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Neubau - Probleme bei Mehraufwand der Heizungsfirma / NRW04.12.07
Hallo Zusammen,
wir sind in den Endzügen unseres Neubaus. Bisher habe ich mit unserer Heizungs-/ u. Sanitärfirma keinerlei Probleme.
Wir haben mit ihm ein Pauschalpreis für die komplette Heizungsanlage (Gas Brennwert) mit Fußbodenheizung und Wasser vereinbart. Auch wurde vereinbart, dass Zusatzarbeiten die nicht im Angebot enthalten sind, extra berechnet werden. Dieses soll ja auch nicht das Problem sein.
Nun aber will die Firma das Abgasrohr (wir haben keine Kamin) extra berechnet haben! Und das sehe ich nicht so ganz ein!!! ICH KAUFE JA AUCH KEIN AUTO OHNE AUSPUFF... oder???
Von Anfang an war abgesprochen (die Firma war des öfteren am Rohbau zwecks der Ausparungen für die Wasserleitungen) das wir uns für ein Abgasrohr entscheiden werden. Es war der Firma somit auch bekannt!
Ich sehe es so, dass das ganze für mich keine Zusatzarbeiten bedeuten, da sie in meinen Augen zur kompletten Heizungsanlage dazugehören. Oder sehe ich dieses falsch???
Vielen Dank im voraus!!!
CM
Name: CM
Offensichtlich04.12.07
gibt es ein schriftliches Angebot, in dem die im Pauschalpreis enthaltenen Leistungen aufgeführt sind.
Ist das Abgasrohr dort aufgeführt?
Pauschalpreis sagt nur aus, dass die in einem Angebot aufgeführten Leistungen zu einem festen Pauschalpreis (und nicht Abrechnung nach tatsächlichen Mengen/Aufmaß) ausgeführt werden.
Ist das Abgasrohr nicht aufgeführt, ist es gesondert zu berechnen.
Name: Manfred PetersE-Mail-Adresse anzeigen
Antwort04.12.07
Pauschalangebot ja... Jedoch komplette Heizzentrale mit Fußbodenheizung und da gehört für mich das Abgasrohr dazu!?
Nicht04.12.07
was Sie meinen gehört zum Angebot, sondern dass, was im Angebot aufgeführt ist.
Frage noch nicht beantwortet:
Gibt es im Angebot Einzelpositionen?
Ist das Abgasrohr aufgeführt?
Name: Manfred PetersE-Mail-Adresse anzeigen
Antwort04.12.07
Nein! Es ist nicht einzeln beschrieben!
Aber wenn ich einen Auftrag erteile über eine komplette Heizzentrale, Heizungsanlage mit Fußbodenheizung, Frisch- und Abwasser, dann kann ich doch wqohl davon ausgehen, dass da alles komplett ist.
Wenn ich ein Auto kaufe, steht im Auftrag ja auch nicht alles einzeln aufgelistet. Wie zB. Vergaser, Auspuff etc.
Hallo, ich möchte Sie ja nicht unbedingt enttäuschen. ...04.12.07
Hallo,
ich möchte Sie ja nicht unbedingt enttäuschen.
Auch ich habe vor Kurzem gebaut und musste oft erfahren, dass das was man meint und das was Fakt ist durchaus unterschiedlich ist.
.
Drehen Sie den Spieß um :
Wenn Sie einen normalen Schornstein hätten (gemauert o.ä. Ausführung), würden Sie dann auch erwarten, dass der Heizungsbauer diesen in seinem Preis drin hat ?
Die Abgasführung gehört meiner Meinung nach zum Gebäude und nicht zum Heizungsgewerk.
.
Sicherlich wäre es sinnvoll gewesen, wenn der Heizungsbauer darüber informiert, aber ich vermute leider, dass Sie da keine Möglichkeit haben werden um die Kosten des LAS zu kommen.
.
Ist aber wie gesagt nur meine Meinung.
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Gruß
Name: Sven TejckaE-Mail-Adresse anzeigen
...04.12.07
Hallo,
die Frage ist doch: Was schuldet Ihnen die Fa? Wenn eine funktionstüchtige Heizungsanlage geschuldet ist, so geht dies doch nicht ohne spez. Abgasrohr. Ich sehe das schon so wie in der Eingangsrede.
Zumindest hätte hier frühzeitig ein Signal kommen müssen, denn schließlich hat er auch nicht mit Ihnen darüber gesprochen wie das Schornsteinproblem gelöst werden soll, oder?. Wenn Sie jetzt ein außengeführten Kamin wollen würden, was dann?
Gruß
Name: Dirk Trost
Antwort04.12.07
Eben! Vor Angebotsabgabe durch die Fa. gab es eine Baustellenbesichtigung! Hier wurde bereits geklärt, das wir ein Abgasrohr haben möchten. Erst danach wurde das Angebot durch die Fa. erstellt. Und da in diesem Angebot eine komplette Heizanlage angeboten worden ist, bin ich natürlich davon ausgegangen dass dort das Abgasrohr enthalten ist.
Auch wenn man micht jetzt wieder...04.12.07
als böse beschimpft.
Wer hat den Auftrag bekommen? Na der, der am meisten "vergessen" hat, weil die Zahl unterm Strich am kleinsten war.
Gerade Sani/Hzg Angebote sind meist derart umfangreich, daß auch noch die letzte Schraube aufgelistet ist. Aber halt alle anders.
Und als Laie verläuft man sich da gerne mal und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Oder bestand das Angebot nur aus ein paar Positionen? Auch nicht besser.
Als Laie wie als Profi können Sie da nur Äpfel mit Kartoffeln vergleichen.
Der Profi erkennt nur die Unterschiede.
Ich schätze mal, Sie haben zwei Möglichkeiten.
Zum RA rennen mit zweifelhaften Erfolgsaussichten oder gleich das Abgasrohr bezahlen.
Unterm Strich wird Var. 1 wohl nur Zeit und Nerven kosten - mehr aber nicht bringen.
Ausser einem dann völlig unwilligen Inst.
MfG
Name: Ralf DühlmeyerE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.duehlmeyer-architektur-planung.de
Der Teufel steckt wie so oft05.12.07
im Detail. Deshalb mal ein wenig Aufklärung:
Ihr Neubau wird mir einem Gas-Brennwertkessel ausgestattet. Selbstverständlich gehört zu jeder Gas-Feuerstätte auch eine Abgasanlage. Und die wird der Kollege mit Sicherheit auch angeboten haben. Wie diese jedoch beschaffen sein muss, wird u.a. in der Feuerungsverordnung (hier: NRW), kurz FeuVO, geregelt.
1. Die Abgase des Brennwertgerätes sind über Dach zu führen. Wie kommen sie dorthin? Über einen Schacht, welcher der Feuerwiderstandsklasse F90 entspricht (bei Wohngebäuden geringer Höhe auch F30 zulässig). Da die Abgase eines Brennwertgerätes aber sehr kühl sind, würde der Abgasschacht versotten (pott nass, wie wir sagen), wenn er nicht feuchtebeständig ausgeführt ist (das ist teuer!). Also wird in ein Wohnhaus ein einfacher Lüftungsschacht mit ausreichender Größe vom Keller bis übers Dach gemauert. Der sieht von aussen vielleicht wie ein Schornstein aus, ist aber tatsächlich keiner, sondern nur die nicht brennbare Hülle für die Abgasleitung aus Kunststoff für Ihr Gas-Brennwertgerät, die der Kollege in den Schacht einzieht. Das ist der preiswerteste Standard. Also Schacht vom Bauunternehmer und die Abgasleitung dort hinein durch den Kollegen.
2. Nun möchte die Bauherrschaft auf einmal keinen "Kamin" mehr im Hause haben, aber wie dann mit den Abgasen über Dach?? Mit einem Doppelrohr aussen an der Fassade hoch! Das Doppelroh ist innnen - wie gehabt - die Abgasanlage aus Kunststoff und aussen ein Blechrohr zum Schutz der Abgasleitung. Ob aus Edelstahl, oder weiss (Standard), oder grün (kost' extra), oder... So ein Doppelrohr ist jedoch ein VIELFACHES teurer, als die "Standard-Abgasleitung" durch einen Schacht im Hause, wie sie zu 99% in allen Angeboten steht. Der Preis für das Doppelrohr aussen wird dagegen meist günstiger, als die Kosten für die Errichtung des Schachtes durch den Rohbauer... Also Schacht gespart und Doppelrohr zusätzlich gekauft. Wie die Fassade dann aussieht, mag ein Streitpunkt mit dem Architekten werden. Technisch jedenfalls absolut i.O.
3. Es geht NICHT, dass die Kunststoff-Abgasleitung des Brennwertkessels nur einfach so "hinterm Rigips" durch das Gebäude übers Dach geführt wird. Mangels Abnahme durch den Schornsteinfeger wäre Herausreissen und richtig machen die Folge.
Fazit: Erklären Sie doch mal, was Sie unter "Abgasrohr" verstehen und welche Variante bei Ihnen eingebaut werden soll?
Mit sonnigem Gruß
Name: Rudolf LüneborgE-Mail-Adresse anzeigenhttp://www.oekowaerme.de
Antwort05.12.07
Folgendes Abgasrohr wurde verarbeitet:
Innen Kunststoff mit einer äußeren Aluummantelung (Rohr) in weiss. Es geht sich ja auch nicht um die Abkofferung mit Rigips. Der Schornsteinfeger hat bereits alles abgenommen, umkoffert wird mit F30.
Es geht sich darum, dass die Fa. jetzt nach Ausführung - obwohl schon weit vorher bekannt bzw. besprochen war das wir ein Abgasrohr bekommen und KEINEN Kamin - nun dieses Rohr als Zusatzarbeit deklariert. Und dieses möchte ich nicht so einfach hinnehmen.
Lässt sich05.12.07
immer noch nicht bewerten, da der genaue Text des Angebotes/Vertrags nicht klar ist.
Kann mir kaum vorstellen, dass der Heizungsbauer ein Angebot abgegeben hat:
- Heizungsanlage komplett
- Sanitäranlege komplett
und da bezügl. der Bestandteile nichts weiter beschrieben ist.
Name: Manfred PetersE-Mail-Adresse anzeigen