Suchefunktion BAU.DE Forum Probleme im Mittelstand und Handwerk 221: Garantieeinbehalt möglich

Probleme im Mittelstand und Handwerk

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Garantieeinbehalt möglich 19.06.07
Wir haben unser Dach von einem Dachdecker reparieren lassen.
Gleich nach Abschluss der Arbeit stellte sich heraus, dass er nicht ordentlich gearbeitet hat. (z.B. waren noch Löcher vorhanden, Firststeine nicht ordentlich oder gar nicht vermörtelt etc.)
Er hat zwar jetzt nachgebessert, für mich aber nicht auszuschliessen, dass er nicht ganz mängelfrei gearbeitet hat.
Kann ich einen Teil der Rechnung zur Sicherheit einbehalten?
Über eine Antwort freue ich mich.
Schöne Grüße
Michael
Bundesland: Brandenburg
Name: Michael  

  1. nur wenn (vorher) vereinbart 19.06.07
    Hallo,
    Sicherheitseinbehalte müsse vereinbart sein, andernfalls sind sie nicht zulässig. Zudem ist der Betrag i.d.R. auf ein verzinsliches Sperrkonto einzuzahlen und die Zinsen stehen dem Unternehmer zu.
    +
    Wenn die Leistung mangelfrei ist, ist sie abzunehmen und zu bezahlen. Können Sie dies Mangelfreiheit nicht selbst feststellen, können Sie auf Ihre Kosten einen Gutachter hinzuziehen.
    +
    Mit freundlichen Grüßen
    Name: Volker Stöckel   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.ing-stoeckel.de
 

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