Anbau an altes Haus - greift EnEV für alte Fassade? 12.06.08 Hallo, an eine alte Doppelhaushälfte soll an einer Seite ein Anbau erfolgen. Würde in diesem Zusammenhang die EnEV für die alte Fassade des restlichen alten Hauses greifen? D.h. muss man das alte Haus dämmen oder berührt diese Verordnung das alte Haus gar nicht? Eine Veränderung der alten Fassade ist nämlich nicht geplant. Wie sähe die ganze Sache aus, wenn man (zusätzlich zum Anbau) den Putz der alten Fassade erneuern würde (auch wieder ohne Dämmung o.ä.)? Über Infos würde ich mich sehr freuen! Viele Grüße Name: Jule
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