Suchefunktion BAU.DE Forum Ökologisches und biologisches Bauen 230-1: Lehm zur Wandabdichtung geeignet???? (mal wieder Konrad Fischer-Spezial...)

Ökologisches und biologisches Bauen

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  1. Umsonst 26.07.02 13:53:19 MET
    ist der Tod. Deponieton kostet. Wer hier die perfekte Beratung sucht: Bernhard Dernbach in Mühlheim hat sie, und mit seinem Dernoton auch das einmalig schwundsichere Material. Wende ich übrigens gerade bei einem 36,5er Vollziegel-EFH, in Luftkalkmörtel gemauert und mit Spottbaukosten, an. Es ist immer noch möglich, anständig zu bauen;-). Aber nur, wenn der Bauherr am rechten Platz sparen will.
    Weiterführende Links:
      - http://www.dernoton.de
    Name: Konrad Fischer   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.konrad-fischer-info.de

  2. Ging aber leider schief, 20.07.05
    da der Unternehmer unter Bauleitung der Bauherrin die Grundleitungen eingesandet (!) durch die Abdichtungsebene führte und den unteren Bereich der Abdichtung auf regenbedingt aufgeweichtes Gelände setzte. Da läuft natürlich alles Stauwasser der Baugrube an der undichten Sohle in den Keller. Wer nun schuld hat, harrt der Klärung. Muß man immer nach DIN abdichten oder nicht?, ist hier die Frage.
    Name: Konrad Fischer   http://www.konrad-fischer-info.de

  3. da hat der Bauherr wohl am falschen Platz gespart Herr Fischer 21.07.05
    nämlich an der Objektüberwachung durch den Planer höchstselbst. Ihre Schlussfrage hört sich so an, als ob das die erste praktische Nagelprobe im Kampf gegen die (bisher nur hypothetisch befochtenen) Irrungen der DIN-Normen ist? Das Procedere wird das Übliche sein. Zunächst ist die Firma dran. Entweder falsch ausgeführt oder vergessen, Bedenken anzumelden. Im zweiten Fall kommt der Planer ins Spiel. Das Ergebnis wäre allgemein von Interesse. Immerhin könnte es sein, dass das Abdichtungskonzept im Sinn einer braunen Wanne technisch einwandfrei ist.
    Name: Bruno Stubenrauch   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.archiFee.de

  4. Das glaubt kein Mensch, was sich aus dem SV-Gutachten 21.07.05
    im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens ergibt. Ich berichte nach Abschluß.
    Auf jeden Fall: Erst kommt der Planer dran. Und ob der Handwerker, wird sich erst zeigen. Das versteh wer will, aber so hat es der SV hingedreht. Und bei der Beurteilung der Dichtungswirkung der Braunen Wanne die dichtenden Bentonite herausgegutachtet, sodaß ein kf-Wert nahezu von Sand herauskam.
    Und wenn man ihm das mittels Abdichtprofessoren und Prüfgutachtern ausreden will, sagt er, nur er hätte schließlich in die Grube geguckt und wisse deswegen als einziger der ganzen Welt echt Bescheid. Was der Richter bisher glaubt.
    Gericht und hohe Seefarth - nix für unsereiner.
    Name: Konrad Fischer   http://www.konrad-fischer-info.de

  5. Ich muß ja gestehen,... 21.07.05
    ...dass ich die Abdichtung mit Dickbeschichtung, Drainplatte, Trennvlies und PE-Gleitfolie vorgenommen habe, mit Fränkische - Optidrain-Stangenware in Filterkiespackung und Extravliesummantelung.
    Falls Sie, Herr Fischer, dies lesen sollten, der Ton wäre in zig Bigpacks aus dem fernen Süden gekommen (Lagerung...:-( ) und wäre auch nicht gerade günstig gewesen. Mögen Sie mir bitte verzeihen - ich denke dennoch, das Ganze handwerklich gut erledigt zu haben, und unter den Umständen mit gutem Resultat.
    Viel Grüße
    Dennoch ein Fischer - Befürworter und Homepage-Empfehler !!!
    Name: Dr. Frieder Traulsen   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. die sache mit der din 22.07.05
    Moin,
    .
    auch die DIN muß explizit vereinbart werden, so sie denn sicher ausgeführt werden soll. Ist nichts vereinbart, kann der Besteller nur eine Qualität der mittleren Art und Güte erwarten.
    Bestellt er einen dichten Keller, dann kann er den selbstverständlich auch erwarten. Die Frage nach dem Weg dorthin wird allerdings wirklich problematischer.
    Die DIN 18195 stellt momentan die anerkannten Regeln der Technik dar. Sie hat sich bewährt und ich denke mal, dass ein SV oder ein Richter sich an diese halten wird. Andere, nicht der Din entsprechende Ausführungen müssen m. E. ebenfalls explizit vereinbart werden. Wird dann entsprechend ausgeführt, liegt zunächst im rechtlichen Sinn kein Mangel vor. Der ergibt sich erst bei einer wie bei Ihnen vorliegenen Undichtheit.
    Hier kommen sowohl der Planer (hätte er diese Ausführung bei den anstehenden Bodenverhältnissen planer/einsetzen dürfen?) als auch der AN (hätte er Bedenken anmelden müssen, liegen handwerkliche Fehler vor?) ins Boot.
    .
    Hätte der AN denn eine andere Möglichkeit gehabt, die Rohre durch die Abdichtungsebene zu führen? Warum hat denn der Planer, der offenbar die Bauleitung hatte, keine Bedenken gegen diese Art der vorhandenen Ausführung angemeldet?
    .
    Grüße
    stefan ibold
    Name: Stefan Ibold   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.planungsgruppe-dach.de

  7. Der Bauherr hatte - wie schon geschrieben - die Bauleitung! 22.07.05
    Und selbstverständlich war explizit Normabweichung und alternative Abdichtung schriftlich vereinbart.
    Und freilich hätte der AN das Rohr richtig im Material eindichten können. Hat er aber noch nie gemacht. Also einsanden wie immer und Gehirn ausgeschaltet auch wie immer.
    Problem ist der SV, der vorher noch nie was gewußt hat von Brauner Wanne und auch nix wissen will. Auch wie immer.
    Bau pur.
    Name: Konrad Fischer   http://www.konrad-fischer-info.de
 

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