Brandschutz
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Brandschutz

Hallo, ich würde gerne wissen, was es für Vorschriften gibt bezüglich des Brandschutzes zwischen zwei Gebäuden. Das eine ist ein Reihenhaus, 2 geschossig plus Dach, das andere (neu zu bauende ) wird direkt an das Reihenhaus herangebaut. Gäbe es da besonderes zu beachten?
Vielen Dank im Voraus
e. Ewers
  1. Gebäudetrennfugen

    Hallo Frau/Herr Ewers,
    Gemäß Beiblatt 1 zur DINAbk. 4109, Schallschutz im Hochbau, wird geregelt, dass 2-schalige Haustrennwände mindestens 30 mm breite Trennfugen aufweisen müssen.
    Außerdem müssen diese Fugen mittels Mineralfaserdämmplatten (keine bituminierten Weichfaserplatten oder Polystyrole!) beplankt werden.
    Dies besonders auch im Hinblick darauf, dass die Fuge zwischen 2 Gebäudeteilen Dehnungen und unterschiedliches Setzungsverhalten der Bauteile ermöglichen muss, sodass keine schädlichen Spannungen an den Bauteilen auftreten können.
    Die Fugenausbildungen zwischen aneinander grenzenden Bauteilen müssen aus nicht brennbaren Materialien, wie z.B. den erwähnten Mineralfaserplatten bestehen.
    Viel Erfolg!
  2. Wo,

    Hallo Herr Ewers,
    wohnen Sie denn? In welchem Bundesland? Normalerweise müssen Wohngebäudetrennwände F90 bringen!
    Gruß aus Baden

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