Suchefunktion BAU.DE Forum Baufinanzierung 2372: Korrektur der Grundschuld bei Umschuldung ?

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Korrektur der Grundschuld bei Umschuldung ? 08.09.08
Hallo hier an alle,
wir schulden demnächst unser selbstgenutztes EFH per Forwarddarlehen um. Die neue Darlehenssumme liegt dabei deutlich unter der jetzt eingetragenen Grundschuld.
Aus Sicherheitsgründen und auch wegen der " Heuschrecken "- Diskussion wollen wir die Eintragung der aktuell niedrigeren Grundschuld veranlassen.
Wie läuft denn dieser Vorgang nun technisch ab, macht das die alte oder die neue Bank ?
Danke für alle Hinweise
Name: G.H.  

  1. Weder noch 08.09.08
    SIE gehen zu einem Notar Ihres Vertrauens. Der macht das für Sie. bzw. müssen Sie den eh bezahlen, dann ist auch die Beratung im Preis enthalten.
    ALTE Bank muss der Löschung der Grundschuld zustimmen (oder Übertragung auf neue Bank, ggf. etwas günstiger). Neue Bank benötigt dann eine neue (niedrigere) Grundschuld (oder übernahme der Grundschuld von der alten Bank, macht aber nicht jede Bank).
    Zahlen müssen Sie so oder so. evtl. ist die Übernahme günstiger statt Löschen und Neueintrag(mit aktuellem Wert). Wobei das der Notar Ihnen sagen kann was "günstiger" ist.
    Keine Rechtsberatung nur eigene "Erfahrung".
    Name: kho  

  2. ... 08.09.08
    gut, dann werden wir uns mal zum Notar bemühen und auch mal mit der neuen Bank sprechen, die Änderung wollen wir auf jeden Fall.
    Danke für den Hinweis und viele Grüsse G. H.
 

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