Temperierung nach Großeschmidt 8.01.04 Guten Tag, als Bauherr plane ich gerade meinen Neubau der eine Temperierung nach Großeschmidt erhalten soll. Welcher Bauherr hat in diesem Zusammenhang eine Ausnahme nach §16 Abs. 2 (erreichen der Ziele durch andere Maßnahmen) der Enev erwirkt. Bin dankbar über jede Erfahrung bezüglich dieses Themas. Vielen Dank für ihre Antworten. Mit Besten Grüßen aus Baden Württemberg, Uwe Hoffmann Name: Uwe Hoffmann
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