw.) ist es natürlich ratsam einen Vermesser hinzuzuziehen!
    Bei einer normalen Baumaßnahme holt sich der Planer einen Auszug aus dem Katasteramt/Vermessungsamt (kostet etwa 30  -  40 EUR) und zeichnet die geplante Baumaßnahme (mit allen notwendigen Maßen) dort ein. Arbeitsaufwand: ca. 1 Stunde.
    Kostet normalerweise nichts, da dies zu den Unterlagen des Bauantrages dazugehört.
    Bauen Sie z.B. in Baden-Württemberg wird ein Lageplan eines Vermessers gefordert. Der kostet dann um die 500  -  1.000 € (hje nach Aufwand und Schwierigkeit).
    Lassen Sie sich bloß nicht für dumm verkaufen.
    Gruß
    Thomas
  3. Wohl kein

    Bauträger, da "Werkvertrag".
    • die vertragliche Regelung, dass ein amtl. Lageplan von einem öbVI zu erstellen ist, und die Kosten vom Bauherren zu tragen sind ist legitim.
    • hat der öbVI den Lageplan erstellt, hat der Architekt nichts zu berechnen
    • ob ein amtl. Lageplan erforderl. ist, mag dahingestellt sein, wenn es vertraglich so vereinbart wurde geht es OK
    • Kosten für amtl. Lageplan inkl. örtlicher Höhenaufnahme/Eintragung Neubau mit Abstandflächen etc. liegen bei uns in der Region (NRW) inkl. Gebühren für Katasterunterlagen bei ca. 800-900,- €.
    • Name:
    • M.P.

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