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Prüfung der Statik bei Fertighaus11.03.04
Als Baufamilie eines Fertighauses haben wir eine Frage: Wir erhalten nun von einem Prüfingenieur für Statik eine Rechnung. Einen Vertrag haben wir nicht gemacht. Für uns ist auch nicht ganz klar, wieso bei einem Fertighaus, welches keine Änderung gegenüber dem Basisgrundriß aufweist, und mehr als 50 Häuser dieses Types gebaut wurden, eine Statik geprüft werden muß, die der Fertighaushersteller bereits hat. Ist dies mal so eine unsinnige Abzocke der Bauherren?
Name: Michael S.
Mit wem haben Sie denn einen Vertrag gemacht ?12.03.04
und was steht denn da drin...
z.B. Prüfstatik Bauseits oder sowas ?
Wenn nicht würde ich (keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung), einen höflichen Brief zurückschicke, dass Sie einen Vertrag mit Firma xyz haben und sie sich daher für die Zahlung nicht zuständig fühlen, und er möge Ihnen doch bitte den von Ihnen mit Ihm gemachten Vertrag zeigen und die Rechnung der Firma xyz schicken.
Um welchen Betrag gehts denn ?
Bauabnahme schon gemacht ?
Name: kho
die beauftragung ..12.03.04
erfolgt durch durch´s bauamt - die bezahlung durch den bauherrn.
jedenfalls dann, wenn die lbo eine prüfung der statik vorsieht.
+
wenn die 50 häuser alle ach so identisch und abei allen häusern die rahmenbedingungen
gleich sind, könnte ja der fertighaushersteller eine sttaik erstellen und
als typenstatik beantragen ;-)
fragen sie doch mal, warum er das noch nicht gemacht hat...
Name: Markus L. SollacherE-Mail-Adresse anzeigen
Und warum war das dann bei mir nicht so....12.03.04
Klar, das Baugesuch brauchte eine Statik. Aber die hatte der Hausanbieter mitgeliefert. Das war wohl nichts besonderes, da Holzbau. Ich habs nie richtig gesehen, wollte auch keiner mehr was davon. Und das war auch Individuell gebautes Haus. Nix von der Stange ?
Würde mich daher auch Interessieren, wie das in der Praxis so ist...
Name: kho
Ergänzung12.03.04
Da wir in Hessen bauen wollen, handelt es sich um die HBO. Die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde über den vollständigen Antrag liegt vor, die Prüfung erfolgt im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§57 BHO). Unser Fertighaushersteller beschreibt in dem Vertrag: Zum Leistungsumfang gehört auch die Erstellung des Baugesuchs. Hierzu liefert Fa. YYY die Wärmeschutzberechnung gem. Energiesparverordnung und die statische Berechnung für Ihr Haus.
Muß nun in Hessen die Statik hier geprüft werden???? Auf dem gleichen Grundstück steht bereits ein Haus, konventionell gebaut mit 3 Stockwerken. Der Baugrund ist also fest genug für unser "Streichholz-Häuschen".
Prüfstatik in Hessen nicht mehr zwingend12.03.04
Hallo,
als hessicher BH zitiere ich mal aus unserer Baugenehmigung:
"Spätestens vor Aussführung der jew. Bauabschnitte ist der Bauafsichtsbehörde der Nachweis der Standsicherheit für dise vorzulegen, der von einem Nachweisberechtigten für Standsicherheit oder einem Prüfingenieur für Baustatik bescheinigt sein muss." Bezieht sich alles auf die am 1.10.2002 in Kraft getretene HBO. den Satz verstehe ich so:
1) Statik muss auf jeden Fall gerechnet und vorgelegt werden (logisch, ohne Statik kein Hausbau)
2) Es reicht aus, wenn diese von einem Nachweisberechtigten erstellt wurde - dann entfällt der Zwang zur Prüfstatik!
3) Wenn aber die Statik nicht von einem Nachweisber. stammt, muss sie von einem Prüfstatiker abgenickt werden.
So hat´s uns auch unser Statiker erklärt. Bei uns greift Fall 2, dadurch sparen wir den Prüfstatiker. Nix gegen Statiker, aber mich freut das :))
Grüße aus Äppelwoiland
Name: Oliver KettigE-Mail-Adresse anzeigen
Play it again- diesmal ohne soviele Fehler...12.03.04
Hallo,
als hessischer BH zitiere ich mal aus unserer Baugenehmigung:
"Spätestens vor Ausführung der jew. Bauabschnitte ist der Bauaufsichtsbehörde der Nachweis der Standsicherheit für dise vorzulegen, der von einem Nachweisberechtigten für Standsicherheit ERSTELLT SEIN MUSS oder einem Prüfingenieur für Baustatik bescheinigt sein muss." Bezieht sich alles auf die am 1.10.2002 in Kraft getretene HBO. Den Satz verstehe ich so:
1) Statik muss auf jeden Fall gerechnet und vorgelegt werden (logisch, ohne Statik kein Hausbau)
2) Es reicht aus, wenn diese von einem Nachweisberechtigten erstellt wurde - dann entfällt der Zwang zur Prüfstatik!
3) Wenn aber die Statik nicht von einem Nachweisber. stammt, muss sie von einem Prüfstatiker abgenickt werden.
So hat´s uns auch unser Statiker erklärt. Bei uns greift Fall 2, dadurch sparen wir den Prüfstatiker. Nix gegen Statiker, aber mich freut das :))
Grüße aus Äppelwoiland
Name: Oliver KettigE-Mail-Adresse anzeigen
kein Zwang zur Prüfstatik - Freude?13.03.04
"dann entfällt der Zwang zur Prüfstatik!
... dadurch sparen wir den Prüfstatiker."
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Ja auch der Prüfstatiker kostet Geld - und für den Statiker ist es so etwas wie die Prüfung seiner Arbeit. Deswegen sollte der Statiker eigentlich gegen diese Prüfung sein. Aber leider gilt das mehr für die weniger guten Statiker. Die große Mehrheit ist für das Vieraugenprinzip. Das schafft für alle mehr Sicherheit.
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Jeder Bauherr der wie im Eingangszitat denkt, sollte mal überlegen wieviel Seiten er z.B. ohne Kommafehler schreibt (möglicherweise nicht eine einzige) und die Statik hat leicht über 100 Seiten. Wieviel Seiten Rechnung ohne Fehler der Bauherr schreibt (und jeder hat mal was zu rechnen) will ich erst gar nicht fragen. Wenn durch Statikprogramme heute auch die möglichen Fehler stark reduziert werden, finden sich doch fast in jeder Statik Grüneintragungen - also Bemerkungen des Prüfstatikers. Bei einem guten Statiker sind es in der Regel nur wenige.
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Wenn der Statiker einen Fehler gemacht hat, dann dürfte es den Bauherrn - ob mit oder ohne Prüfstatik - kaum direkt etwas kosten, denn der Statiker haftet für ein mängelfreies Werk. Aber mit Zeitverzögerung durch Änderung, Umbauten, ggf. Verunstaltung usw. muß dann der Bauherr leben.
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Aber vielleicht schlägt ggf. der Prüfstatiker sogar ein anderes Tragwerkskonzept vor - dann können seine Vorschläge den Bauherrn erhebliche Kosten sparen. Allerdings dürfte der Fall sehr selten sein.
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Also die Freude über manche "Vereinfachung" dürfte für Einige zum Alptraum (wirklich nur wenige) werden - aber viele spielen Lotterie und hoffen das große Los zu ziehen, hier wird auch Lotterie gespielt und alle hoffen, das sie das Schadenslos nicht ziehen. Aber einige ziehen das Los doch:
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Weiterführende Links:
- http://www.baunetz.de/db/pinnwand/fs2.php3?msg=22867&referer=thread_2&no_childs=
Name: Jochen EbelE-Mail-Adresse anzeigenhttp://JEbel.bei.t-online.de
Nix gespart13.03.04
Servus,
die nachweisberechtigten Statiker in Hessen schauen bei der Abrechnung sehr genau auf die Gebührenordnung für Prüfingenieure, weil sie auch meistens selber sind.
Und überhaupt, von wegen gespart.
Ist irgendjemandem auf Bauherrenseite bewußt, das jeder zeichnugsberechtigte Fachmann, ob Architekt, Bauingenieur, Bautechniker, Meister für seine Unterschrift auf bauordnungsrechtlichen Unterlagen ob Statik, Bauleitererklärung, Bauantrag strafrechtlich und zivilrechtlich haftbar ist?
Und das die ach so gerne zitierte Versicherung auch aussteigen kann?
Liebe Bauherren, Ihr könnt Euch fast immer ins Tal der "Ahnungslosen" zurückziehen.
Wir nicht!
Name: Michael LieblerE-Mail-Adresse anzeigen
Liebe Laien,13.03.04
Den Stellenwert des sogenannten 4-Augen-Prinzips kann man gar nicht hoch genug ansetzen. Der relative Stellenwert steigt sogar noch erheblich, je leichtfertiger Ihr den Preis für eine Euch leider nur scheinbar bekannte Gegenleistung als Entscheidungskriterium für den Hauskauf heranzieht.
Ihr solltet Euch glücklich schätzen, daß Ihr in Hessen wohnt !
Ich als Billigbauer meide Hessen wie der Teufel das Weihwasser !
Das sollte Euch zu denken geben. Denken. Ja, das wäre mal was....
Name: Herr JDBE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.super-billig-bau.de
Widerspruch14.03.04
Hallo,
hätte ich mir denken können, dass ich mit meiner Freude sofort die Expertenschar gegen mich aufbringe! Und Sie haben sicher aus Ihrem Blickwinkel Recht: 4 Augen sehen mehr als 2, Fehler können passieren usw. ABER: Ich gehe davon aus, dass unser Statiker ausreichend qualifiziert ist (Stichwort Nachweisberechtigung). Diese Qualifikation bezahle ich mit, klar. Aber eben nicht zweimal (Erstellung + Prüfung). Denn gerade WEGEN der Qualifikation scheint mir die zusätzliche Überprüfung durch einen zweiten (Prüf)Statiker entbehrlich. Also lass´ ich´s - um Kosten zu sparen. Das hat nix mit Billigbau zu tun, sondern mit effizientem Einsatz meiner begrenzten Geldmittel. Deshalb bleibe ich dabei: Ich bin froh, dass wir die Prüfstatik nicht brauchen.
Um aber nochmal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Wie beschrieben muss für jedes Haus die Statik neu berechnet werden (und das ist auch gut so!). Herr Michael S: Bitte prüfen Sie, ob die Erstellung der Statik Bestandteil Ihres Vertrages ist. Wenn nein, müssen Sie in jedem Fall zahlen, da Sie ja eine Statik brauchen. Wenn die Statik aber enthalten ist, dann fragen Sie nach, ob die von einem Nachweisberechtigten erstellt wurde. Falls nein, brauchen Sie die Prüfstatik und müssen Sie dann auch zahlen. Falls ja, sind sie in der gleichen Lage wie ich und können frei entscheiden, ob sie die zusätzliche Sicherheit der Prüfstatik kaufen wollen oder nicht.
Grüße
Name: Oliver KettigE-Mail-Adresse anzeigen