Suchefunktion BAU.DE Forum Baufinanzierung 2097: Muss Ehefrau mit unterschreiben beim anschlussdarlehn

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Muss Ehefrau mit unterschreiben beim anschlussdarlehn 08.09.07
möchte ein anschlussdarlehn bei einer anderen bank machen.
meine neu geheiratete ehefrau die natürlich nicht im grundbuch steht,da das haus ca 5 jahre vor der hochzeit gekauft wurde.
muss sie zwingend beim neuen darlehn mit unterschreiben?
sie arbeitet nicht und steht negativ in der schufa
Name: andreas  

  1. verheiratet = verantwortlich füreinander 08.09.07
    Wenn Sie keine Gütertrennung haben, wird Ihre Frau zwangsläufig Mitantragstellerin, d.h. das Schufaproblem ihre Frau ist im Sinne der Darlehensumschuldung nun auch das Ihre und das führt normalerweise zur Ablehnung.
    Es gibt wenige Banken, die trotz (kleineren) Schufaproblemen mitziehen. Dies bedarf aber einer Einzelfallprüfung.
    mfg. H.B.
    Name: Horst Berger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.afa-berger.de

  2. wenn sie aber dann noch ca 20 euro ... 08.09.07
    wenn sie aber dann noch ca 20 euro schulden hat,kann dann der gläubiger was von MEINEN haus fordern??

  3. Keineswegs 08.09.07
    wird die Ehefrau zwangsläufig Mitantragstellerin.
    Auch ohne Gütertrennung steht das vor der Ehe vorhandene Wohnhaus im alleinigen Eigentum des Fragestellers.
    Dieser kann durchaus alleiniger Darlehnsnehmer bleiben.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Nicht mit in den Darlehensvertrag 08.09.07
    Da ihre Frau kein eigenes Einkommen hat, sollte sie keinesfalls den Darlehensantrag mit unterschreiben. Denn dann würde ihre Frau haften, wenn sie nicht mehr zahlen können - aber womit. Einige Gerichte werteten diese Konstellation (Mann Alleinverdiener, Frau ohne Einkommen)als sittenwidrig.
    Also Finger weg von der Unterschrift im Darlehensvertrag. Zumal ihrer Frau das Haus ja auch nicht gehört.
    Name: Frau Gab-1542-För  

  5. Man Man Man Man 08.09.07
    wer sich so alles als Experte darstellt. Zum heulen ist das!!!
    @Herr Berger kann man Ihre frau für Ihre Falschberatung haftbar machen!!??
    Name: Yilmaz Ayy  

  6. ausprobieren... 08.09.07
    Ging es nicht um ein "anschlussdarlehn bei einer 'anderen' bank".
    Nun, von einer Empfehlung für eine Unterschrift der Frau unter den Umschuldungsvertrag habe ich nichts geschrieben. Aber fragen Sie doch einfach mal die ANDERE Bank. Die wird sich ggf. beide Schufa´s ziehen. Habe ich Unrecht, umso besser für Sie.
    mfg. H.B.
    Name: Horst Berger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.afa-berger.de

  7. Sie schrieben 08.09.07
    "..wird Ihre Frau AUTOMATISCH Mitantragstellerin"
    und genau das stimmt so nicht.
    Die Schufa der neuen Ehefrau interessiert so lange nicht, wie diese nicht Darlehnsnehmerin wird/ist.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. natürlich meinte ich 20000euro schulden die sie aus ... 09.09.07
    natürlich meinte ich 20000euro schulden die sie aus ihrer ersten ehe hat!!
    meine bearbeiterin meinte aber das meine ehefrau eine einverständniserklärung unerschreiben muss/soll,das sie nichts gegen ein anschlussdarlehn hat. die beraterin sagt,es währen neue gesetze???!!!!

  9. Neue Gesetze?? 09.09.07
    Das stimmt auch nicht, die bank hat halt etwas mehr sicherheit wen zweite darlehennehmer/in vorhanden ist.
    Mfg.
    Name: Yilmaz Ayy  

  10. also,braucht meine frau auch nichts zu unterschreiben? danke ... 09.09.07
    also,braucht meine frau auch nichts zu unterschreiben?
    danke euch allen für eure hilfe

  11. @andreas 09.09.07
    hallo
    warum betrachtet man immer nur den einen fall.
    hat eigentlich mal jemand den gedanken aufgetan, dass auch die bank
    der ehefrau ( wo eur 20000 schulden sind ) auch an sie hr.andreas zugehen könnten aufgrund ihrer zusammenveranlagung? das könnte man auch mal prüfen dass nicht da was hinten dran auftaucht.
    meine persönliche meinung ist, zu prüfen,
    - ein anschlussdarlehen
    - die ablösung des darlehens über eur 20000
    die folge wäre eine hoffentlich baldige anstandslose schufa ihrer ehefrau.
    was das obige anschneiden von "neuen gesetzen" auf sich hat, solch sich die beraterin der lbs mal outen und diese präsentieren.
    meine persönliche meinung ist zu der mitunterschrift folgedarlehen diese:
    es liegt im regelwerk jeder einzelner bank, ob diese möchte, dass ihre frau ohne einkommen mit unterschreiben muss oder nicht.
    es gibt hier wirklich unterschiedliche handhaben der einzelnen banken.
    mitunter kann aber auch die bank das anschlussdarlehen "verweigern" bzw, eine neue bonitätsprüfung von ihnen beiden anstreben.
    abschließend tendiere ich dazu, dass sie sich eine andere bank suchen, die restlichen eur 20000 ihrer ehefrau mit umschulden und dann hat jeder seine ruhe.
    Name: Vinzenz Hillermann   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.goldinflation.de

  12. Seit wann 09.09.07
    hat Ehegattensplitting etwas mit Haftung für Altschulden zu tun?
    Einfach mal hier lesen:
    Selbst bei in der Ehe gemachten Schulden haftet der Ehepartner nur begrenzt.
    Einfach mal hier lesen:
    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/29/schulden-in-der-ehe-wer-haftet-fuer-was/
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  13. Nachtrag 09.09.07
    Oder auch hier mal lesen:
    http://www.advogarant.de/InfoCenter/Jurathek/Familienrecht/Ehe/Ehegattenhaftung.html;jsessionid=C34E32F0DD7DF03DFCFE509A932B9263
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  14. hallo @Vinzenz Hillermann die 20000 euro schulden sind ... 09.09.07
    hallo @Vinzenz Hillermann
    die 20000 euro schulden sind vom exehemann meiner frau. nur leider hat sie als bürge(trotz hausfrau)unterschrieben.er hat das geld versoffen!!! und sie sieht es nicht ein das sie seine schulden abstottert!! er bezieht harz4

  15. Dann lesen 09.09.07
    Sie mal, was hier zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften geurteilt wurde: http://www.dnoti.de/topact/top0065.htm
    Tipp: Hin zum Rechtsanwalt.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  16. Also,meine beraterin sagt: Nach § 1365 BGB bedarf ... 11.09.07
    Also,meine beraterin sagt:
    Nach § 1365 BGB bedarf die Aufnahme von Krediten unter bestimmten Umständen der Zustimmung des Ehepartners. Wenn die Eheleute Gütertrennung nicht vereinbart haben, verlangt jede Bank, die einen Kredit gewährt, aus prinzipiellen Erwägungen nicht nur die Zustimmung des anderen Ehegatten, sondern gleich seine Verpflichtung, so daß beide Eheleute Darlehensnehmer werden. Führt das geschäftliche Unternehmen des einen Ehegatten in den Ruin, hat die Bank nicht nur den Geschäftsinhaber als Schuldner, sondern auch den Ehepartner. Dem kann man sich bei Gütertrennung dadurch entziehen, daß der Bank erklärt wird, einer Zustimmung nach § 1365 BGB bedürfe es nicht, weil die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung lebten und nur ein Ehegatte das Geschäft betreibe. Sind nicht beide Ehegatten verschuldet, besteht die Möglichkeit, daß der nicht verschuldete Ehegatte eine neue Existenz gründet und ohne Schulden für den Unterhalt der Familie sorgen kann.

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