Suchefunktion BAU.DE Forum Energieeinsparverordnung EnEV 358: Treppenhaus bei Mehrfamilienwohnhaus

Energieeinsparverordnung EnEV

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Treppenhaus bei Mehrfamilienwohnhaus 16.06.08
Hallo,
habe eine Frage zu den Treppenhäusern in Mehrfamilien-
wohnhäusern. Dürfen diese zum beheizten Volumen gerechnet
werden oder nicht? Ich würde sagen Nein.
Wenn das Treppenhaus nicht zum
beheizten Volumen zählt ist dann ja die Treppenhauswand
mein trennendes Bauteil der thermischen Hülle - Frage:
welche Anforderung muss diese dann an den Wärmeschutz
erfüllen, sprich welchen mindest U-Wert muss diese haben?
kann mir da jemand weiter helfen?
Name: Campsbay  

  1. Wenn ein... 16.06.08
    ...Heizkörper da ist, auf alle Fälle. Andernfalls steht es Ihnen frei, ob Sie das Treppenhaus in das beheizte Volumen miteinbeziehen oder nicht.
    .
    Zitat aus EnEV, Anlage 1, Nr. 1.4.1: "...dass ein [...] Ein-Zonen-Modell entsteht, das mindestens die beheizten Räume einschließt."
    .
    Geht es hier eigentlich um einen Neubau oder Bestand? Davon hängen unter Umständen die Anforderungen an die U-Werte ab. Näheres dazu finden Sie in der EnEV unter Anlage 3, Nr. 5 und Nr. 7, Tabelle 1, Nr. 5.
    .
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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