Treppenbau von Belagstreppen 24.04.04 Treppenbau von Belagstreppen Eine der konstruktivsten und interessantesten innerhalb der Hausarchitektur sind Treppen. Die in den 70er jahren vernachlässigte Treppenkultur gewinnt in den letzen zwei Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung. Der Begriff "begehbar gemachtes Relief" soll die gestalterische Bedeutung unterstreichen. Eine schlampig ausgeführte Treppe kann den optischen Eindruck eines Gebäudes drastisch stören. Treppen gehören z. T. zu den schwierigsten Aufgaben im Natursteinbereich. Die Problematik liegt nicht nur in der Form ( Wendeltreppe), sondern oft in der Ausführungsqualität des Rohbauers. Auch nachträgliche Belagsänderungen haben ihre Tücken. Über Bolzentreppensysteme wurde in der Aushabe 03 / 2002 bereits ausführlich berichtet. Normen und Begriffe In der DIN 18065 (Ausgabe 2000) sind die technischen Begriffe des Treppenhauses erklärt. Weitere Regelungen und Richtlinien findet man in den jeweiligen Landesbauordnungen, den Schriften der Berufsgenossenschaften und dem bundeseinheitlichen Arbeitsstättenverordnungen. 1) Die Schrittmaßregel Die mittlere Schrittmaßlänge eines Durchschnittsmenschen beträgt ca. 70 cm (Spaziergänger). Beim Treppensteigen verkürzt sich natürlicherweise die Schrittlänge um die Höhe der Stufe. Lt. DNV - Merkblatt 2.2 Treppenbekleidung ist die Idealneigung 30°. Daraus resultiert die empfohlene Steigung 17 cm, bei einer Auftrittstiefe von 29 cm. Das Steigungsverhältnis 17 / 29 cm wird i. A. dazu genutzt die üblichen Steigungen ermittelt. 2) Steigungsverhältnis Innerhalb eines Treppenlaufs sollte sich das Steigungsverhältnis, auch bei gewendelten Treppen nicht ändern, um Unfälle zu verhindern. Aus eigener Erfahrung mit einer alten Treppe, die wechselnde Steigungen aufweist ist die Gefahr nicht unerheblich, da der Körper sich auf die Regelmäßigkeit von Treppen innerlich eingestellt hat und bei unregelmäßigen Steigungen schnell ins Stolpern gerät. 3) Treppe ist nicht Treppe Eine Treppe mit 2 Steigungen ist nach DIN 18065 eigentlich keine Treppe. Die übliche Treppe wird als sogenannte Geschoßtreppe bezeichnet, die 2 volle Etagen miteinander verbindet. Die Verbindung zwischen Keller und Vollgeschoß (EG) wird als Kellertreppe bezeichnet, die wesentlich steiler sein kann als die "Geschoßtreppe" 4.) Notwendig oder nicht notwendig Die LBO unterscheidet noch zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen für die auch unterschiedliche Bedingungen gelten. Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen enthalten mindestens eine notwendige Treppe. Die nutzbare Treppenbreite muß mindestens 80 cm sein, bei einer Steigung von 17 cm +- 3 cm, bei einer Mindestauftrittbreite von 28 cm + 9 cm - 5 cm. Die Kellertreppe darf eine Steigung > 21 cm aufweisen, muß aber ebenfalls 80 cm breit sein. Der Auftritt muß > 21 cm sein. Sollte noch eine zusätzliche Treppe vorhanden sein kann diese wie eine Kellertreppe bemessen sein. Innerhalb geschlossener Wohnungen kann z. B. eine zusätzliche Treppe eingebaut werden, deren Treppenbreite nur 50 cm beträgt. Die dazu gehörende Steigung ist nicht reglementiert. Anders sieht das Maßverhältnis bei den anderen Gebäuden (Wohn- Geschäftshaus) aus. Dort ist eine Mindestbreite bei notwendigen Treppen von 100 cm Steigung 17+2-3 cm, Auftritt 28+9-2 cm gefordert. Nicht notwendige Treppen sind wie Treppen innerhalb geschlossener Wohnungen zu betrachten. 4) Treppenformen natürlich sind in Deutschland auch die Formen der Treppen genormt. Je nach Anzahl der Treppenläufe, Drehsinn der Wendelung (links, rechts) usw wird in der DIN 18064 unterschieden. Die häufigste Treppe in Privathäusern ist die "einläufige, viertelgewendelte Treppe", in Geschäftshäusern die "zweiläufige, gegenläiufige Treppe mit Zwischenpodest". 5) Podeste Für ein ermüdungsminimiertes Begehen einer Treppe soll nach 18 Stufen ( das sind ca. 3,20 Höhenmetern) ein Podest eingeplant werden. Die Austrittstufe gehört zwar optisch zur Treppe, gehört aber zur Podesteben. Die Breite sollte analog der Treppenstufen gewählt werden. 6) Durchgangshöhe Die "lichte Durchgangshöhe" muß nach der DIN 18065 mindestens 200 cm betragen. 7) Toleranzen Ein immer wieder auftretender Streitpunkt sind die Toleranzen. Für den Rohbau gilt die DIN 18202, Tabelle 1 - 3. Weitere Angaben, auch zum Thema "Stufenverziehung" siehe das bereits erwähnte Merkblatt des DNV. Unterkonstruktionen Beton Die heute oft verwendeten Fertigteiltreppen aus beton sind bei korrektem Einbau oft schallentkoppelt, so daß ein zusätzlicher Trittschall oft nicht nötig ist. Die Abmaße sind gleichmäßig und der Treppenbelag kann z. T. mit den käuflich erhältlichen Schablonen der Betongießer gefertigt werden. Wichtig ist eine Sichtprüfung der Auflager. Bei einem EFH war dem Autor aufgefallen, daß die Treppe unten auf einem Stück Dachlatte auflag. Auf auftretende Risse durch "Verfaulung" des "Auflagers" würde später kaum ein Gutachter stoßen, da durch die Überbauung nichts mehr sichtbar ist. Im Nachbarhaus war der Estrichleger schneller als der Treppenbauer, dort stand die Betontreppe auf dem Heizestrich, auch das kann zu massiven Schäden führen. Weiterhin ist zu kontrollieren, ob irgendwelche Risse im Beton zu sehen sind. Bei solchen ist unbedingt Bedenken anzumelden ggf. dem Auftraggeber anzuraten einen Statiker zu kontaktieren. Schwieriger wird es, wenn die Treppe vor Ort "vergossen" wurde und die Abweichungen kaum über den Belag aufzufangen ist. Eine Treppe ist dem Autor im Gedächtnis geblieben, wo schlichtweg eine Stufe fehlte und die Höhedifferenz auf die anderen Stufen vom Betonbauer verteilt wurden. Die Stufen waren dann entsprechend steil. Leitsatz: Niemals Beton von einer Treppe abstemmen, denn dann ist man evtl. für die gesamte Statik der Treppe in der Haftung. Stahl Ein seltener Fall ist die Verwendung einer Stahlunterkonstruktion, die bei Umbauten von Fabrikbauten öfter anzutreffen sind. Die Art der Tragkonstruktion und die Ausführung des Natursteins sollte sicherheitshalber mit einem Statiker z. B. der des Treppenbauers abgesprochen werden. Holz Einen Auftrag, eine Holztreppe mit Naturstein oder Keramik zu belegen sollte kategorisch abgelehnt werden. Vorhandene Treppenanlage Bei einem Austausch der Belagsmaterialien ist bei den Stemmarbeiten zu beachten, daß der Rohbeton unbeschädigt bleibt. Auch an den Auflagern ist besondere Sorgfalt gefragt. Belagsmaterialien Naturstein ist mitlerweile das häufigste Belagsmaterial für Treppen und hat den Betonwerkstein und die Keramik von den vorderen Plätzen verdrängt. Die Auswahl des Natursteins sollte immer in Abhängigkeit mit dem Einbauort gesehen werden. Ein mediteraner Kalkstein kann optisch ansprechend sein, ist aber z. B. für Mehrfamilienhäuser wenig geeignet. Granit ist i. d. R. immer die sicherste Variante. Mitlerweile gibt es Treppenstufen aus Feinsteinzeug, die im Moment noch in der oberen Preiskategorie anzutreffen sind. Die notwendige Konstruktionshöhe für einteilige Natursteinauftritte ist i. d. R. 4 cm - 6 cm, je nach Maßtoleranz der Dicke und Materialstärke. Sonderlösungen sind z. T. möglich. Bei Agglomeraten sollte vorab geklärt werden, ob die Brandklasse "B1" in dem jeweiligen Bauvorhaben zulässig ist. Oberflächen In Privathäusern gibt es keine Regelungen an die Oberflächen. Von Spaltrauh, poliert oder geflammt ist alles erlaubt, unabhängig von der Sinnigkeit. In gewerblich genutzen Räumen muß die BGR 181 der Berufsgenossenschaft berücksichtigt werden. In Innenräumen ist als Minimum die Bewertungsgruppe "R9" gefordert. Dies kann z. B. mit polierter Oberfläche und der LaserGrip® - Strukturierung der Magna Naturstein erreicht werden. Bei geschliffenen Ausführungen sollte der Unternehmer "geschliffen, R9" bestellen und nicht Schliff XY der nicht unbedingt die "R9" erreichen muß. Verlegemörtel Wie bei den Bodenbelägen kann keine pauschale Aussage über die "richtige Wahl" des Mörtels gemacht werden. Allerdings ist es immer empfehlenswert sich bei seinem Mörtellieferanten nach dem geeigneten Verlegemörtel für den zu verlegenden Stein und der Aufbauhöhe zu erkundigen. Auch notwendige Voranstriche sollten erfragt werden. Trittschallschutz Dieses leidige Thema bringt of Schäden durch separate Absenkungen mit sich. Nach DIN 4109 können meistens durch entsprechende Maßnahmen während der Verlegung erfüllt werden, aber eine konstruktive Lösung z. B. durch entkoppelte Rohtreppen z. B. mit Systemen von Schöck sind immer besser und erbringen den notwendigen Schallschutz. Siehe Link zur Diplomarbeit von Herrn Jacobsen. Abdeckung während der Bauphase Bei Bauarbeiten im Haus ist es oft angebracht, daß eine Schutzabdeckung für die hochwertigen materialien gegen mechanische Beanspruchung oder Schmutzbelastung zu schützen. Die Fa. Thumm & Co, Nürtingen hat eine ökologische Schutzmatte entwickelt, die die Kanten stark schützt und sich rückstandsfrei enternen läßt, vorausgesetzt, das der Belag wasserfest ist. Das neueste Produkt ist eine selbstklebende Folie. Quellenangaben: DNV, Würzburg Bautechnische Informationen 2.2 Treppenbekleidungen Landesbauordnung der Länder Arbeitsstättenverordnung Brandschutzverordnung Weiterführende Links: - http://www.fhnon.de/fbb/lehre/diplom-jacobsen/bauphysik.htm - http://www.khries.de/treppendin18065.htm - http://www.knecht-schorndorf.de/treppenelemente/innentreppen.html - http://www.schoeck.de/de/audite/trittschallschutz.htm - http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/super-illu/urteilssuche/01497/ Name: Herbert Fahrenkrog E-Mail-Adresse anzeigen http://www.bau.de/forum/bauwissen/fahrenkrog
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