Fragen zu Wohn Riester
BAU-Forum: Baufinanzierung

Fragen zu Wohn Riester

Hallo,
wir planen seit längerer Zeit uns ein Eigenheim anzuschaffen haben aber (unserer Meinung nach) leider nicht genügend Eigenkapital. Hier nochmal die Eckdaten:
modernisiertes Einfamilienhaus im Kölner Umland: 210.-230.000 €
Eigenkapital: ca. 30.000 € (wird für die Nebenkosten u. Umzug benötigt)
Ehemann Gehalt 2.200 €
Ehefrau im Erziehungsurlaub bis spätestens 2010 dann Teilzeit
2 Kleinkinder (3 und 1 Jahr)
Nach einigen Finanzierungsgesprächen kommen wir (Förderung WFA mit einbezogen) auf eine mon. Belastung von ca. 900 €
Wir haben jetzt gelesen das die Möglichkeit besteht die Riester-Rente in eine Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen.
Kann uns jemand darüber Auskunft geben wie dies rechnerisch in unserem Fall aussieht?
Wir hatten ehrlich gesagt unseren Traum schon aufgegeben bzw. verschoben bis meine Frau wieder arbeiten geht sollte sich aber die Möglichkeit ergeben durch die neue Riester Rente die mon. Belastung zu senken würden wir denke ich nicht mehr warten müssen.
  • Name:
  • Mittschke
  1. Das "Eigenheimrentengesetz" ...

    Das "Eigenheimrentengesetz" bei dem es wohl auch Änderungen bezüglich "Wohn-Riester" geben soll, ist noch nicht in trockenen Tüchern. Möglicherweise sollen Tilgungsleistungen für die selbstgenutzte Immobilie in die Förderung einbezogen werden. Eine großartigen Entlastung für Baufinanzierer sehe ich aber nicht: bei dem genannten Einkommen wird sich beispielsweise die Förderung auf Grund- und zwei Kinderzulagen beschränken, dies wären dann 524 € pro Jahr.
  2. Baufinanzierung  -  Wohn-Riester

    Hallo Mittschke,
    die Förderung nach Wohn-Riester in der Baufinanzierung soll nach meinem Kenntnisstand auch die Möglichkeit beinhalten die Förderbeträge direkt in die Baufinanzierung einfließen zu lassen. Stand Juni 2008 ist die Bankenwelt aber auf diesem Gebiet noch nicht tätig geworden und bietet bislang keine derartigen Sondertilgungsoptionen an (Sondertilgungen im üblichen Sinne schon, aber mit Mindestgrenzen von i.d.R. 1.000  -  2.500 €). Was natürlich auch keine Bank zu großen Begeisterungsstürmen hinreißen lässt ist die Tatsache dass ein fiktives Förderkonto geführt werden muss auf dem die Förderbeträge dann mit 2 % verzinst werden, der Gesamtbetrag muss von Ihnen dann im Rentenalter versteuert werden wobei Sie dann wieder in den Genuss einer 30 %-igen Steuererstattung kommen wenn Sie den auf diesem fiktiven Förderkonto angesammelten Betrag in einem Zug versteuern.
    Klingt doch einfach, oder?
    Ehrlich von der Leber gesagt: So einen komplizierten Schwachsinn können nur deutsche Ministerien produzieren. So jedenfalls fördert man weder private Eigenvorsorge noch Wohnraumerwerb.
    Die Möglichkeit die auf Basis des neu beschlossenen Wohn-Riester bereits jetzt gegeben ist ist die klassische Nutzung der Riester-Förderung in einem herkömmlichen Vertrag (z.B. Fondsgebundene Rentenversicherung) und dann die Entnahme des Guthabens nach z.B. 10 Jahren. So kann ein Teil der Baufinanzierung nach einem bestimmten Zeitraum sondergetilgt werden, im Gegenzug kann die Tilgung dann beispielsweise auf den Mindestbetrag von 1 % anfänglich gesenkt werden.
    Mein Tipp: Lassen Sie die mögliche Riester-Förderung aus Ihrer Kalkulation der mtl. Rate heraus. So auf Messer's Schneide darf keine Baufinanzierung kalkuliert werden. Wenn es sich in 10 Jahren für Sie als sinnvoll erweist Riester-Guthaben als Sondertilgung einzusetzen können Sie das in 10 Jahren entscheiden.

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