Vorfinanzierungsdarlehen BSV endet!?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Vorfinanzierungsdarlehen BSV endet!?

Hallo,
wir haben am 13.5.1996 ein Vorfinanzierungsdarlehen MH Fix plus über 218.000,- DM abgeschlossen. Das Darlehen sollte nach ca. 25 Jahren getilgt sein.
Es handelte sich um einen 2 Phasen Kredit, indem wir 156.000 DM (letzte Auszahlung am 18.7.1997) als eigentliche Bausumme zur Verfügung hatten und die restliche Summe in einen BSV floss, welcher mit Zuteilung zur Darlehenstilgung eingesetzt wird.
Wie unsere Bank jetzt mitteilt, endet am 30.4.2010 die Zinsfestschreibung und der BSV wird zuteilungsreif.
Danach geht es in Phase 2 des Darlehens mit einer Restschuld von 66.221,-Eu plus einer erneuten Bearbeitungsgebühr von 1987,-Eu also insgesamt 68.208,- Eu.
Unsere Frage:
Wir wollen den Vertrag kündigen und den Rest tilgen. Geht das?
Müssen wir eine 6-monatige Kündigungsfrist einhalten? und muss dann trotz Nichtinanspruchnahme des Kredites die erneute Bearbeitungsgebühr gezahlt werden?
Für jeden sachdienlichen Hinweis sind wir sehr dankbar!
matsyb
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  • matsyb
  1. Rückzahlung Bauspardarlehen jederzeit möglich

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Ist ein Bauspardarlehen zugeteilt und befindet sich der Bausparvertrag dann in der Bauspardarlehensphase, kann das Bauspardarlehen jederzeit zurückgezahlt werden. Ohne Kündigungsfrist.
    Die Bearbeitungsgebühr sollte etwas detaillierter beschrieben werden. Ist es die Darlehensgebühr für das Bauspardarlehen?
    Haben Sie jetzt nur einen Restvertrag  -  also ab 30.04.2010  -  oder haben Sie zu diesem Datum dann zwei Verträge?
    Haben Sie ab dem 30.04.2010 nur noch das Bauspardarlehen kann es sofort zurückgezahlt werden. Quasi am 01.05.2010 eintreffen.
    War es das dann? Oder haben Sie dann noch ein weiteres Vorfinanzierungsdarlehen?
  2. Darlehensgebühr bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens?

    Hallo,
    also so wie sie schreiben ist eine Tilgung der Restschuld ab dem 1.05.2010 sofort möglich?!
    Wie müssen wir die Bank davon in Kenntnis setzen?
    Müssen wir ein Kündigungsschreiben aufsetzen?
    Der Allianzvertreter hat dazu sehr schwammige Aussagen gemacht (wir müssen die Darlehensgebühr in jedem Fall bezahlen oder wir kündigen vorfällig den Vertrag und müssten dann eine Abstandsgebühr bezahlen?)
    Wir werden, was die Darlehensgebühr betrifft, nicht so richtig schlau.
    Hier mal unser Kreditvertrag der mh Bausparkasse:
    1. Vertragspartner
    2. Kreditdaten
    Bei dem gewünschten Darlehen aus dem Finanzierungsprogramm mh FIX Plus handelt es sich um ein Darlehen mit zwei aufeinanderfolgenden Darlehensabschnitten.
    Die monatliche Rate bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
    mh FIX Plus, Konto Nr ... 218.000,00 DM
    Darlehenssumme 218.000,00 DM
    monatliche Rate für gesamte Laufzeit 1.080,91 DM
    Die monatliche Rate wird verwendet
    • bis zur Zuteilung (Darlehensabschnitt 1) zur Zinszahlung des Darlehens

    Andere Sparraten und Sondereinzahlungen sind nicht zulässig (abweichend von § 5 ABB)?

    • nach Zuteilung

    für Zins und Tilgung des Darlehensabschnittes 2
    (Bauspardarlehen)
    Der Kreditvertrag ist nach ca. 28 Jahren zurückgezahlt.
    a) Darlehensabschnitt 1
    Auszahlungsbetrag (an Darlehensnehmer) 154.174,00 DM
    Einzahlung auf Bausparvertrag 62.300,00 DM
    Nettokreditbetrag 216.474,00 DM
    Bearbeitungsgebühr 0,5 % der D. Summe 1.090,00 DM
    Beleihungs- / Prüfgebühr (§ 30 ABB) 436,00 DM
    Bruttokreditbetrag 218.000,00 DM
    Nominalzins, fest 5,95 % p.a.
    Effektiver Zins (§ 4 PangV) 6,17 % p.a.
    Zinsfestschreibung bis zur voraussichtlichen Zuteilung in ca. 157-168 Monaten.
    b.) Bauspardarlehen (Darlehensabschnitt 2)
    Die Ablösung des Darlehensabschnittes 1 erfolgt durch die Zuteilung der Bausparsumme von 218.000,00 DM voraussichtlich ca. 157-168 Monate nach der ersten Auszahlung des Darlehens.
    Bauspardarlehen Nr ...
    Auszahlungsbetrag (Nettokreditbetrag) 127.316,05 DM
    Nominalzins 5,00 % p.a.
    Effektivzins (gemäß § 19 ABB) 5,78 % p.a.
    Darlehensgebühr (§ 19 ABB) 3.819,48 DM
    derzeitige jährliche Kontogebühr 15,00 DM
    Monatliche Rate/Tilgungbeitrag 1.080,00 DM
    (abweichend von § 20 ABB)
    Die Höhe des Bauspardarlehens kann sich durch Zinsgutschriften und Gebührenbelastungen verändern.
    Das sind also unsere Daten.
    Was uns noch stutzig machte-X1234Xdie monatl. Rate sollte über die gesamte Laufzeit gleich bleiben.
    Sie würde sich aber ab dem 1.5.10 von derzeit 580,00 EU auf 445,85 EU verringern.?
    Meines Erachtens verlängert das doch nur die Laufzeit?!
    Aber wir wollen ja eh die Summe tilgen.
    Wenn sie uns, die Darlehensgebühr betreffend, beraten könnten, wären wir ihnen sehr dankbar!
    MfG matsyb

    • Name:
    • matsyb
  3. Habe das gleiche Problem!

    Hallo matsyb,
    hat sich eine Lösung ergeben. Wäre für eine Rückantwort sehr dankbar

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