Tilgung über LSV  -  wie rückgängig machen?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Tilgung über LSV  -  wie rückgängig machen?

Hallo,
habe derzeit zwei Darlehen bei der gleichen Bank für eine Immobilie laufen:
Ein ganz normales Annuitätendarelehen mit Tilgung und eines ohne Tilgung bzw. Tilgung bei Fälligkeit LSV. LSV ist an Bank abgetreten.
Dieses Konstrukt hat mir mal ein Immobilienmakler empfohlen. Ich bin nicht mehr ganz davon überzeugt, nicht zuletzt auch Aufgrund der schlechten Entwicklungen der LSV.
Wie kann ich die Tilgung per LSV wieder rückgängig machen?
Ist es z.B. möglich bei der nächsten Anschlussfinanzierung (in 2003) ein ganz normales Annuitätendarlehen zu wählen?
Für einen Tipp wäre ich dankbar
Viele Grüße
Andreas
  • Name:
  • Andreas
  1. Sprechen Sie mit Ihrer Bank

    Es kommt auch auf die Laufzeit der Lebensversicherung an. Läuft sie schon länger, können sie die Versicherung beitragsfrei stellen. Sie verlieren aber dann den Versicherungsschutz bzw. sind nur noch über eine geringere, beitragsfreie Summe versichert. Diesen können Sie durch eine einfache Risikolebensversicherung ersetzen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, dass Sie bei der Anschlussfinanzierung (oder evtl. früher) direkt tilgen wollen. Die Bank wird eher erleichtert sein, als sich verweigern. Sollte der ursprüngliche Risikoanteil an Ihrer LVAbk. nicht zur Absicherung benötigt werden, rate ich Ihnen, diesen zusätzlich mit in die Tilgung fließen zu lassen.
    Bei einer Finanzierung für eine eigengenutzte Immobilie ist der Einsatz eines Tilgungsträgers wie einer KLV nicht sinnvoll.
    Anders womöglich (pers. Steuersituation) bei einer Immobilie zur Vermietung etc. Das hat der Makler aber bestimmt gewusst. Nutzen Sie die Immobilie selbst, wollte er sich halt ein paar Markt Provision verdienen, bzw. jemandem zukommen lassen.
  2. Seit wann läuft das?

    Darlehen und LVAbk.?
    Ich habe in diesem Jahr mehrfach solche Kombinationen (zu Sinn oder Unsinn siehe Herr Witzgall) zerlegt.
    Häufig kam bei einer Überprüfung heraus, das die LV die Ablaufleistung nach neusten Prognosen nicht erreichen wird. Das heißt nach 30 Jahren (oder wie auch immer) reicht das Kapital der LV nicht um das Darlehen zu tilgen.
    Je nachdem, wie lange die Finanzierung schon so läuft kann man verschiedene Lösungen anstreben.
    LV auflösen Erlös als Sondertilgung ins Darlehen, LV beitragsfrei stellen, LV weiterzahlen als Rentenaufstockung aber Darlehen mit mtl. Tilgung versehen.
    Ob Ihre Bank da mitspielt und in welchem Rahmen müssen Sie ausloten.
    Wenn Sie aber schon mal über die Auskunft des Versicherers nachweisen, das die Tilgung nicht reichen wird, sind die Chancen vielleicht ganz gut.
    Welche Bank möchte schon auf Beraterhaftung verklagt werden?
    Tilgungsaussetzung mit KLV bei der privat genutzten Immobilie ... ohne auf die Gefahren oder die Kosten hingewiesen zu sein, da könnte das ein oder andere Gericht mal wieder sehr verbraucherfreundlich entscheiden ;-)
    Grüße aus der Heide
  3. Du schreibst ja Anschlussfinanzierung in 2003!

    Da geht dann alles!
    Grüße

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