Suchefunktion BAU.DE Forum Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen 70: gilt aufgestelzter Terrassenbelag als "fest verlegt"

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gilt aufgestelzter Terrassenbelag als "fest verlegt" 10.07.07
zu einer neu als als barrierefrei errichteten Wohnung gehört eine Dachterrasse. Auf dieser Dachterrasse ist ein Terrassenbelag (Betonplatten 30 cm * 30 cm) aufgestelzt verlegt. Als Stelzlager wurden sogenannte Terringe verwendet. Gilt ein solcher Belag als "fest verlegt" im Sinne der DIN 18025???
Bedanke mich für Antworten schon jetzt
MfG
Isenhagen
Name: Isenhagen  

  1. Ich weiß nicht.. 10.07.07
    was Terringe sind.
    Aber warum sollten Gehwegplatten auf Stelzlagern nicht als fest verlegt gelten? Nur weil sie hochnehmbar sind? Das wären sie auch bei Verlegung auf z.B. einem Sandbett (wie auf einem Gehweg)
    Und dort wird wohl niemand die Eignung für Rolli-Benutzung bestreiten.
    Wenn die Platten "klappern", müsste selbstverständlich nachgearbeitet werden - aber auch das ist unabhängigh vom Rolli.
    MfG
    Name: Ralf Dühlmeyer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.duehlmeyer-architektur-planung.de

  2. Hier der Link zu den Terringen 13.11.07
    http://www.boendgen-baustoffe.de/HAUSBAUTIPPS/GARTEN/STELZLAGER/STELZLAGER.HTM
    Zum barrierefreien Bauen nach DIN 18025:
    Es werden darin diese Anforderungen gestellt:
    "Bodenbeläge rutschhemmend, fest verlegt, nicht elektrostatisch aufladend, im Freien gefahrlos begehbar, Längsgefälle maximal 3%, Quergefälle maximal 2%"
    Wenn die Fläche problemlos mit dem Rollstuhl befahren werden kann sehe ich die Anforderungen als erfüllt.
    Ich kann mir aber vorstellen, dass siche eine Platte am Rand durch die Schubkräfte vom Rollstuhlrad wegschieben kann, wenn die Platte nicht ordentlich am Rand eingefaßt sind.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

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