Bohrungen für Wärmepumpe sind nicht durchführbar
BAU-Forum: Heizung / Warmwasser

Bohrungen für Wärmepumpe sind nicht durchführbar

Wir wollten in unserem Haus eine Wärmepumpe mit Tiefenbohrung installieren lassen. Nach langem Hin und Her und vielen Verzögerungen (wir heizen derweil seit Oktober mit einem Durchlauferhitzer) hat die "Bohrfirma" Aufgrund der Bodenbeschaffenheit (Märgelschichten, Sand und Steine) jetzt aufgegeben. Wie geht es in solchen Fällen weiter? Wir vermuten (Bauleiter ist "verschollen") die Heizungsfirma wird die bei uns deponierten Geräte wieder abholen und den Vertrag lösen, kann man an die bestehende Fußbodenheizung andere Systeme anschließen? Was erfordert die wenigsten Umbauten und hat trotzdem noch vernünftige Werte? (Haus 140 m² + Grundstück ca. 100 m², Schornstein vorhanden aber nicht in Nähe des HWR, relativ kleiner HWR ohne Außenbelüftungsmöglichkeit, kein Gasanschluss, Sanierungsgebiet  -  d.h. alle sichtbaren Veränderungen werden eher nicht genehmigt.
  • Name:
  • susannemey@web.de
  1. Sofort ...

    ab zum Baurechtsanwalt.
    Sie haben (vermutlich) einen Vertrag geschlossen, der Erdwärmeheizung beinhaltet.
    Dieser ist nicht erfüllbar  -  wirklich? Anderes Bohrunternehmen fragen.
    Und dann einen Planer mit dem Heizungsbauer zusammenbringen, der prüft, was geht und was nicht.
  2. Um mal noch auf die Frage "was alternativ" einzugehen

    wäre wohl eine Luft-Luft-Wärmepumpe die nächste Möglichkeit. Ehe der Heizungsbauer abräumt was eventuell schon bezahlt ist (Material) erst mal Tür zuschließen, dem Rat von Ralf folgen und den Heizungsbauer an den Tisch zerren. Wieso brät der nicht über Alternativen, sondern sagt: Geht nicht und baut ab?! Da ist wohl nicht nur der Bauleiter verschollen, sondern das Geld für den Heizungsbauer gleich mit.
    Wie war das doch bei der Bank: "Sie suchen einen neuen Kassierer?! " --- "Ja, den alten auch! "
  3. Bezahlt wurde nur ein Teil

    Wir haben die Heizung insgesamt beauftragt, aber dem Heizungsbauer bisher nur den Einbau der Fußbodenheizung bezahlt. Den Rest (eben für die bei uns deponierten Speicher und die Wärmepumpe plus Einbaukosten) haben wir erst mal liegengelassen. Wurde bisher auch nicht angemahnt, die Beauftragung und Bezahlung der Bohrfirma (en) sind Teil des Paketes und laufen über die Heizungsfirma. Unser Architekten/Bauleitungsbüro hat uns jetzt einen Gesprächstermin für Donnerstag vorgeschlagen  -  wir haben da aber nicht mehr das große Vertrauen (u.a. ist seit Oktober viel Zeit vergangen) und würden gern mit einer kurzen Fristsetzung Beendigung oder Geräteabholung verlangen.
    Vielleicht ist ja die Luft-WP eine Alternative zu einem sich noch ewig hinziehenden Vertröstungen oder neuen Preisverhandlungen Aufgrund teurerer Bohrungen (falls das überhaupt geht). Der damals vereinbarten Preisnabschlag bei nicht fristgemäßer Auftragsausführung wiegt die bisher verbrauchten 10.000 kWh sowieso bei weitem nicht mehr auf ...
  4. Haus 140 m² Garten 100 m²

    das wird auch mit einem direktverdampfungs  -  erdkollektor etwas knapp ließe sich aber vielleicht mit einer individuellen WP-Anlage und hervorragendender Hausdämmung lösen.
    WP mit Direktverdampfung benötigen eine Kollektorfläche = der Wohnfläche bei einem Neubau mit einen HeizWärmebedarf von unter 50 W/m². bessere Dämmung reduziert der Wärmebedarf. es muss jedoch aber auch die Fußbodenheizung dafür ausgelegt worden sein. (nicht in die Dämmung eingelegt, sondern darüber angebracht mit einem rohrabstand von max. 10 cm, ... ein Zementestrich überträgt die Wärme besser als anhydrithestrich)
    wenn der Dämmstandard des Hauses kfw 40 erreicht, ist es vielleicht machbar mit einer geringeren Kollektorfläche eine Wp zu betreiben. Dämmung, Fußbodenheizung, Estrich und WP-Anlage gehören gewerkübergreifend abgestimmt.
    was für eine Erdsonde war denn geplant? Sole?
    gibt's denn für die Tiefenbohrung kein geologisches gutachten?
  5. Vielleicht ...

    liegt die "Begeisterung" der Firmen ja auch daran => "Den Rest (eben für die bei uns deponierten Speicher und die Wärmepumpe plus Einbaukosten) haben wir erst mal liegengelassen"
    Ich glaube, uns fehlt mal wieder ein Teil der Geschichte.
    Was geht und was nicht, kann nur vor Ort geklärt werden.
  6. natürlich

    kann man im Mergel bohren, auch bei Kalkbänken  -  ist nur aufwendiger. Ich nehme mal an, der Mergel war schon bei Angebotserstellung da und in der geol. Karte auch ausgewiesen.
    Ob die Sache zulässig ist und sich rechnet kann wohl tatsächlich nur eine Anfrage bei der Wasserbehörde und bei weiteren Bohrunternehmen klären.
    Ich gehe mal davon aus, dass bei der Genehmigung für die Bohrung auch geschlampt wurde  -  wenn schon der Untergrund nicht bekannt ist.
  7. Bodenkollektor?

    Hallo Frau Jentsch
    bei 100 m² Garten (und vorausgesetzt, er ist quadratisch) bleiben nur 49 m² nutzbare Fläche (Abstand zur Grundstücksgrenze und zum Haus 1,5 m).
    Reicht das?
    Grüße
  8. 100 m² reichen schon nicht, die Einhaltung der Abstandsfläche ist aber ein guter Hinweis. da schert sich heutzutage offensichtlich keiner drum, wird Zeit, das die LBO zu diesem Thema novelliert werden.

    100 m² reichen schon nicht, die Einhaltung der Abstandsfläche ist aber ein guter Hinweis. da schert sich heutzutage offensichtlich keiner drum, wird Zeit, das die LBOAbk. zu diesem Thema novelliert werden.
  9. noch immer nichts geklärt

    Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Eine Genehmigung für die Bohrung gab es, bei dem geologischen Gutachten sind wir nicht ganz sicher. Ist es evtl. so, dass bei 3 Bohrungen < 50 m Tiefe die Gutachten nicht eingeholt werden? Wenige Grundstücke weiter (auch Potsdam-Babelsberg) soll der Boden aber problemlos gewesen sein.
    Wir wurden jetzt für morgen zum Architekten bestellt um uns dort mit dem Heizungsbauer zu treffen, zumindest erfahren wir dann welche Vorstellungen von diesen Seite bestehen. Und haben uns etwas zum Thema Luft-WP informiert (mit schon gelegten PVC-Rohren von den Werten wohl nicht sooo toll, aber besser als nichts ;-)) um eine Alternative im Hinterkopf zu haben. Wenn es um schwereres Gerät und damit viel höhere Preise geht ist es dann vielleicht besser neu auszuschreiben? Und die Geräte und deren Einbau können wir doch nicht bezahlen bevor der Anschluss erfolgt ist und wir wissen das die Sache machbar ist, oder? Man müsste eben doch erst mal zur Probe ein Haus bauen um nicht ganz so laienhaft dazustehen ...
    • Name:
    • Susanne Mey
  10. Vergütung ...

    Wenn der Heizer seine Leistung erbracht hat, hat er auch Anspruch auf das Geld dafür.
    Es sei denn, Sie wussten bereits zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, dass die Bohrung nicht funzt oder hatten andere Kosten, die Sie gegenrechnen konnten.
    Sie werden dem Dachdämmer ja auch nicht sein Geld erst zahlen, wenn Sie den ersten Winter drin gewohnt haben  -  um zu sehen, ob die Dämmung funktioniert ;-(.
  11. ohne Anschluss

    Hallo Herr Dühlmeyer,
    auch wenn die Geräte bei uns nur abgestellt wurden und nicht angeschlossen wurden? Und alles darauf hinweist, dass der Anschluss Aufgrund der nicht stattfindenden Bohrung auch nie stattfinden wird? Die bisher gezahlte Abschlagssumme ist etwas höher als die bisher gebrachten Leistung aus dem Angebot (Fußbodenheizung etc. ...). Was würden wir bei vollständiger Zahlung mit den Geräten machen, wenn wir doch noch ein ganz neues System brauchen?
    Im Angebot stand ein Zuschlag pro Tiefenmeter bei Bodenklasse 6 oder 7 drin, damit dachten wir das alles abgedeckt ist und es hieß immer, dass die "schwerere Maschine" sobald sie frei ist dann auch durchkommt. Aber leider ...
    Die Rechnung war bisher auch kein Thema, wir warten also was heute beim Gespräch rauskommt ...
    • Name:
    • Susanne Mey
  12. Ohne Anschluss ...

    natürlich nicht.
  13. Zuzahlen?

    Unser Boden besteht aus ca. 20 m normale Erdschicht, ca. 2 m Geröllschichten, ca. 2 m Schiebemergel und dann wieder normaler Boden. Das Problem ist das Geröll was bei den Bohrungen nachrutscht. Uns wurden jetzt 2 Varianten angeboten.
    Zum Mehrpreis von ca. 4-6000 € mehr (Angebote werden noch eingeholt) holt sich die Heizungsfirma eine neue Bohrfirma, die bis 25 m tiefe Rohre einbringt damit kein Geröll nachrutscht. Die im Angebot enthaltenen 12,25 €/pro laufenden Meter Zupreis bei Bodenklasse 6-7 (Stein und Geröll) würden sich nur auf einzelne Steine beziehen und wären hier nicht anwendbar. Sehen wir das falsch, dass dieser Zupreis (bei 150 m wären es ja auch 1750 €) die Höchstgrenze für Mehrkosten sein sollten?
    Das zweite Angebot wäre eine Luft-WP, nach der Verrechnung (keine Bohrung etc.) auch zum Mehrpreis von ca. 3-4000 € dafür mit 2 kW weniger Leistung.
    Was machen wir nun?
    Susanne Mey
  14. >Die im Angebot enthaltenen 12,25 €/pro laufenden Meter Zupreis >bei Bodenklasse 6-7 (Stein und Geröll)

    >Die im Angebot enthaltenen 12,25 €/pro laufenden Meter Zupreis >bei Bodenklasse 6-7 (Stein und Geröll)
    dann bohrt er für 12,25 € eben bis nichts mehr nachrutscht.
    geröll ist geröll, steine sind steine und Angebot ist Angebot. :-)
    da will einer auf ihre kosten sparen, den schwanz einziehen, wenn's mal klemmt und dann noch Mehrkosten abfordern.
    meiner Erfahrung nach ist es übrigens ratsam, den bohrfachmann separat zu beauftragen. die Kosten für Tiefenbohrungen belaufen sich auf ca. 1000 € netto pro kw Entzugsleistung (fertig befüllt und Übergabe ab kugelhahn im Hausanschlussraum).

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