Verkauf des besicherten Hauses
BAU-Forum: Baufinanzierung

Verkauf des besicherten Hauses

Hallo Forum,
vielleicht können Sie mir bei folgendem Problem weiterhelfen. Sachverhalt: Ich will ein Grundstück kaufen und darauf bauen. Zwei Darlehen: A) 150 T€ für Grundstück, 2 Jahre fest, Besicherung auf mein altes Haus in dieser Höhe. B) 220 T€ für den Neubau, 10 Jahre fest, Besicherung in dieser Höhe auf das neue Grundstück.
Problem: Wenn ich für mein altes Haus vor Ablauf der 2 jähr. Zinsbindung einen Käufer finde, ist dann ein Verkauf überhaupt möglich? Wer sichert der Bank in diesem Fall den erwarteten Zinsgewinn bis Ende der Laufzeit? Wie geht das? Mir fällt auf, das die Bank in den Verträgen immer vom "vermieteten Haus" spricht, wenn sie mein altes meint. Würde mich das irgendwie binden? Auf Nachfrage erfuhr ich, dass die Bank davon ausgeht, dass das Haus vor Ablauf der Zinsbindung von mir vermietet wird, da ich ja dann das neue Haus bewohne. Ich weiß aber noch nicht, ob's zur Vermietung kommt, will mir das offenhalten.
Vorab vielen Dank
Gruß Neuwald
  • Name:
  • Neuwald
  1. klar ist der Verkauf möglich

    Das einzige, was von Seiten der Bank verlangt werden könnte, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie den Kredit vor Ablauf der Zinsfestschreibung zurückzahlen wollen.
    Wenn Sie sich die Option offenhalten wollen, lassen Sie sich von der Bank im Kreditvertrag einfach eine Sondertilgungsmöglichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung einräumen. Aufgrund der kurzen Laufzeit und der Tatsache, dass Sie ja auch das andere Darlehen bei der gleichen Bank aufnehmen, dürfte das schon realisierbar sein. Einfach mal mit dem Bänker sprechen.
  2. ein bisschen durcheinander

    2 Jahre sind schnell rum. Wenn Ihr altes Haus als Sicherheit dient, geht der Verkauf nur mit dem Sicherungsnehmer (Bank) Kein Problem ersichtlich. Zinsschaden ist wie hoch für wie lange? Klar, ist nur eine fiktive Frage. Was haben Sie der Bank vom "vermieteten" Haus erzählt? Ist es nun vermietet, oder nicht? Wann wollen Sie das neue Haus bewohnen?
    Sorry, wenn Sie das nicht wissen, wir wissen es nicht.
    Es ist offensichtlich so, dass zum Grundstückskauf Ihr bisheriges Haus besichert wurde. Wird dieses verkauft, kann ja der Kredit getilgt werden (daher offensichtlich die 2 jährige Zinsbindung) Wenn nicht besonders exotische Konditionen (welche Sie ja nicht nannten) vereinbart wurden, können Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung vernachlässigen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass ja (ebenfalls vermutlich) mit dem Neubau noch nicht begonnen wurde. Auf den Seiten der Bauprofis werden Sie erkennen, dass es mit dem Bauen auch so seine Zeit braucht.

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