Angebotsänderung
BAU-Forum: Probleme im Mittelstand und Handwerk

Angebotsänderung

Hallo alle zusammen ,
ich habe vor 2 Monaten ein Angebot abgegeben und den Auftrag auch bekommen! Nur hat der Auftraggeber die kommpletten Sanitärgegenstände gestrichen, weil er gesagt hat im Internet würde er es günstiger bekommen! Natürlich habe ich die Gegenstände eingebaut, aber natürlich zu einem Stundenlohnsatz der höher ist wie der im Angebot! Da mir ja der Gwinn vom Material fehlt! Jetzt will er nicht zahlen, was nun?
MfG Mark aus BW
  • Name:
  • MArk
  1. das volle Programm

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    So wie es geschildert war, liegt ein Werkvertrag über Lieferung und Montage und bezüglich Lieferung der Sanitäreinrichtung eine freie (Teil-) Kündigung vor. Damit greift § 649 BGBAbk.: es ist die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen fällig, d.h. der Deckungsbeitrag und der Gewinn auf die Gegenstände. Besser diesen Betrag neben den Stunden in Rechnung stellen und den Stundensatz beibehalten. Der Differenzbetrag ist kalkulatorisch viel einfacher nachzuweisen (Angebotspreis abzügl. Einkaufspreis Ware) als ein neuer Stundensatz. Förmliche Abnahme verlangen, damit die vollständige und mangelfreie Montage fixiert ist. Danach folgt das volle Programm: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Klage.
  2. eine andere Meinung

    Hallo,
    die Ausführungen von Herr Stubenrauch setzen voraus, dass der Vertrag incl. der Sanobjekte bereits geschlossen war. So verstehe ich die Anfrage aber nicht.
    Sie haben ein Angebot abgegeben. Der erteilte Auftrag weicht davon ab. Dies stellt rechtlich ein Änderungsangebot des Auftraggebers dar, welches Sie durch Beginn der Arbeiten angenommen haben.
    Sie haben für die Montagearbeiten also nur Anspruch auf den vereinbarten Stundensatz zzgl. des Verbrauchsmaterials.
    Mit freundlichen Grüßen

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