Nottaster
BAU-Forum: Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen

Nottaster

Hallo,
ich bin Elektroplaner und habe eine Frage zu öffentlichen Behinderten-WCs.
In ein Behinderten-WC soll ein Nottaster eingebaut werden.
Kann mir jemand sagen, was die Betätigung dieses Tasters bewirken soll (muss)?
Muss an der Rezeption oder beim Bedemeister evtl. eine Lampe leuchten oder eine Summer ein akustisches Signal geben?
Muss die Meldung von der Aufsichtsperson quittiert werden?
Wie lange muss das Signal anstehen?
Ich habe hierzu leider keine Informationen in den entsprechenden Normen gefunden.
Vielen Dank.
B. Schneider
  • Name:
  • B. Schneider
  1. gehen wir doch mal von der logischen Seite

    an das Problem heran. ein nottaster also. sollte doch eigentlich dort angebracht sein, wo ein behinderter Hilfe brauchen kann, also in der nähe des WC-sitzes eventuell. oder halt doch neben der eingangstür. er sollte sowohl von einer auf dem Boden liegenden (kriechenden) als auch im rollstuhl oder auf dem WC sitzenden Person (rollstuhl außer reichweite gerollt) erreichbar sein. der nottaster sollte eine gegensprechanlage enthalten, aber auch in der Toilette eine kontrollampe, welche anzeigt das ein Signal abgesetzt wurde und eine dafür, dass das Signal bestätigt wurde, denn es könnte ja ein gehörloser in not sein. auf der empfängerseite müsste genauso ein optisches und akustisches signal ertönen und zwar solange bis es bestätigt wird. es soll ja schließlich Personal geben welches auch mal zur Toilette muss. wäre fatal wenn das signal dann überhört worden wäre. MfG Holzauge :-)
    • Name:
    • Herr Holzauge
  2. Kompaktanlage

    die Lichtrufhersteller (z.B. Ackermann / Total Walther) bieten Kompaktsysteme für Behinderten-WC's an, die den Vorschriften entsprechen. Eine Sprachverbindung ist nicht gefordert. Die Rufauslösung erfolgt über Zugtaster o.ä. (nach örtl. Gegebenheiten) und wird an ständig besetzter Stelle (Pförtner) optisch und akustisch gemeldet. Im WC wird der Ruf mittels einer Beruhigungslampe quittiert. Die akustische Meldung kann beim Pförtner quittiert und abgestellt werden, der Ruf bleibt jedoch erhalten, solange nicht im WC die Rufabstelltaste betätigt wird. Also im Prinzip wie eine kleine Lichtrufanlage. Kostenpunkt ca. 500 €.
    • Name:
    • Herr Manni
  3. wäre aber nicht eine zusätzliche akustische Bestätigung sinnvoll und kaum teurer?

    damit z.B. auch blinde merken können, was passiert? MfG Holzauge :-) *malüberdasgesetzlichgeforderteminimumhinausgehend*
    • Name:
    • Herr Holzauge
  4. Sie können ja

    eine akustische Parallelmeldung örtlich beim WC installieren.
    • Name:
    • Herr Manni

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN