Antwort05.12.07
Genauer Text:
Heizungsanlage mit Fußbodenheizung liefern und montieren:
Montage der Heizzentrale und Fußbodenheizung bei einem Fußbodenaufbau von 16 cm auf allen Etagen. Es wird im EG eine
Dampfdiffusionssperre montiert.Zur Dämmung gegen das Erdreich
wird eine Alukaschierte Purplatte verwendet sowie Trittschalldämmung und Rolljet. Als Leitungsmaterial
ist ein Pex-Rohr 17x2mm Vorgesehen. Das Brennwertgerät stammt aus
dem Hause Buderus Logaplus-Paket W 13 S GB 152-16 EG-LL RC35 mit 290l Boiler und Kollektor Logasol SKN 3.0-S Inkl. Zubehör.
Inbetriebnahme der Abwasser,Trinkwasser und Heizungsanlage Inkl. Druckprobe nach DIN 12056,DIN 1988, und DIN 12831.
Ei Guckiemalguck..05.12.07
Kein Wort von Kamin, Schornstein(anschluß), Abgasrohr oder ähnlichem.
Tja - dem Fachmann wäre wohl aufgefallen, das da was fehlt. Der Laie hat eine Erwartungshaltung und schaut nach unten rechts.
Ich nehme mal stark an, daß Sie keine Chance haben, sich vor der Bezahlung dieser wesentlichen und erforderlichen Leistung zu drücken.
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
Antwort05.12.07
Sich vor einer Zahlung drücken will hier auch keiner - Nur so als Anmerkung -
Aber wo sind wir denn dann in Deutschland?! Zu einer Heizungsanlage die geliefert, montiert und in Betrieb durch die Firma genommen werden soll, gehört (so finde ich) nunmal ein Abgasrohr oder Kamin dazu!
Und zum anderen hätte mich die Firma doch darauf hinweisen müssen BEVOR DIE FA. DAS ROHR SETZT ... oder??? BZW. EINEN HINWEIS VOR AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN DAS ES ZU EINER ZUSATZLEISTUNG KOMMT. Und nicht 2 Wochen später ...
Was hätte der Hinweis VOR Ausführung geändert??? Nix!!! ...05.12.07
Was hätte der Hinweis VOR Ausführung geändert??? Nix!!! Auftrag vergeben, Leistung nicht enthalten.
Ende der Durchsage. Sie hätten nur wählen können, ob Sie einen finden, der es billiger macht.
***
Nochmal - Sie haben an der Leistung >Fachliche Hilfe bei Angebotseinholung und Vergabe< gespart. Das rächt sich jetzt.
***
Was Sie finden, was sich in D gehört, ist unwichtig - sorry.
Es zählt, was im Angebot steht. Und da steht kein Abgasrohr drin. Sogar recht eindeutig.
Warum das fehlt (Absicht, Dummheit, Mißverständnis, Planungsänderung) ist zweitrangig.
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
sorry, aber05.12.07
der Kunde hat eine funktionsfähige Anlage bestellt.
wie soll den die Funktion ohne Kamin geprüft werden?
Der Anlage ist so pauschal beschrieben, das ein Fehlen von wesentlichen Teilen garnicht geprüft werden kann.
(zB Fussbodenheizung: sind denn Stellmotoren/Thermostae dabei?)
gruss
Name: Bernhard FurchE-Mail-Adresse anzeigen
sorry, aber...05.12.07
der Kunde hat bestellt, was angeboten wurde.
Wir wissen nicht, warum das Abgasrohr nicht im Angebot drin war, nur DAS es nicht drin war.
Der Kunde hätte sich ein proffesionelles Angebot erstellen lassen können und allen Anbietern zusenden können.
Hätte aber Geld gekostet
Der Kunde hätte die Angebote proffesionell prüfen lassen können
Hätte aber Geld gekostet.
Der Kunde hat gehofft.
Das kostet jetzt Geld.
***
Warum meckern die Leute immer noch, wenn sie mit ihrem Sparkurs auf die Nase gefallen sind.
Ich möchte hier mal zwei Mitschreiber zitieren:
Jeder bekommt, was er bestellt.
Entäuschung ist die Folge falscher Erwartung
***
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
einfach einbauen gilt nicht...05.12.07
Hallo,
selbst wenn das Angebot den Kamineinbau nicht vorsieht (und der Fragesteller ggf. fälscherlicherweise davon ausging), dann kann die Firma doch nicht einfach ungefragt ein Abgasrohr einbauen und dann die Hand aufhalten. Oder hat der Fragesteller zu genau diesem Abgasrohr sein o.k. gegeben, so dass nur dieses in Frage kommt? Bislang konnte ich das seinen Antworten nicht entnehmen.
Bei aller Häme, die der Fragesteller über sich ergehen lassen muss, bleibt doch festzuhalten, dass zusätzliche Leistungen abzusprechen sind.
Nochmal: Was sagt der Heizi, wenn der BH (für sein zusätzliches Geld) doch gern etwas anderes möchte: Geht leider nicht, habe ich für sie entschieden und schon was eingebaut?
Grüße
Name: Dirk Trost
bei diesem Informationsstand05.12.07
wär ich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehr viel lieber der Kunde......
Name: Bernhard FurchE-Mail-Adresse anzeigen
Antwort06.12.07
Mal angesprochen den Herrn D.
Ich weiss gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir Geld sparen wollten... Wir haben bestimmt nicht den günstigsten aber auch nicht den teuersten Anbieter gewählt. Aber dieses nur mal nebenbei erwähnt.
Ich kann es nur noch einmal wiederholen!
Die Fa. wusste bereits beim gießen der Kellerdecke, dass wir uns für das Abgasrohr entscheiden werden. Auch war die Fa. vor Ort und hat uns gebeten an der Stelle eine etwas größere Auspaarung zu lassen. Dieses hat mir nun auch ein Mitarbeiter der Fa. bestätigt. Auch das die Fa. sich mit unserer Heizungsanlage verkalkuliert hat.
Ich habe nun das Gefühl, dass die Fa. versucht auf anderen Wegen dieses wieder aufzufangen.
Im übrigen wurden die Stellmotoren auch nicht im Angebot erfasst. Jedoch teilte die Fa. mir mit, dass diese zur Heizung gehören und durch die Fa. eingebaut werden. Im Vergleich zum Abgasrohr ist dieses ein bissel widersprüchlich.
Wie ich drauf komme...06.12.07
Na ganz einfach.
Sie sind wie auch immer zu dem (und weiteren) Angeboten gekommen. Ein professioneller Leistungstext ist das nicht, sondern einer, den der Unternehmer "erdacht" hat.
Eine Prüfung der Angebote von einem Fachmann haben Sie nicht machen lassen, sonst wären Dinge wie Abgasrohr und Stellmotore aufgefallen.
An dieser professionellen Arbeitsleistung haben Sie gespart, weil Sie der meinung waren, daß Sie das auch locker selber könnten.
Nein konnten Sie - wie jetzt zu sehen - nicht.
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Ich diskutiere hier nicht über die Moral des Handwerkers, sondern über Fakten.
Sie haben einen Auftrag zu bestimmten Bedingungen erteilt. Diese Bedingungen enthielten kein Abgasrohr. Sie brauchen aber eins.
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Hören Sie doch mal auf, Ihren Fehler dem Handwerker anhängen zu wollen.
Mag ja sein, das er hätte müssen. Fakt ist, er hat nicht und Sie haben es nicht bemerkt (Ihr Fehler). Wenn Sie ein Angebot mit einer Erwartungshaltung lesen - OK, aber Erwartung ist keine Vertragsgrundlage.
Ärgern Sie sich über das Benehmen des Handwerkers, ärgern Sie sich aber auch über sich selbst.
Das alles wird wenig daran ändern, das der Handwerker wohl einen Anspruch auf mehr Geld hat.
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
Noch mehr Gedanken dazu06.12.07
Hallo,
Dass der Heizi mit dem AG besprochen hat, welches LAS zum Einsatz kommt, besagt nicht wer dieses zahlt, sondern (und so wird der Heizi argumentieren) nur, die fachgerechte Montage und die systemspeziefische Zulassung in Absprache mit dem BSFM. Prüfzertifikate müssen vorliegen.
@ Hr. Dühlmeyer: Da können u.U. schon einige verschieden Systeme in Frage kommen. (Zum Thema Auswahl)
Es gehört zur Methode bei vielen Handwerkern ihre Angebote möglichst allgemein zu formulieren, um am Ende noch etwas "Spielraum" zu haben. Das kann man finden wie man will, rettet einen aber nicht im Sinne von "war doch alles besprochen". Da hat der Dühli wieder recht.
Das Spielchen hätte durchaus noch weiter gehen können. Die ENEV besagt auch, dass jeder Raum separat regelbar sein muss. Wie das verwirklicht wird, kann (besonders preislich) sehr unterschiedlich ausgeführt werden. Wenn dazu nichts konkretes in Angebot steht hat der Heizi wieder freie Hand, und wird wieder das berechnen was mit dem AG besprochen wurde.
Soll sagen: Wenn es zum Rechtstreit kommt, kann es für den AG noch viel härter kommen........
viele Grüße
Name: Herr Ste-030-Bar