Garantieeinbehalt möglich 19.06.07 Wir haben unser Dach von einem Dachdecker reparieren lassen. Gleich nach Abschluss der Arbeit stellte sich heraus, dass er nicht ordentlich gearbeitet hat. (z.B. waren noch Löcher vorhanden, Firststeine nicht ordentlich oder gar nicht vermörtelt etc.) Er hat zwar jetzt nachgebessert, für mich aber nicht auszuschliessen, dass er nicht ganz mängelfrei gearbeitet hat. Kann ich einen Teil der Rechnung zur Sicherheit einbehalten? Über eine Antwort freue ich mich. Schöne Grüße Michael Bundesland: Brandenburg Name: Michael
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