Werbefläche zu vermieten Werben Sie in allen Beiträgen des Forums "Heizung / Warmwasser" (auf über 3500 Beiträgen) für EURO 100,- pro Monat (zzgl. MwSt) - Kontaktaufnahme hier
Hallo zusammen Habe ein EFH schlüsselfertig bauen lassen ...2.02.04
Hallo zusammen!
Habe ein EFH schlüsselfertig bauen lassen.
Räume mit Heizkörper im 1.OG (DG zwischen Sparren und am Boden gedämmt aber unbeheizt, da nicht ausgebaut) werden nicht warm. Ist-Temperaturen nach ca. 5 h Heizzeit zwischen 16 und 19 °C. VL war bei 0°C Aussentemperatur ca. bei 55°C (max. VL-Temp. bei -15°C: 75°C)
Haus ist freistehend.
Heizungsbauer war bereits da, hatte aber keinen Fehler feststellen können.
Er wollte die VL-Temperatur um 10 °C erhöhen, womit ich aber nicht einverstanden war. Denn bei -15°C wird es dann ja wieder nicht warm - oder?
Bzw. muß ich es hinnehmen, daß die VL-Temperatur einfach angehoben wird? Ich bin der Meinung, bei einem NEH-Haus sind 55°C bei 0°C AT nicht zu niedrig. Gibt es da irgendwelche Vorschriften, welche max. VL-Temperaturen gefahren werden dürfen?
Nachdem der Heizungsbauer nun behauptet, seine Wärmebedarfsberechnung sei i.O. und die Heizung sei auch i.O., will er es nun auf einen Streit ankommen lassen.
Hierzu habe ich ein paar Fragen:
1) Wer bezahlt den Gutachter (BT oder ich)?
2) Wer sucht ihn aus?
3) Wie soll ich nun am besten vorgehen?
Vielen Dank schon einmal im voraus für Eure Hilfe !!!
Bin momentan ziemlich verärgert, wie man seitens Heizungsbauer im Regen stehen gelassen wird, obwohl man die Temperaturen ja ganz offensichtlich nicht erreicht.
PS: Heizungsbauer hat hinter meinem Rücken die VL-Temperatur im Servicebereich um 10 °C angehoben und dies auch erst nach dem 3. Mal Nachfragen zugegeben.
Danke für Eure Unterstützung !!!
Andreas
Gutachten und mögliche Rechtswege bei Mängeln3.02.04
Also erstens: Ein Parteiengutachten ist für die andere Seite nicht bindend. Der nachfolgend beschrieben Weg ist meine Meinung, muß nicht richtig sein und ist keine Rechtsberatung.
´
Warum soll der Heizungsbauer ein Gutachten bestellen? Für Ihn ist doch alles in Ordnung! Nur Sie - sagen wir mal - meckern in seinen Augen.
´
Wenn Sie also ein Gutachten wollen, dann müssen Sie das Gutachten bestellen und den Gutachter mindestens zuerst bezahlen - denn nur Sie haben einen Vertrag mit dem Gutachter. Die Adressen von Gutachtern können Sie z.B. bei der Baukammer erhalten.
´
Wenn das Gutachten für Sie negativ ist liegt entweder tatsächlich kein Fehler vor oder das Gutachten ist falsch. Im letzten Fall kann das Ganze zur unendlichen Geschichte werden.
´
Wenn das Gutachten einen Fehler bestätigt, wird auch meistens ein Abhilfe-Vorschlag gemacht. Wenn Ihr Heizungsbauer das Gutachten anerkennt wird er Abhilfe schaffen und Ihnen auch die Kosten des Gutachtens erstatten.
´
Wenn nicht bleibt nur der Gang zum RA. In Ihrem ersten Gutachten sollte der Gutachter schon die Fragen für ein selbständiges Beweisverfahren mit formuliert haben. Dieses sollte der RA dann einleiten. Wenn das auch wieder positiv ausfällt kann der Heizungsbauer einlenken und die Mängel beseitigen und Ihnen die bisher aufgelaufenen Kosten erstatten.
´
Wenn der Heizungsbauer dann nicht einlenkt, bleibt nur die Klage. Wenn das Gericht auch feststellt, daß ein Mangel vorliegt (vor Gericht und auf hoher See ...), wird das Gericht den Heizungsbauer verpflichten, den Mangel zu beseitigen und auch in der Regel alle Ihnen entstandenen Kosten zu erstatten.
´
Damit sollte das Ganze beendet sein. Wenn der Heizungsbauer Berufung einlegt (oder Sie) dann geht das Ganze den Instanzenweg bis zum endgültigen Urteil.
´
Wenn ein Urteil rechtskräftig wird und der Heizungsbauer nicht reagiert können Sie einen anderen Heizungsbauer mit der Mangelbeseitigung beauftragen und die Kosten beim Heizungsbauer mittels Pfändung eintreiben lassen. Wenn der aber inzwischen insolvent ist ...
´
Es gibt noch einen zweiten Weg. Sie fordern den Heizungsbauer unter Nachfristsetzung auf, den Mangel zu beseitigen und wenn das nicht geschieht, beauftragen Sie einen anderen Heizungsbauer den Mangel zu beseitigen und klagen dann auf die Erstattung der Kosten. Das ist aber risikoreicher, weil Sie dann eine fehlerfreie Heizungsanlage haben und es schlecht beweisbar ist, das wirklich Mängel vorhanden waren.
´
Aber wie gesagt: einen optimalen Rat wird Ihnen nur ein RA geben können.
´
Name: Ebel
Bevor Sie sich mit dem Heizungsmenschen herumschlagen:3.02.04
Sie haben doch offensichtlich mit Bauträger gebaut ("schlüsselfertig"). Was sagt denn Ihr BT zu der ganzen Angelegenheit? Grds. würde ich mal sagen das es dessen Aufgabe ist für eine vernünftige Nutzbarkeit zu sorgen.
Name: Klaus-Peter Alde
BT hält sich heraus...3.02.04
Vielen Dank schon einmal für die Antworten !!!
Der BT hält sich bei der ganzen Angelegenheit heraus. Er meint, Heizungsbauer bleibt auf seinem Standpunkt, er sei selbst kein Heizungsfachmann, und von daher müßte ich einen Gutachter einschalten.
Nun noch einmal zu der Frage:
"Heizungsbauer war bereits da, hatte aber keinen Fehler feststellen können.
Er wollte die VL-Temperatur um 10 °C erhöhen, womit ich aber nicht einverstanden war. Denn bei -15°C wird es dann ja wieder nicht warm - oder?
Bzw. muß ich es hinnehmen, daß die VL-Temperatur einfach angehoben wird? Ich bin der Meinung, bei einem NEH-Haus sind 55°C bei 0°C AT nicht zu niedrig. Gibt es da irgendwelche Vorschriften, welche max. VL-Temperaturen gefahren werden dürfen?"
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Mein Heizungsbauer vor Ort hat mir auf Anfrage angeboten, die heizungsanlage einmal anzuschauen. Er hat auch Aufzeichnungsgeräte, mit denen man den Raumtemperaturverlauf über den ganzen Tag aufzeichnen kann. Hätte so ein Meßprotokoll vor gericht Bestand oder muß ich so etwas von einem Gutachter erstellen lassen?
Vielen Dank schon im voraus für Ihre Unterstützung !!!!
Andreas
Ursache -> Wirkung3.02.04
Fällt es in den Rahmen des möglichen, daß der Heizungsmensch alles erdenkliche richtig geamcht hat, aber Ihr Haus in den unbeheizten Bereich "offen wie ein Scheunentor" ist?
-
Wäre es nicht möglich, daß der Fehler in ganz anderen Bauwerken zu suchen ist? Und nur der Heizungsmensch die Prügel bekommt? Wie steht es mit der Luftdichtheit? Ist ein BDT gemacht worden? Ist evtl. sogar bei der Auslegung der Anlage das DG als beheizt angenommen worden? Gibt es womöglich systematische Fehler?
-
Sorry dafür, keine Antwort sondern nur Fragen geliefert zu haben.
Name: Herr Ber-180-Sob
BD Test ist nicht gemacht worden Ist laut ...3.02.04
BD-Test ist nicht gemacht worden.
Ist laut Wärmebedarfsberechnung nicht erforderlich. Ist das rechtens?
Ob DG als beheizt angenommen worden ist, muß ich prüfen lassen. Ich werde mir die Heizleistungsberechnug einmal zuschicken lassen.
DG ist über Türe aber zum beheizten Flur getrennt (wobei bei gekipptem Fenster im OG bei Wind es durch die Tür zum DG durchpfeift...
Meine Frage ist die:
- Kann VL-Temperatur über das "normale" (s.o.) gegen meinen Willen erhöht werden?
- Muß ich nachts in den Räumen mit HK (diese werden z.Z. nur temporär genutzt) die Heizkörper immer an haben (auf Absenkung) um die erforderliche Aufheizleistung zu minimieren?
Das gleiche gilt für die beiden Kellerräume, die einfach überhaupt nicht warm werden wollen.
Was gibt es für zumutbare Aufheizzeiten ?
Spziell im Bad läuft die FBH durch und der Badheizkörper wird eben zugeschaltet über Zeituhr (nachts Absenkung)--> max. temp. 21 °C nach ca. 4 Stunden Heizzeit. Ist so etwas normal???
Danke für ihre Hilfe !!!
Schönen Gruß
Andreas
BDT3.02.04
"BD-Test ist nicht gemacht worden.
Ist laut Wärmebedarfsberechnung nicht erforderlich. Ist das rechtens?"
Ja und nein. Im Energiebedarfsausweis darf mit niedrigen Lüftungswärmeverlusten gerechnet werden, wenn ein BDT gemacht wird. Aber ein AN ist verpflichtet mängelfrei (und hier speziell luftdicht) zu bauen. Und die Mängelfreiheit bez. Luftdichtheit kann praktisch nur mit dem BDT festgestellt werden. Deswegen sollte er immer gemacht werden.
´
"Ob DG als beheizt angenommen worden ist, muß ich prüfen lassen. Ich werde mir die Heizleistungsberechnug einmal zuschicken lassen.
DG ist über Türe aber zum beheizten Flur getrennt (wobei bei gekipptem Fenster im OG bei Wind es durch die Tür zum DG durchpfeift..."
Dann liegt keine richtige Trennung beheizter unbeheizter Bereich vor, der BDT dürfte dann negativ ausgehen und wenn die Türe nicht gedämmt ist, dürften Mängel vorliegen.
´
"- Kann VL-Temperatur über das "normale" (s.o.) gegen meinen Willen erhöht werden?"
Kommt auf den Vertrag an. Bei über 60°C kann es zu Staubverschwelungen kommen und das wäre (je nach Vertrag) ggf. ein Mangel.
´
"- Muß ich nachts in den Räumen mit HK (diese werden z.Z. nur temporär genutzt) die Heizkörper immer an haben (auf Absenkung) um die erforderliche Aufheizleistung zu minimieren?"
Bei guter Dämmung ist der Gewinn aus der Heizungsunterbrechung so minimal, das sich eine Heizungsunterbrechung nicht lohnt, weil die Temperatur kaum sinkt.
´
"Das gleiche gilt für die beiden Kellerräume, die einfach überhaupt nicht warm werden wollen."
Wenn die Kellerräume als beheizt im Vertrag stehen, wäre das ein Mangel.
´
"Was gibt es für zumutbare Aufheizzeiten?"
Das hängt vom Richter ab, ob physikalische Kenntnisse ja oder nein. Wegen immer besserer Dämmung kann die Heizleistung immer weiter reduziert werden. Die aufzuheizende Masse (Möbel, Innenwände usw.) bleibt aber gleich. Deswegen verlängern sich die Aufheizzeiten.
´
"Speziell im Bad läuft die FBH durch und der Badheizkörper wird eben zugeschaltet über Zeituhr (nachts Absenkung)--> max. temp. 21 °C nach ca. 4 Stunden Heizzeit. Ist so etwas normal???"
Kann sein.
´
Name: Ebel