Suchefunktion BAU.DE Forum Energieeinsparverordnung EnEV 366: Wärmebrücken planen

Energieeinsparverordnung EnEV

Werbefläche zu vermieten
Werben Sie in allen Beiträgen des Forums
"Energieeinsparverordnung EnEV"
für EURO 40,- pro Monat (zzgl. MwSt) - Kontaktaufnahme hier

Wärmebrücken planen 12.08.08
Hallo,
ich habe unten schon ähnliche Frage gelesen, aber trotzdem brauche ich noch mehr Aufklärung.
Wir haben ein Haus mit einem GU und mit unserem Archi (?, die Herren kennen sich) gebaut. In der Ausführungsplanung stand: die Anforderungen der ENEV sind einzuhalten. Im Energieausweis ist Wärmebrückenpauschale 0,05 eingekreuzt. Die entsprechenden Plannungsbeispiele wurden aber bei meinem Haus gar nicht berücksichtigt.
Also etweder
1. der Energieausweis ist mangelhaft
oder
2. die Ausführungsplanung ist mangelhaft.
Welche Bedeutung hat so ein Energieausweis, muß mein Archi sich an den Plannungsbeispielen halten, wenn so im Ausweis steht oder ist dieses Mißverständnis eine Art Ordnungswidrigkeit, wie falschparken?
Danke Michael und Anne

  1. Wenn... 13.08.08
    ...der Wärmebrückenzuschlag mit 0,05 angesetzt ist, müssen die Details der DIN 4108 Beiblatt 2 oder gleichwertig (!!!) entsprechen. Diese Gleichwertigkeit ist nachzuweisen! Wenn Ihr Haus auch mit einem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 der EnEV entspricht, haben Sie (je nach Vertragsgestaltung) kein Problem. Wenn Sie aber Förderung (z.B. für Kfw60) erhalten haben, Ihr Haus aber mit dem schlechteren Wärmebrückenzuschlag nicht mehr den Anforderungen entspricht, haben Sie eventuell ein großes Problem...
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Das kuriose daran 20.08.08
    Wenn der Architekt (Aufsteller des EnEV-Nachweises) sich die Mühe machen würde, die Wärmebrückenverluste detailiert nachzuweisen, würde der Nachweis vorraussichtlich besser ausfallen, als bei der Berücksichtigung des pauschalen Wärmebrückenzuschlages, auch wenn die Wärmebrücken nicht nach Beiblatt 2 gebaut wurden.
    Sofern es zum Streit kommt, spätestens dann wird der Archi wohl eine genaue Berechnung durchführen müssen und damit den Nachweis wieder führen können. Das sollten Sie berücksichtigen.
    Zum Verständnis:
    Wärmebrücken gibt es immer, an jeder Stelle mit Materialwechsel und Geometrieänderungen. Ob die Wärmebrücken unzulässig schlecht ausgeführt, bzw. geplant sind, kann man durch eine Berechnung der Oberflächentemperaturen nachweisen.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  3. kurios.... 21.08.08
    Hallo
    Kurios finde ich daran eigentlich nichts. Meiner Meinung nach ist dies ganz einfach, der Bauträger (ü) hat nur ein Ziel, nämlich seine "Gewinnoptimierung".
    D.h. es wird so "einfach und günstig" gebaut wie irgendwie möglich.
    Um trotzdem den Eindruck zu erwecken, man baut energiesparende, hochwertige Häuser, wird an den Nachweisen "gedreht".
    - Der Wärmebrückenzuschlag wird ohne Nachweis reduziert
    - Der "Bonus" für die Luftdichtigkeit wird natürlich ohne Nachweis in Anspruch genommen
    - Kaminöfen decken einen großen Teil des Heizwärmebedarfes
    - usw.
    "Ruck-Zuck" hat man (oder Frau) jetzt ein Haus nach EnEV oder sogar Energiesparhäuser (KfW40/60), wenigstens auf dem Papier....
    .
    Gruß
    Name: Michael Lehmann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.nlbauservice.de

  4. Sachverstänigder Rat 21.08.08
    Hallo Michael und Anne,
    ich hatte Ihnen glaub ich schon geschrieben, dass Sie sich sachverständigen Rat hohlen können, um Ihre Fragen zu beantworten.
    Haben Sie in dieser Richtung schon etwas unternommen?
    Sie können auch gegenüber dem Architekt behaupten, dass der Anforderungen der EnEV nicht eingehalten werden kann, bzw. die weiteren Anforderungen an kfw 60, 40 usw. nicht eingehalten werden, je nachdem was beauftragt war.
    Ein Mittel, diese Frage zu klären, wäre die Beauftragung eines Schiedsgutachters. Je nach Obsiegen werden dann die Kosten verteilt. Der Sachverständige soll dann, im Fall dass die Anforderungen nicht eingehalten werden noch Maßnahmen benennen, die zur Einhaltung der Anforderungen führen.
    Vielleicht läßt der Architekt sich ja drauf ein.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

Kennwort

Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,
so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.


BAU.DE - Suche - Forum - Inserate - Baulexikon - Gästebuch
© + Impressum + Nutzungsbedingungen