Abstandsfläche bei Balkon
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Abstandsfläche bei Balkon

Hallo
Gibt es eine Mindestabstandsfläche zum Nachbargebäude für das Anbauen eines Balkons? Der Balkon des Nachbargebäudes wurde direkt an meine Gebäudeaußenwand angebaut im Zuge einer Aufstockung. Der Balkon meines Altbaus ist 1 Meter von dem neuen Balkon des Nachbargebäudes entfernt.
Die übliche Einhaltung von 3 Meter Abstandsfläche wurde nicht eingehalten, weil der Rechtsvorgänger zugestimmt hat. Mein Grundbuch ist lastenfrei, keine Eintragung im Baulastenverzeichnis. (Altbaugebiet, offene Bauweise)
Danke für eine Antwort
  • Name:
  • Gärtner
  1. Wenn es ...

    die Zustimmung des Rechtsvorgängers gibt, war es das. Sie könnten sich höchstens mit dem auseinandersetzen, sofern er Sie nicht davon in Kenntnis gesetzt hat.
  2. Mindestabstandsfläche für Balkon

    Danke für Ihre Antwort.
    Es gibt keine schriftliche Zustimmung des Rechtsvorgängers, der Rechtsvorgänger, auch der des Nachbarn, ist längst verstorben. Der Balkon war auch bisher kein Problem. Die  -  erstmalige Benutzung des Balkons durch den erstmaligen Ausbau zu einer Mietwohnung dieses Dachgeschosses  -  ist das Problem, 20 Jahre gab es diese Nutzung nicht. Ich habe jetzt nach 20 Jahren einen Mieter direkt an meiner Giebelwand und direkt an meinem Balkon.
    Gibt es baurechtlich keine Vorschriften, wie weit Balkone von Nachbargebäuden voneinander entfernt sein müssen?
    .--- Auch nicht bei späterer Nutzungsänderung des Rechtsnachfolgers?
    • Name:
    • Gärtner
  3. gibt es

    Für Bayern: BayBoAbk. Art 6, Absatz 3: Vor die Außenwand vortretende Bauteile ... wie ... Balkone bleiben außer Betracht, wenn sie im Verhältnis zu der ihnen zugehörigen Außenwand untergeordnet sind, nicht mehr als 1,5 m vortreten und von den Grundstücksgrenzen mind. 2 m entfernt bleiben.
    Viele Grüße
  4. Der Balkon meines Nachbarn ist direkt auf der ...

    Der Balkon meines Nachbarn ist direkt auf der Grenze an mein Gebäude angebaut worden, also kein cm Abstand. Heißt das, dass für den Balkon 2 Meter Abstand von der Grenze eingehalten werden muss, unabhängig von der üblichen Abstandsfläche von 3 Meter zur Grenze? . Was bedeutet untergeordnet in diesem Fall? Die Tiefe des Balkons ist ca. 2 m, zu meiner Giebelseite nicht vorstehend.
    Danke für Ihre Antwort.
    • Name:
    • Gärtner
  5. gleiches Recht für alle!

    Hallo Herr Gärtner,
    wenn ich das Richtig verstandem habe, dann steht Ihr Haus Giebelständig auf der Grenze, also Grenzbebauung. Warum sollte dann Ihr Nachbar nicht auch auf die Grenze bauen dürfen?
    Entweder alle oder keiner!
    Gruß aus Baden
  6. Balkonabstand

    Der Unterschied ist, dass mein Haus seit 100 Jahren auf seinem eigenen Grundstück steht, und freistehend 75 Jahre so gestanden hat. Es handelt sich nicht um eine Nachbarwand, sondern Grenzwand. Zu diesem Zeitpunkt gab es die heutige Abstandsflächeneinhaltung zur Grenze nicht. Aber der Balkon des Nachbargebäudes- verbunden mit meiner Grenzwand- und die Nutzungsänderung ist erst jetzt entstanden. Meine Frage bezog sich nicht, ob der Nachbar auf die Grenze anbauen darf, sondern die Frage bezog sich auf die Abstandseinhaltung des Balkons. Denn bei dieser Nähe der Balkone ist die Privatsphäre nicht mehr gegeben.
    • Name:
    • Gärtner
  7. Sie haben ...

    den Balkon 20 Jahre lang geduldet. Daraus erwachsen dem Nachbarn Rechte!
  8. Nutzungsänderung

    Hallo
    Dieser Balkon wurde bisher nie genutzt, er gehört zu dem Teil des Dachgeschosses, das erst jetzt ausgebaut und vermietet wurde.
    Geduldet habe ich den Balkon, aber nicht die Benutzung meiner Grenzwand durch den Ausbau, wobei auch Bauteile in meine Grenzwand eingebaut wurden. Frage:
    Sind auch dann Rechte -- erwachsen --?
    Jetzt kann jeder aufstocken, Balkone an die Grenzwand anbauen, Dachgeschosse ausbauen und die Grenzwand des Nachbarn dafür ohne dessen Zustimmung in Anspruch nehmen, nach dem Motto  -  der artige Bauvorhaben werden eh nicht geprüft.
    Wenn ein Bauvorhaben den üblichen Regeln der Bautechnik entspricht, ist dagegen ja nichts einzuwenden. Wenn aber diese Regeln missachtet wurden, hat der Nachbar bei derartigen Bauvorhaben das Nachsehen.
    • Name:
    • Gärtner
  9. Standsicherheit!

    Hallo Herr Gärtner,
    wenn es tatsächlich IHRE Grenzwand ist, dann hätte ihr Nachbar, in BW, ein Problem. Laut § 13 Abs. 1 LBOAbk.-BW, haben bauliche Anlagen sowohl im ganzen als auch ihre einzelnen Teile für sich allein standsicher zu sein.
    Abs. 2: Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn durch Baulast und technisch gesichert ist, dass ...
    Gruß aus Baden
  10. Es ist 100 % meine Grenzwand. Es gibt ...

    Es ist 100 % meine Grenzwand. Es gibt keine Baulast, und keine Grunddienstbarkeit. Keine Rechte im Grundbuch. Grenzwand nachgewiesen durch rechtsverbindliche Katasternachweise und erneutes gerichtliches Grenzgutachten. Das Grenzgutachten hat auch bestätigt, dass der Nachbar-Anbau noch 58 cm auf meinem Grundstück steht. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat für den Nachbaranbau die eigene Standsicherheit und Schallschutznachweis gem. LBOAbk. schriftlich gefordert. Die Deckenträger dieses Anbaus haben ihr Auflager in meiner Grenzwand, somit ist weder der Nachweis der eigenen Standsicherheit erbracht noch der Nachweis des Schallschutzes, der üblich ist zwischen 2 Wohngebäuden, keine Doppelhäuser. Die nachträgliche Baugenehmigung für die Aufstockung zuzüglich des Balkons, verbunden mit meiner Grenzwand, wurde im Jahre 2002 erteilt. Der Unteren Bauaufsichtsbehörde sind die Verstöße gegen die LBO aktenkundig bekannt, sie blieb untätig.
    So wurde der Schwarzbau noch belohnt.
    • Name:
    • Gärtner

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