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Zinkdach mit 1,5° Neigung : fachgerecht? 20.07.08 Liebe Experten, beim Ausbau meines Dachgeschosses wurden zwei Gaubendächer aus Titanzink mit Stehfalzen eingebaut, auf denen nach dem Regen das Wasser nicht vollständig abfliesst, so dass ich mich frage, ob sie fachgerecht ausgeführt sind. Welche Risiken bestehen und was könnte ich tun? Wegen der geringen Dachneigung wurde auf mein Drängen hin eine Falzdichtung angebracht, da der Hersteller (Rheinzink) dies bei Dachneigungen unter 10° vorschreibt; er schreibt aber auch eine Mindestdachneigung von 3° vor, und ich zweifele nun, ob ich überhaupt soviel habe. Wenn ich die Berechnungsformel, die ich auf dem Internet gefunden habe, richtig verstanden habe (??), bräuchte ich dafür bei meiner Gaubendachtiefe von 2,40m einen Höhenunterschied von gut 13 cm. Nun habe ich beim Einbau des Holzgerüstes der Gaube leider den Höhenunterschied nicht gemessen, aber soweit ich mich an den angeschrägten Balken auf dem seitlichen Trägerbalken der Gaube erinnere, hat dieser allenfalls einen Höhenunterschied von 5 - 7 cm, womit das Dach nach meiner Schätzung nur eine Neigung von ca. 1,5 % hätte. Der Architekt hat im Bauplan keine genauen Vorgaben gemacht und meint dazu, dass dies bei zwei so kleinen Blechdächern (2,40 x 5 m) keine Rolle spiele und dass die Blechdächer in Paris schon lange ohne Dachneigung gebaut werden und jahrzehntelang halten. Hmmm ... Meine Frage an die Experten: besteht ein Risiko? Wenn ja, was könnte ich tun? Die Bauabnahme ist noch nicht erfolgt. Vielen Dank im Voraus fûr die Hilfe Name: Gerhard König
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