Gerüst?
BAU-Forum: Dach
Gerüst?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Für die Dachumdeckungsarbeiten müsste das Gerüst auch auf das Grundstück des Nachbarn gestellt werden, genauer gesagt auf dessen Dach ...
Der Nachbar erlaubt aber nicht das wir das Gerüst auf seine Seite stellen und droht mit rechtlichen Schritten..
Kann mir da jemand bitte sagen was man da tun kann?
Besten Dank..
Frank
ich habe folgendes Problem:
Für die Dachumdeckungsarbeiten müsste das Gerüst auch auf das Grundstück des Nachbarn gestellt werden, genauer gesagt auf dessen Dach ...
Der Nachbar erlaubt aber nicht das wir das Gerüst auf seine Seite stellen und droht mit rechtlichen Schritten..
Kann mir da jemand bitte sagen was man da tun kann?
Besten Dank..
Frank
-
Muss der Nachbar ein Gerüst auf seinem Grundstück dulden?
Hallo, Frank!
in den meisten Bundesländern gibt es Nachbargesetze, in denen oftmals ein so genanntes Hammerschlags- und Leiterrecht (Hammerschlagsrecht, Leiterrecht) geregelt ist. Leider hast du dein Bundesland nicht angegeben.
In Sachsen-Anhalt sind das z.B. die §§ 18 - 20 NachbarG LSA. In Sachsen-Anhalt muss der Nachbar die Aufstellung eines Gerüstes dulden, wenn es unumgänglich ist und anders nur durch unverhältnismäßig hohe Kosten durchführbar wäre. Du musst (hier) dem Nachbarn ein solches Vorhaben 4 Wochen vorher schriftlich anzeigen. Wenn du ein entsprechendes Recht inne hast und der Nachbar verweigert es dir, darfst du das Grundstück trotzdem nicht einfach betreten (verbotene Eigenmacht). Du müsstes vielmehr vorher den Nachbarn auf Duldung verklagen und ein entsprechendes Urteil erstreiten.
Sind Schäden zu befürchten (das wäre beim Aufstellen eines Gerüstes auf einem Dach sicherlich denkbar) kann der Nachbar hier in Sachsan-Anhalt vorher eine Sicherheitsleistung in Höhe des voraussichtliche Schadens verlangen.
Du musst erst mal checken, ob es etwas Vergleichbares auch in deinem Bundesland gibt.
Wenn das Dach deines Nachbarn statisch ein Gerüst nebst der erforderlichen Anzahl darauf befindlicher Mitarbeiter nicht tragen würde und evtl. sogar die Gefahr eines Einsturzes droht, kann der Nachbar es natürlich ohnehin verweigern.
Viele Grüße
Ralf Wortmann, Magdeburg
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)