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Baufinanzierung

Wfa - Wo liegen die Grenzen - Bindungen???

Hallo,
Wir haben vor ca. zwei Jahren eine Föderzusage der Wfa Anstalt erhalten zum Bau eines neuen Hauses.
Aufgrund der Überschreitung der Kostengrenze wurde es uns verboten eine Terrasse/Zugang oder eine Treppe in unseren Garten zu bauen.
Mein Mann hat nun aus Bauresten (Holzlatten und Holzplatten) eine stabile Treppe mit Metallgelände gebaut. Diese hat uns nichts gekostet!!!
Bei der Bauabnahme vor circa drei Wochen fand der Herr von der Wfa das überhaupt nicht komisch, und meinte die Treppe muß weg und die Bodentiefenfenster mittels eines französischen Balkons abgesichert werden.
Wo liegt denn nun die Grenze? Dürfen wir nie eine Terrasse bauen oder irgendetwas an unserem Haus verändern.
Was ist wenn wir Geld gespart haben und uns eine Terrasse oder änliches leisten können??
Langsam bereue ich den langen langen Weg mit der Wfa.
UL

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  • ULLI

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