Suchefunktion BAU.DE Forum Außenwände und Fassaden 3710: Kelleraußenwand und gemeinsamme Bodenplatte bei DHH

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Kelleraußenwand und gemeinsamme Bodenplatte bei DHH 21.07.07
Moin zusammen,
wir beabsichtigen eine DHH zu erweben, bei der Baubeschreibung ist mir folgendes aufgefallen:
Kelleraußenwand: aus Betonfertigteilen mit Ortbetonkern mit hoher Wasserindringwiderstand nach Din 1045-3, d=30cm
Die AUsbildung ERFOLGT NACH STATISCHEN eRFORDERNISSEN ALS wEISSE WANNE, Ínnenseiten mit glatter Oberfläsche.
Die Kelleraußenwände werden als durchgehende Wand (eine gemeinsame wanne hegestellt.
Haustrennwnd: aus Kalkstein oder Bims-Mauerwerk 2 x 15 cm mit 5 cm Fuge, Schalldämmwert der Trennwandkonstruktion 63dB
Meine Frage, haben wir erhebliche Nachteile was die Schaldämmung anbetrifft wenn man eine gemeinsamme Bodenplatte und auch noch eine gemeinsamme Wanne hat?
Hat jemand damit schon Erfahrungen!?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Beno
Name: Beno Weber  

  1. Ihr hättet ... 21.07.07
    ... erhebliche Feuchtigkeitsprobleme, wenn die Bodenplatte n i c h t durchlaufen würde.
    .
    Im Bereich der Haustrennwand kann in die weiße Wanne jedoch ohne Probleme eine druckwasserdichte vertikale Schalltrennfuge eingebaut werden.
    .
    Freundliche Grüße
    Name: Volker Kugel   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-kugel.de

  2. Trennung Doppelhaus 21.07.07
    Hallo Herr Weber,
    ich rate Ihnen, die Doppelhäuser konsequent zu trennen.
    Die Schallübertragung über eine gemeinsame, durchgehende Bodenplatte und durchlaufende Außenwände ist gravierend!
    Ihr müßt einfach die "Mehrkosten opfern" und wirklich zwei vollkommen getrennte Keller, als "weiße Wanne" ausführen.
    5 cm Fuge dazwischen ist optimal.
    Hinweis: "Betonfertigteile mit Ortbetonkern mit hohem Wasserindringwiderstand nach Din 1045-3, d=30cm" ist keine "Weisse Wanne". Wie werden denn die Fugen und Stöße der Fertigteile abgedichtet?
    Fragen Sie da mal nach!
    Viel Erfolg!
    Name: Johannes Rudolf   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Die Frage wäre 21.07.07
    ob das DH schon steht oder noch in der Planung ist! Es deuted alles darauf hin das das DH schon fertiggestellt ist.
    Mit durchgehende bodenplatte und Außenwänden im Keller hätte ich wenig probleme.
    Mfg.
    Name: Yilmaz Ayy  

  4. Hallo Herr Rudolf ... 21.07.07
    ... nur so nebenbei zur Info:
    .
    Durchgehende Bodenplatten bei Doppel- und Reihenhäusern sind anerkannte Regeln der Technik. Punkt.
    .
    Freundliche Grüße
    Name: Volker Kugel   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-kugel.de

  5. "hmmm" 21.07.07
    man sollte halt auch so konsequent sein und den
    Umfassungswänden ne druckwasserdichte Dehnfuge verpassen (!)
    .
    im Ortbetonbereich die Regel im 3-schichtbereich ned
    gerne genommen weil die erforderlichen Profile dafür zu teuer ???
    .
    "ahja" getrennte Bodenplatten verursachen ein nicht unerheblichen
    Mehraufwand sowohl zeitlich wie auch materialmässig gesehen (!)
    .
    Name: Josef Thalhammer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.baumurks.de

  6. @ Herr Kollege Kugel, a.a.R.d.T. 24.07.07
    Hallo Herr Kollege Kugel,
    danke für den Hinweis!
    Aber bedenken Sie bitte, dass der immer wieder zu lesende Hinweis, dass die ausgeführte Art und Weise dieser oder jener Konstruktion den "anerkannten Regeln der Technik" entspricht, nichtssagend ist.
    Der Begriff "a.a.d.T." ist ein Popanz der Jurisprudenz wie auch andere "Ersatzfiktionen" dies sind, wie z.B. "billiges Ermessen", "durchschnittliches Lebenswissen", "übliche Vergütung" oder aber "herrschende Meinung" und "Grundsätze von Treu und Glauben".
    Früher gab es einmal "Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst".
    Das ging auf eine Entscheidung des Reichsgerichts zurück, basierend auf einem Bauunfall, weil ein ausgehobener Graben einstürzte, der nicht, nach damaliger empirischer Erkenntnis, gegen ein Einstürzen gesichert gewesen ist.
    In der heutigen entwickelten Gesamtstruktur des Baugeschehens unter Einschluß von Naturwissenschaften und Technologie, kann nicht mehr so definiert werden.
    In der Bautechnik geschriebene Regeln in jeglicher Form, bedürfen deswegen in jedem Einzelfall eingehender Prüfung und Würdigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
    Dabei würde mich sehr interessieren, wer oder welche Institution denn "als Regel anerkannt" hat, dass "Durchgehende Bodenplatten bei Doppel- und Reihenhäusern" zulässig sind und dann die Bewohner mit all ihren Schall-Problemen alleine läßt.
    Herr Weber sollte sich nicht darauf einlassen und den "geplanten Murks", der ja anscheinend zulässig ist, einfach ignorieren.
    Name: Johannes Rudolf   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. @ Herr Rudolf... 25.07.07
    Dann erklären Sie mir doch mal, wie Sie den Mangelbegriff definieren - wenn nicht über die aRdT.
    Wie zum Beispiel würden Sie nachweisen, daß ein Holzstiel im Aussenbereich, der 1 cm über einem Pflaster beginnt mangelhaft ist, wenn Sie die aRdT nicht nützen wollen, weil die ja nur ein Popanz sind???
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  8. Kirche im Dorf lassen 25.07.07
    Bodenplatte zu trennen ist unverhältnismäßig, wenns um Schall geht. Die Schallübertragungswege von EG zu EG (darüber sowieso) sind lang genug, um nicht ins Gewicht zu fallen.
    Ansonsten sollte mann sich auch darüber unterhalten, den Schotteraufbau und die SKS zu trennen????
    Pentaflex Schalltrennfuge in den Dreischichtwänden sind ausreichend.
    Gruss Christian
    Name: Herr Chr-503-Sto  

  9. Am Rande vermerkt 25.07.07
    es geht hier um eine kellersohlplatte.
    Nicht um eine Bodenplatte eines nichtunterkellerten Hauses.
    Die Kellersohle betonieren wir in einem solchen Fall durch.
    Die Kellerdecken werden getrennt.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  10. Lieber Herr Rudolph ... 25.07.07
    ... wenn Sie in einem Gutachten eine durchgehende Bodenplatte als Mangel ausweisen, haben Sie sehr sehr schlechte Karten.
    .
    Wenn schon - wie offensichtlich hier - erhöhte Anforderungen an die Dichtigkeit des Kellers gestellt werden, baue ich mir doch keine Schwachstelle ein, die ich - im Gegensatz zu Wandfugen - im Schadenfall noch nicht mal nachbessern kann!
    .
    Also bitte keine unüberlegten und fachlich nicht belegten Aussagen Baulaien gegenüber. Danke.
    ,
    Freundliche Grüße
    Name: Volker Kugel   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-kugel.de
 

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