Wärmebrücken planen 12.08.08 Hallo, ich habe unten schon ähnliche Frage gelesen, aber trotzdem brauche ich noch mehr Aufklärung. Wir haben ein Haus mit einem GU und mit unserem Archi (?, die Herren kennen sich) gebaut. In der Ausführungsplanung stand: die Anforderungen der ENEV sind einzuhalten. Im Energieausweis ist Wärmebrückenpauschale 0,05 eingekreuzt. Die entsprechenden Plannungsbeispiele wurden aber bei meinem Haus gar nicht berücksichtigt. Also etweder 1. der Energieausweis ist mangelhaft oder 2. die Ausführungsplanung ist mangelhaft. Welche Bedeutung hat so ein Energieausweis, muß mein Archi sich an den Plannungsbeispielen halten, wenn so im Ausweis steht oder ist dieses Mißverständnis eine Art Ordnungswidrigkeit, wie falschparken? Danke Michael und Anne
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