Zusätzlicher Baustahl für einen Fertigkeller
BAU-Forum: Fertighaus

Zusätzlicher Baustahl für einen Fertigkeller

Hallo zusammen, habe ein Fertighaus und den passenden Keller dazu gekauft. Es sind anschließend von mir keine Änderungen am Haus bzw. Keller vorgenommen worden. In dem Kellervertrag steht die Anzahl des Baustahls. Nachdem der Kellerbauer die Bodenplatte gegossen hat erhielt ich Tage später ein Schreiben über erhöht Kosten für zusätzlichen Baustahl in den Kellerwänden. Preis ca. 1400 €. Nun meine Frage. Wer muss diesem Betrag zahlen, wenn ich einen passenden Keller zu einem Fertighaus gekauft habe. Wenn der Statiker (egal ob vom Kellerbauer od. Fertighaus) einen Fehler in der Berechnung gemacht hat, muss doch dessen Haftpflicht zahlen. Momentan bin ich (denke mal zurecht) für den Kellerbauer der zahlende Bauherr. Wo kann ich meine Forderungen geltend machen?
Um eine zeitnahme Hilfe wäre ich dankbar. Ich weiß nicht, ob das noch wichtig ist, gebaut wird in Rheinland Pfalz.
  1. Immer das gleiche:

    Mit wem genau haben Sie einen Werkvertrag, und was steht da genau drin?
    Sie haben keine Forderung, Sie lehnen eine Zusatzforderung ab.
    Wenn Sie zum Schluss kommen, das Angebot sei zum Festpreis gewesen, dann lehnen Sie die Zusatzforderung mit Hinweis auf die entsprechende Klausel im Vertrag ab.
  2. Was glauben Sie, ...

    warum die die Stahlmenge im Vertrag begrenzt haben?
    Das ist halt so, wenn man Verträge unterschreibt, bevor ALLE Rahmenbedingungen geklärt sind. Dann muss einer das Risiko all dessen tragen, dass da noch kommen könnte.
    Da der Vertrag von der Firma kommt, sorgt die dafür, dass sie nicht das Risiko trägt, sondern der Bauherr.
    Ich denke, Sie dürfen die Summe auf dem Konto Lebenserfahrung verbuchen.
    Lassen Sie noch einige Zeilen auf dem Konto frei, da wird noch mehr kommen.
    Der Stahl war erst der Anfang.

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