Die Tageslektüre für Architektur und Baukultur - www.bauforen.de
Bauvorlageberechtigter ist nicht vorlageberechtigt - Auswirkungen?01.10.08
Hallo,
ich versuche mal alles wesentliche möglichst kurz zu erläutern:
Rheinland-Pfalz, Reihenhaus mit 3 Einheiten, Kauf vom Bauträger, vereinfachtes Verfahren für Bauantrag.
Die Unterlagen (Statik,Energienachweis, Schallschutznw etc.) hat ein Dipl. Ing erstellt. Die Baubehörde hat den Eintrag in der Ing. Kammer und die Lst. Nr. des Ing. beim Bauträger nachgefragt, da diese nicht angegeben war. Diese wurde nachgereicht und ist in einem anderen Bundesland (obwohl der Ing. in Rheinland-Pfalz tätig ist und wohnt).
Eine Nachfrage bei der dortigen Ing Kammer hat ergeben, das der Ing. dort nicht gemeldet und auch nicht bauvorlageberechtigt war.
Nachdem sich nun durch ein Gutachten herausgestellt hat, das die Statik mangelhaft ist - Frage ich mich ob ich diesen Sachverhalt in irgendeiner Art nutzen kann zumal die Angelegenheit sich zur Zeit vor Gericht befindet.
Vielen Dank!
Name: Ignaz Wrobel
973 Bauvorlagenberechtigung, Bau-Ing.-kammereintrag01.10.08
"Frage ich mich ob ich diesen Sachverhalt in irgendeiner Art nutzen kann zumal die Angelegenheit sich zur Zeit vor Gericht befindet."
?Gegenfrage: wozu, bzw. wofür? --> Geld?
Aussichten auf Erfolg: fraglich, Schadensersatz nach BGB immer nur dann, wenn ein konkreter Schaden nachgewiesen werden kann.
Mögl. Vorgehen, wenn Sachverhalt zutrifft: Ein nicht bauvorlagenberechtigter Ing. macht sich strafbar im Sinne des Standesrechts und des Architektenrechts, sodass dieser im vorliegenden Falle - wenn dieser dort gemeldet wird - zwar seinen nichtvorhandenen Eintrag in die Architektenliste nicht verlieren kann, aber doch zukünftig erhebliche Probleme erhalten wird einen Eintrag dort zu erhalten.
Dies könnte natürlich als Druckmittel verwandt werden, um, neben einer mögl. Nachbesserung, dann Minderung für das mangelbehaftete Werk und Schadensersatz hierfür, eben auch noch mehr zu verlangen.
Sinnvoll ist m.E. immer eine entsprechende Meldung an die zuständige Bauingenieurekammer, die Ihnen auch weiterhelfen kann (missbräuchliche Verwendung der Berufsbezeichnung, etc.). Ebenso kommt dort ggf. in berufsrechtliches Verfahren in Betracht.
MfG
Name: Ralph KaiserE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.bhk-beratung.de
richt nach Betrug01.10.08
Jedoch wurden nicht Sie betrogen, sondern das zuständige Bauamt, also müsste vermutlich das Bauamt Anzeige erstatten. Weiß nicht, ob Sie den Ing. auch anzeigen könnten, vermutlich. Für Sie ergeben sich Rechtsfolgen in erster Linie aus der Mangelhaftigkeit der Statik.
Nun sind wir hier aber kein Rechtsberautungsforum. Sie sollten einen Anwlat fragen, was der Ihnen rät. Aus triftigem Grund vom Vertrag zurücktreten inkl. Schadenersatz oder doch weiterbauen lassen und einen eigenen Sachverständigen hinzu ziehen, der alles in Ihrem Sinne prüft.
Da sind Ferndiagnosen von Bauleuten wenig hilfreich. RA fragen!
Name: Uwe TilgnerE-Mail-Adresse anzeigen
Vielen Dank für die Anworten. Nun dann wird ...01.10.08
Vielen Dank für die Anworten.
Nun dann wird der einzige Effekt darin bestehen, die unseriösität des Bauträgers vor Gericht weiter zu untermauern.
Lt. meines Anwaltes ist es für den Schadenersatz unerheblich ob ein Schaden entstanden ist, oder durch einen Mangel in Zukunft entstehen könnte.
Die Frage stellt sich bei mir allerdings nicht, denn nicht nur die Statik ist fehlerhaft und es fehlen ein paar Seiten. ( die Fehlerhaftigkeit wurde 2 Jahre nach Bauantrag allerdings als zurück datierter Nachtrag korrigiert). Dadurch ist die Statik wieder ok - allerdings ist die Ausführung nach der falschen Statik erfolgt. Somit ist das Gebäude teilweise nicht nutzbar.
Ich weiß es ist Betrug (es interessiert nur keinen), allerdings wird das Bauamt nichts unternehmen, dem ist es egal. Lt. Aussage wird hier nur auf vollständigkeit und nicht auf Richtigkeit der Unterlagen und Angaben geprüft. Die Fehlerhafte Statik ist dort bekannt.
973:Na dann ...01.10.08
sollten Sie ja schon rechtlich beraten worden zu sein.
Korrektur: es handelt sich natürlich um die Bauingenieurekammer RLP.
Die Frage bleibt weiterhin: ?was wollen Sie wozu - mit Ihrer unkonkreten Fragestellung - erreichen?
Wenn Sie schon einen Gutachter einschalten mussten, bzw. dieser vom Gericht beauftragt wurde, dann müssten Sie doch "alle" Infos haben, um Ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Es geht doch wohl nicht um die (Un)seriösität des BT.
MfG
Name: Ralph KaiserE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.bhk-beratung.de
SchadenERSATZ02.10.08
... gibts wenn überhaupt nach eingetretenem Schaden (1. Hürde) und dieser muss in Geld ausgedrückt werden können (2. Hürde) und eine kausale Folge des bestehenden Mangels sein (3. Hürde).
>Lt. meines Anwaltes ist es für den Schadenersatz unerheblich ob ein Schaden entstanden ist, oder durch einen Mangel in Zukunft entstehen könnte
Deshalb Mangel beheben lassen, oder vom Kaufvertrag zurücktreten, da Bau von nicht zugelassenem Ingenieur geplant und mit nachgewiesenermassen falscher Statik gebaut ein schwerwiegender verdeckter Mangel ist. Wenn Sie Schadenersatz zugesprochen erhielten, sässen Sie mit mehr Geld in der gleichen Bau- oder Planungsruine. Wollen Sie das?
Ist dem Bauträger sein Problem, bzw. mit dem müssen Sie streiten (oder haben SIE diesen Ingenieur angeheuert?)
Name: Jens Paulsen
Statik magelhaft???02.10.08
Als Bauingenieur vermute ich erstmal bei jedem Kollegen, dass er sein Fach versteht und in der Lage ist, die Statik so zu berechnen, dass das Gebäude standsicher ist.
So unterstelle ich das auch erstmal bei Ihrem Statiker.
Die Mangelhaftigkeit der gesamten Statik reduziert sich bei genauer, fachkundiger Betrachtung möglicherweise auf wenige Fagen in einzelnen Positionen, wodurch die Standsicherheit vielleicht gar nicht beeinträchtigt ist.
Es kommt halt darauf an, aus welchem Blickwinkel man das betrachtet. Bescheiben Sie die vermuteten Fehler bitte mal genauer.
Wenn der Ingenieur in einem anderen Bundesland für ein Gebäude dieser Art und Größe bauvorlageberichtigt ist und eine Berufshaftpflichtversicherung hat, dann kann man vermuten, dass er fachlich in der Lage ist, Bauvorlagen auch in Rheinland-Pfalz prüffähig zu erstellen.
Das der Kollege in Rheinland-Pfalz nicht bauvorlageberechtigt ist, liegt an der Kleinstaaterei und dem Bürokratiedschungel in Deutschland. Die Länderingenieurkammern können oder wollen sich nicht auf bundeseinheitliche Regelungen einigen, so dass zur Erlangung der Bauvorlageberechtigung in jedem Bundesland separat aufwändige Anträge zu stellen sind. Anstelle von Vereinfachungen wird es sogar noch schwieriger bundesweit zu arbgeiten, da auch für die Tragwerksplanung und für die Aufstellung von Schall- und Wärmeschutznachweisen unterschiedliche Listen mit unterschiedlichen Eintragungsverfahren und Anforderungen verlangt werden.
Deshalb sagt eine fehlende Listeneintragung allein noch nichts über die Qualifikation und die Seriösität eines Statikers und Entwurfsverfassers aus. Die ganzen unterschiedlichen Listenführungen in den Bundesländern helfen kaum, die Qualität von Planungsleistungen zu steigern, vielmehr sind Sie eine Daseinsberechtigung für die Länderingenieurkammern und sichern eine Einnahmequelle für die Kammern.
Wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und immer noch Bestand hat, dann ist die fehlende Bauvorlageberechtigung also kein geeignetes Instrument, um im Prozeß Stimmung zu machen.
Ein Indiz für die Unseriösität des Bauträgers wäre eher, wenn diese den Ingenieur nicht nach HOAI bezahlt hat.
Gruß
Name: Lott Andreas
Vielen Dank02.10.08
Danke für die vielen kompetenten Antworten.
Die Standsicherheit ist auch nicht direkt gefährdet, lediglich die Lastabtragung des Daches ist nicht gewährleistet. Die Statik ist lediglich insoweit mangelhaft, das diese für die " gekaufte" Nutzung des Gebäudes nicht ausreicht. Daraufhin wurde vom Statiker (den der Bauträger natürlich beauftragt hat) eine korrigierte Statik abgegeben die Bauteile (Stahlträger) enthält die nachweislich nicht verbaut wurden.
Und auf die Frage von Herrn Kaiser was ich hier mit meiner Frage erreichen möchte:
Eigentlich nichts konkretes wie sondern eher so etwas in der Art wie z.B
Das ist nicht so wichtig, die Haftung hat der Bauträger und ein bauvorlageberchtigter Statiker ist bei einem 3 Parteien Haus gar nicht notwendig.
oder
Das ist eine ganz üble Sache und der Bauträger kann hier ganz großen Ärger bekommen. Z.B. hohes Bußgeld. (den er natürlich auch dann bekommt)
Da ich diesen Sachverhalt als Laie überhaupt nicht beurteilen kann und entscheiden muss ob ich ihn weiterverfolgen soll oder nicht.