Verkauf von Baufinanzierung durch Bank
BAU-Forum: Baufinanzierung

Verkauf von Baufinanzierung durch Bank

Uns liegt ein Finanzierungsangebot einer Landesbank zu fairen Konditionen vor.
In den Allgemeinen Darlehensbedingungen (§ 15) behält sich die Bank allerdings den Verkauf der Darlehensforderung zur Refinanzierung etc. vor.
Damit sind ja schon einige Kunden zu Schuldnern von Hedge-Fonds geworden, die mit extrem enger Auslegung der Darlehensbedingungen permanente wirtschaftliche Rechenschaftsberichte verlangt und kleinste Veränderungen zum Anlass genommen haben, Darlehen zu kündigen und fällig zu stellen.
Ich möchte daher diesen Passus der Darlehensbedingungen streichen bzw. ein Vetorecht verlangen (ich hätte ja nichts gegen eine Abtretung an andere "normale" Bank ...)
Hat jemand Erfahrungen damit, ob das typischerweise akzeptiert wird?
  • Name:
  • Viljoen
  1. Das ist üblich

    und streichen wird nicht möglich sein. Die Panikmache in diversen Zeitungen ist absoluter Quatsch, solange die Vertragsbedingungen erfüllt werden (Fertigstellung nachweisen, Raten zahlen usw.) passiert NICHTS! Kein Hedgefonds kann einen Darlehensnehmer irgendwie 'aus seinem Haus werfen' solange der sich an seinen Kreditvertrag hält. Auch die netteste Hausbank hat bei Nichterfüllung des Vertrags oder Änderung der Voraussetzungen (Arbeitslosigkeit) jederzeit die Möglichkeit, den Kredit fällig zu stellen, tut's vielleicht wegen schlechter PR im Heimatort nicht. Darlehensbedingungen werden übrigens nicht ausgelegt, sondern im Vertrag festgelegt ...
    Gruß
    Volker
  2. Bestätigung, Möglicher Verkauf der Forderung ist üblich!

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Aus meiner vergangnen Zeit als Sachbearbeiter im Innendienst einer Bausparkasse kann ich das an einem praktischen Beispiel verdeutlichen.
    Die Kundin war Ärztin und verdiente recht gut. Als Beleihungsobjekt diente ein überwiegend gewerblich genutztes Objekt. Die Kundin wollte ein neues Darlehen aufnehmen. Man fand heraus, dass eine andere Abteilung die Darlehensforderung (zusammen mit einigen anderen Kunden ) an eine Tochterfirma einer beliebigen Deutschen Bank verkauft hatte. Die Kundin  -  Ärztin  -  bekommt nun ein Schreiben von der Tochterfirma aus Dublin (!) in dem steht, dass diese Ablegerfirma nun die Darlehensforderung verwaltet. Auch im Grundbuch erfolgt die Grundschuldumschreibung. In diesem Beispiel war es allerdings so, dass der Kundin angeboten wurde, das Darlehen innerhalb der Zinsfestschreibung zurückzuzahlen (also ein Pluspunkt für die Kundin ). Die Ärztin hat das nicht gemacht und bedient das Darlehen nun weiter.
    Alles bleibt beim alten, auch die Darlehensbedingungen.
    Also, keine Panik!
    PS: Die Ärztin aus obigem Beispiel hatte NIE Zahlungsrückstände! Wenn eine Bank Forderungen verkauft, dann sind auch paar Perlen als Beibrot für den neuen Darlehensverwalter notwendig. Geschäftspolitik eben!

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