Eigenheimzulage 2005  -  wie lange noch zu beantragen?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage 2005  -  wie lange noch zu beantragen?

Eigenheimzulage 2005  -  wie lange noch zu beantragen?
Hallo!
Wir stehen kurz vor dem Einzug in unser neues Eigenheim und möchten dafür noch die Eigenheimzulage beantragen. Daher beschäftigt uns die Frage, wie lange es generell noch möglich ist, die Eigenheimzulage (nach Regelung 2005) zu beantragen um noch in den Genuss der gesamten 8 Jahre Förderung zu kommen. Gibt es eine Frist, nach welcher die Beantragung von Eigenheimzulage nicht mehr möglich ist? Konkret frage ich mich, ob ich noch in 2009 beantragen muss oder auch noch in 2010 beantragen kann. Da das Haus quasi fertig ist, können wir den Einzug noch im Dezember 09 oder aber erst im Januar 2010 durchführen. Die Fertigstellung bzw. Bezugsfertigkeit wurde noch nicht gemeldet.
Der Bauantrag für unser Haus wurde im Dezember 2005 gestellt. Baubeginn war im August 2006.
Wer kann uns eine verlässliche Antwort geben?
Danke.
Dazu noch eine weitere Frage: Der erste Bauantrag für unser Haus wurde in 2003 gestellt. Danach haben wir noch verschiedene Änderungen am Entwurf vorgenommen und im Dezember 2005 besagten neuen Bauantrag für das gleiche Grundstück eingereicht. Ist eine Eigenheimzulage nach "alter Regelung" bis 31.12.2004 noch denkbar?
  • Name:
  • Marc
  1. Eigenheimzulage bis 2013

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Bauherren, die noch vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung ihres Objektes begonnen oder einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben, können die bisherige Eigenheimzulage über den gesamten Förderzeitraum in Anspruch nehmen. Als Beginn der Herstellung gilt das Datum des Eingangs der notwendigen Bauunterlagen bei der nach Landesrecht zuständigen Baubehörde (Eingang der Baugenehmigung oder der Bauanzeige). Nur bei anzeige- und genehmigungsfreien Bauten gilt der tatsächliche Herstellungsbeginn.
    Da die Baugenehmigungen mindestens drei Jahre gelten und Bauanzeigen (z.B. nach § 69a NBauO) bis zu zehn Jahre Gültigkeit haben können (oder verlängert werden können, siehe BFH-Urteil III R61/03 vom 4. November 2004), bleibt die Eigenheimzulage noch mindestens bis 2013 erhalten.
    Ich würde aber persönlich lieber selbst mal beim Finanzamt anrufen. Weil darüber ja die Eigenheimzulage beantragt wird.

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