Jährliche Sondertilgung nachholen
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Jährliche Sondertilgung nachholen

In meinem Hypothekenkreditvertrag ist der Passus: Sondertilgung 10 % p.a. der ursprünglichen Kreditsumme möglich. Was heißt in dem Zusammenhang p.a.? 1 mal pro Kalenderjahr oder Jahr ab Beginn (01.07.01)? Kann nach einer Laufzeit von 3 Jahren auch 3 mal 10 % geleistet werden (d.h. "verpasste" nachgeholt werden)?
Hat hier jemand Erfahrung oder kann mit einen Tipp geben?
  • Name:
  • Heiko
  1. pro Jahr

    1x pro Kalenderjahr ist korrekt.
    Nicht ausgeschöpfte oder nicht wahrgenommene Möglichkeiten der Sondertilgung, können in späteren Jahren nicht nachgeholt werden.
    Gruß
  2. stimmt

    Bei meiner Sparkasse hatte ich das auch mal angefragt  -  nicht durchgeführte Sondertilgungen aus früheren Jahren nachholen. Antwort: Es geht nicht. Nicht durchgeführte Sondertilgungen sind sozusagen "verfallen".
  3. Normal habt Ihr schon recht, aber ...

    was ist, wenn im Kreditvertrag nicht ausdrücklich bestimmt wurde, dass Nachholungen nicht möglich sind.
    Dann sind für mich 10 % per anno (pro Jahr) nach 3 Jahren 30 %.
    Kann man mit der Bank schon mal diskutieren, bzw. diskutieren lassen.
    Aber wie bei fast allen letzten Fällen, da gibt es Verträge. Einfach mal reinschauen, bzw. reinschauen lassen.
  4. Im Vertrag kann man wirklich so gut ...

    Im Vertrag kann man wirklich so gut wie alles regeln.
    Also, Alfred, habe ich mal in meine "alten" reingeschaut. Bei der ersten Bank war "Sondertilgung unbegrenzt jederzeit möglich". Trifft hier bei der Fragestellung nicht zu, aber sei erwähnt, was Banken so alles schreiben, bzw. Kunden ;-) so alles verlangen können.
    Bank zwei, die dann zum Leidwesen von Bank eins eine 100 %-Tilgung ;-) als Sondertilgung machte, hatte im Vertrag (auf meinen Wunsch) stehen: ... "Nicht ausgenutzte Sondertilgungen können auf die Folgejahre nicht übertragen werden".
    Ähnliche Texte kenne ich von vielen anderen Banken, die damit sicherstellen, dass pro Jahr nicht mehr als ein Betrag "x" an Sondertilgung anfallen kann.
    Und völlig richtig, stimmt Alfred's Bemerkung: Einfach mal in den vorhandenen Vertrag reinschauen. Vielleicht berichten Sie uns, wie die Formulierung lautet und was bei einem Gespräch mit der Bank rausgekommen ist? Wäre nett!
    Gruß

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