Suchefunktion BAU.DE Forum Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen 51: Nottaster

Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen

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"Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen"
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Nottaster 6.05.02 08:54:50 MET
Hallo,
   ich bin Elektroplaner und habe eine Frage zu öffentlichen Behinderten-WCs.
   In ein Behinderten-WC soll ein Nottaster eingebaut werden.
   Kann mir jemand sagen, was die Betätigung dieses Tasters bewirken soll (muss)?
   Muss an der Rezeption oder beim Bedemeister evtl. eine Lampe leuchten oder eine Summer ein akustisches Signal geben?
   Muss die Meldung von der Aufsichtsperson quittiert werden?
   Wie lange muss das Signal anstehen?
   Ich habe hierzu leider keine Informationen in den entsprechenden Normen gefunden.
   Vielen Dank.
   B. Schneider
Name: B. Schneider   E-Mail-Adresse anzeigen  

  1. gehn wir doch mal von der logischen seite 6.05.02 10:33:58 MET
    an das problem heran. ein nottaster also. sollte doch eigentlich dort angebracht sein,wo ein behinderter hilfe brauchen kann,also in der nähe des wc-sitzes eventuell. oder halt doch neben der eingangstür. er sollte sowohl von einer auf dem boden liegenden (kriechenden) als auch im rollstuhl oder auf dem wc sitzenden person (rollstuhl ausser reichweite gerollt) erreichbar sein. der nottaster sollte eine gegensprechanlage enthalten,aber auch in der toilette eine kontrollampe,welche anzeigt das ein signal abgesetzt wurde und eine dafür das das signal bestätigt wurde,denn es könnte ja ein gehörloser in not sein. auf der empfängerseite müsste genauso ein optisches und akustisches signal ertönen und zwar solange bis es bestätigt wird. es soll ja schliesslich personal geben welches auch mal zur toilette muss. wäre fatal wenn das signal dann überhört worden wäre. mfg holzauge :-)
    Name: Herr Holzauge   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Kompaktanlage 6.05.02 12:13:12 MET
    die Lichtrufhersteller (z.B. Ackermann/Total Walther) bieten Kompaktsysteme für Beh.-Wc´s an die den Vorschriften entsprechen. Eine Sprachverbindung ist nicht gefordert. Die Rufauslösung erfolgt über Zugtaster o.ä (nach örtl. Gegebenheiten) und wird an ständig besetzter Stelle (Pförtner) optisch und akustisch gemeldet. Im WC wird der Ruf mittels einer Beruhigungslampe quittiert. Die akustische Meldung kann beim Pförtner quittiert und abgestellt werden, der Ruf bleibt jedoch erhalten, solange nicht im WC die Rufabstelltaste betätigt wird. Also im Prinzip wie ne kleine Lichtrufanlage. Kostenpunkt ca. 500 Euro.
    Name: Herr Manni   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. wäre aber nicht eine zusätzliche akustische bestätigung sinnvoll und kaum teurer? 6.05.02 12:18:16 MET
    damit z.b. auch blinde merken können,was passiert? mfg holzauge :-) *malüberdasgesetzlichgeforderteminimumhinausgehend*
    Name: Herr Holzauge   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Sie können ja 6.05.02 12:46:15 MET
    eine akustische Parallelmeldung örtlich beim WC installieren.
    Name: Herr Manni   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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