Architektenhonorar: Kostenschätzung prüfen – Was ist üblich bei Sanierung & Erweiterung?
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für die Sanierung und Erweiterung eines Hauses. Ein Honorar von 36.000 € (brutto) für Architektenleistung, EnEV-Berechnung, KfW-Antrag und Statik bei geschätzten Umbaukosten von 127.000 € (netto) wird als im Rahmen liegend betrachtet, sofern die Arbeit gewissenhaft ausgeführt wird. Der Thread beleuchtet die Notwendigkeit einer detaillierten Kostenschätzung und die Bedeutung einer professionellen Ausführung ohne "Bekanntenbonus".
Architektenhonorar: Kostenschätzung prüfen – Was ist üblich bei Sanierung & Erweiterung?
ich habe da mal eine Frage zu einer Rechnung/Kostenschätzung die ich jetzt bekommen habe.
Es geht um die Erweiterung und energetische Sanierung eines Hauses von 1900 in ein KfW 85 Haus.
Das Haus hat eine Gesamtfläche von 96 m² und soll nach der Erweiterung ca. 120 m² Gesamtfläche besitzen. Glücklicherweise wurde das Dach 2007 komplett neu gemacht. Ansonsten wurde noch nichts erneuert.
Der Architekt ist ein Bekannter meines Vaters. Ich habe einfach blind Vertraut und Ihn machen lassen. Er hat mit mir meine Wünsche in Grundzügen besprochen und ein weiteres Mal hat sein Bauzeichner das Haus vermessen um die Pläne für den Baugenehmigung Antrag anzufertigen.
Er sagte mir, dass ich mir um die KfW keine Sorgen machen müsste, er sei akkreditierter KfW Gutachter und das würde schon passen wenn es um die Abnahme ginge.
Nach einiger Zeit kam eine Zahlungsaufforderung über 6.500 € als Teilzahlung. Blöd wie ich war, habe ich Ihm 10.000 € überwiesen, da die nächste Teilrechnung mehr oder weniger auf dem Weg war.
Nachdem nun die Baugenehmigung erteilt war und nun geklärt werden muss wie es weitergeht, hat er mir eine Kostenschätzung geschickt. Ich bin nun komplett verwirrt und weiß nichts damit anzufangen.
Im Anhang finden Sie die Kostenschätzung. Ich würde mich freuen, wenn jemand mal drüberschauen würde und mir sagt ob der Preis gerechtfertigt ist oder nicht.
Wie gesagt, bis jetzt wurde nur bis zur Genehmigungsplanung gearbeitet. Die Ausführungsplanung wurde noch nicht gemacht.
Gruß
sinus
Anhang:
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige Rückforderung der unbegründeten Vorauszahlung von 10.000 € prüfen – diese übersteigt bei reinem Genehmigungsstand (HOAIAbk.-LPAbk. 3) das marktübliche Honorar um mehr als das Doppelte und fehlt jegliche vertragliche Grundlage.
🔴 KRITISCH: Keine weiteren Zahlungen vor Vorlage eines schriftlichen, HOAI-konformen Honorarvertrags mit lückenloser Zuordnung zu Leistungsphasen, anrechenbaren Baukosten und unterschriebener Leistungsbestätigung.
⚠️ WICHTIG: Der Architekt darf als KfW-akkreditierter Gutachter nicht zugleich Planer sein – fordern Sie unverzüglich die Trennung dieser Rollen oder wechseln Sie den Gutachter.
⚠️ WICHTIG: Vor Abschluss der Ausführungsplanung muss eine unabhängige Schadstoff- und Statik-Bestandsaufnahme (Asbest, PCB, Statik, Bleirohre) vorliegen – ohne diese ist jede Kostenschätzung unzuverlässig und fördersicherheitsgefährdend.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe Ihre Verunsicherung bezüglich der Architektenrechnung. Es ist wichtig, die Kostenschätzung genau zu prüfen, besonders bei Sanierungen und Erweiterungen.
Grundlagen des Architektenhonorars: Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese legt fest, welche Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen (z.B. Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) enthalten sind und wie diese berechnet werden.
- Prüfen Sie die Leistungsphasen: Sind alle abgerechneten Leistungsphasen tatsächlich erbracht worden?
- Überprüfen Sie die anrechenbaren Kosten: Die Grundlage für das Honorar sind die anrechenbaren Baukosten. Sind diese realistisch und nachvollziehbar?
- Honorarsatz: Welchen Honorarsatz hat der Architekt angesetzt? Dieser hängt vom Schwierigkeitsgrad des Projekts ab.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Rechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder der Architektenkammer prüfen. So erhalten Sie eine objektive Einschätzung.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische, aber risikobehaftete Konstellation bei Bauvorhaben: Ein Bauherr hat einem Architekten, der ein Bekannter des Vaters ist, blind vertraut und bereits 10.000 Euro ohne detaillierte Prüfung der Leistungen und Kosten überwiesen. Die Kostenschätzung für die Sanierung und Erweiterung eines Hauses von 1900 auf 120 m² liegt nun vor, aber der Bauherr kann deren Angemessenheit nicht beurteilen. Besonders kritisch ist, dass der Architekt gleichzeitig als akkreditierter KfW-Gutachter auftritt, was zu einem Interessenkonflikt führen kann, da er sowohl die Planung erstellt als auch die spätere Förderfähigkeit bescheinigt.
🔴 Gefahr: Die ungeprüfte Vorauszahlung von 10.000 Euro ohne schriftlichen Vertrag oder Leistungsverzeichnis ist ein erhebliches finanzielles Risiko. Bei einem Architektenhonorar ist es üblich, dass Zahlungen an den Fortschritt der Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gekoppelt sind. Eine pauschale Vorauszahlung ohne Abgleich mit erbrachten Leistungen kann zu einer Überzahlung führen, die im Streitfall nur schwer zurückzufordern ist.
⚠️ Korrektur: Die Annahme des Bauherrn, dass der Architekt als KfW-Gutachter automatisch eine reibungslose Förderung sicherstellt, ist zu optimistisch. Die KfW-Förderung (z.B. KfW 85) hat strenge technische Nachweise und energetische Anforderungen, die bereits in der Planungsphase exakt eingehalten werden müssen. Ein reiner "Gutachter" für die Abnahme garantiert nicht, dass die Planung von Anfang an förderkonform ist. Zudem ist die Rolle des Architekten als Planer und Prüfer in einer Person problematisch.
➕ Ergänzung: Bei einem Haus von 1900 ist mit erheblichen Altlasten zu rechnen, die in der Kostenschätzung oft nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dazu gehören möglicherweise asbesthaltige Baustoffe, bleihaltige Wasserleitungen, unzureichende Statik oder fehlende Wärmedämmung im Bestand. Eine pauschale Kostenschätzung ohne detaillierte Bestandsaufnahme und Risikobewertung ist daher unzureichend. Der Bauherr sollte zwingend eine Aufschlüsselung der Kosten nach Gewerken (z.B. Rohbau, Heizung, Fenster) und eine Gegenüberstellung mit ortsüblichen Preisen verlangen.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte umgehend ein klärendes Gespräch mit dem Architekten führen und folgende Unterlagen einfordern: eine detaillierte Aufstellung der bisher erbrachten Leistungen nach HOAI-Leistungsphasen, eine prüfbare Kostenschätzung mit Einzelpositionen und eine schriftliche Vereinbarung über das weitere Vorgehen. Zudem ist es dringend anzuraten, einen unabhängigen Bauherrenberater oder einen Rechtsanwalt für Baurecht hinzuzuziehen, um die bisherigen Zahlungen und die Kostenschätzung zu prüfen. Vor der Beauftragung der Ausführungsplanung sollte ein zweites Angebot von einem anderen Architekten eingeholt werden, um die Marktüblichkeit der Kosten zu verifizieren.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt eine Bauprojektphase vor Baubeginn, in der lediglich die Genehmigungsplanung abgeschlossen ist – also keine Ausführungsplanung, keine Bauleitung, keine KfW-Abnahme und keine Bauüberwachung erfolgt sind.
🔴 Gefahr: Die Überweisung von 10.000 € vor Vorliegen einer vertraglich festgelegten Leistungsbeschreibung, Honorarvereinbarung nach HOAI (bzw. aktueller Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2021) und ohne Nachweis der erbrachten Leistungen birgt erhebliche finanzielle Risiken – insbesondere bei fehlender schriftlicher Vereinbarung über Leistungsumfang, Honorarhöhe und Abrechnungsgrundlage.
⚠️ Korrektur: Ein "akkreditierter KfW-Gutachter" darf keine Bauleitung oder Bauüberwachung im KfW-Programm durchführen – dies ist aus Gründen der Unabhängigkeit ausdrücklich untersagt; die Aussage des Architekten ist daher fachlich unzulässig und täuschend.
➕ Ergänzung: Für eine Sanierung & Erweiterung eines denkmalgeschützten oder altbaulichen Objekts (Baujahr 1900) sind zusätzliche Leistungen wie Schadstoffuntersuchungen (Asbest, PCB), statische Gutachten, Denkmalschutzabstimmung und Detailplanung erforderlich – diese sind in einer bloßen Genehmigungsplanung nicht enthalten, aber zwingend für eine KfW-85-Förderung.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass "die KfW schon passen wird", ist grundfalsch: KfW-Förderung setzt eine vorab genehmigte, detaillierte Energiekonzept- und Kostenschätzung voraus – nicht nur eine Baugenehmigung. Ohne KfW-Vorprüfung und fachlich geprüfte Kostenschätzung droht Förderstreichung.
✅ Zustimmung: Die Skepsis gegenüber der Kostenschätzung ist vollkommen berechtigt – bei einer reinen Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI 2021) liegt das Honorar für ein Objekt dieser Größenordnung typischerweise zwischen 2.500 € und 4.500 € – nicht bei 10.000 €.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie unverzüglich eine schriftliche Aufstellung aller erbrachten Leistungen mit Bezug auf die HOAI-Leistungsphasen an, prüfen Sie den Honorarvertrag (sofern vorhanden), und beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Bau-Sachverständigen oder Architekten mit der Überprüfung der Rechnung und der Kostenschätzung – insbesondere vor weiteren Zahlungen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen die zentrale Bedeutung der HOAI als Bewertungsgrundlage für das Architektenhonorar.
- Alle fordern die Prüfung der Rechnung durch einen unabhängigen Bausachverständigen oder die Architektenkammer.
- Alle warnen eindringlich vor der ungeprüften Vorauszahlung von 10.000 € ohne vertragliche Absicherung und Leistungsnachweis.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI erwähnt den Interessenkonflikt bei KfW-Gutachter-Rolle nicht explizit, während DeepSeek und Qwen ihn als zentralen Risikofaktor identifizieren und Qwen sogar die fachliche Unzulässigkeit (Verbot der Doppelfunktion) benennt.
- GoogleAI spricht nicht von typischen Altbauproblemen (Asbest, Statik), während DeepSeek und Qwen diese ausdrücklich als kritische Einflussfaktoren für die Kostenschätzung benennen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt den Hinweis auf die Notwendigkeit einer Gegenüberstellung mit ortsüblichen Gewerkepreisen.
- Qwen präzisiert die Honorarhöhe für LP 3 (Genehmigungsplanung) mit konkreter Bandbreite (2.500–4.500 €) – ein quantitativer Vergleichswert, der bei GoogleAI und DeepSeek fehlt.
- Qwen liefert die entscheidende fachliche Klarstellung: Ein KfW-Gutachter darf per Vorschrift keine Bauleitung übernehmen – ein klarer, rechtlich bindender Fakt, den DeepSeek lediglich als „problematisch“ beschreibt.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht der Annahme „Die KfW wird schon passen“ ausdrücklich mit dem Verweis auf die zwingende KfW-Vorprüfung – ein klarer, rechtlich fundierter Widerspruch, dem DeepSeek nur teilweise und GoogleAI gar nicht begegnet.
- Qwen stellt fest, dass eine Genehmigungsplanung (LP 3) nicht ausreicht für KfW-85 – DeepSeek und GoogleAI formulieren das weniger präzise und betonen stattdessen allgemein die Erfordernis einer „förderkonformen Planung“.
👉 Empfehlung: Die sicherste Einschätzung folgt Qwen: Die Doppelfunktion als Planer und KfW-Gutachter ist nicht nur „problematisch“, sondern rechtlich unzulässig. Die Forderung nach KfW-Vorprüfung vor Ausführungsplanung und die konkrete Honorarbandbreite für LP 3 stellen den strengsten, vorsorglichsten und rechtlich präzisesten Standard dar – dieser wird hier als verbindliche Empfehlung übernommen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Honorarhöhe für Genehmigungsplanung (HOAI LP 3) ✅ Konsens Marktübliches Honorar liegt bei 2.500–4.500 € – 10.000 € sind unverhältnismäßig hoch und bedürfen dringender Rechtfertigung. Vorauszahlung ohne Vertrag/Leistungsnachweis ✅ Konsens Rechtlich riskant und schwer rückforderbar – jeder KI-Analyse zufolge unzulässige Praxis. Architekt als Planer + KfW-Gutachter ❌ Widerspruch Qwen identifiziert klaren Rechtsverstoß (Verbot der Doppelfunktion), DeepSeek und GoogleAI benennen das Risiko, aber nicht die Rechtsunzulässigkeit – Konsens: strikte Trennung erforderlich. Altbauspezifische Risiken (Asbest, Statik) ⚠️ Abwägung DeepSeek & Qwen betonen die systematische Unterschätzung in Kostenschätzungen – GoogleAI erwähnt sie nicht; Konsens: eine pauschale Schätzung ohne Bestandsanalyse ist unzureichend. KfW-Förderfähigkeit ohne Vorprüfung ❌ Widerspruch Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme „KfW passt schon“; DeepSeek relativiert, GoogleAI bleibt vage – Konsens nach Vorsichtsprinzip: Vorprüfung ist zwingend vor Ausführungsplanung. 👉 Handlungsempfehlung: Stoppen Sie alle weiteren Zahlungen. Fordern Sie schriftlich die vollständige Aufstellung aller erbrachten Leistungen nach HOAI-Leistungsphasen, die Vorlage eines rechtskonformen Honorarvertrags und die Benennung eines unabhängigen KfW-Gutachters. Beauftragen Sie bis spätestens 14 Tagen einen zertifizierten Bau-Sachverständigen mit der Prüfung der Rechnung und der Kostenschätzung – vor allem unter Berücksichtigung von Altlasten und energetischen Nachweisen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Ungeprüfte Vorauszahlung von 10.000 € ohne Vertrag und Leistungsnachweis Finanzieller Totalverlust bei Leistungsverweigerung oder Fehlplanung; kaum Rückforderungsmöglichkeit. 🔴 Risiko Doppelfunktion Architekt als Planer und KfW-Gutachter Rechtliches Ausschlussrisiko bei KfW-Förderung; Förderstreichung nachträglich möglich. 🔴 Risiko Fehlende Schadstoff- und Statik-Bestandsaufnahme (Asbest, PCB, Bleirohre, Tragwerk) Ungeplante Kostensteigerung um 20–50 %; Baustopp durch Behörden; Gesundheitsrisiko. 🔴 Risiko Keine KfW-Vorprüfung vor Ausführungsplanung Ablehnung der Förderung nach Baubeginn; Nachbesserungen mit Zeitverzug und Zusatzkosten. 🔴 Risiko Unklare Honorarvereinbarung und fehlende Abgrenzung der Leistungen nach HOAI Rechtliche Auseinandersetzung mit unklaren Kostenfolgen; Verzögerung des Projekts durch Streit. ✅ Chance Frühzeitige Einholung eines zweiten, unabhängigen Architektenangebots Marktübliche Preisvergleichbarkeit; mögliche Honoraroptimierung um 15–25 %; klarere Leistungsvereinbarung. ✅ Chance Einsatz eines zertifizierten Bau-Sachverständigen zur Prüfung vor Ausführungsplanung Vermeidung von Fehlplanungen; frühzeitige Identifikation von Altlasten; rechtssichere Dokumentation. ✅ Chance Nutzung der Architektenkammer für kostenfreie Erstberatung und Honorarprüfung Kostenlose, neutrale Einschätzung der Rechnung; Vermittlung bei Konflikten; rechtliche Orientierung. ✅ Chance Systematische Aufschlüsselung der Kostenschätzung nach Gewerken und ortsüblichen Preisen Transparenz für Auftragsvergabe; Ausschluss von überhöhten Einzelpreisen; bessere Budgetkontrolle. ✅ Chance Parallelabstimmung mit Denkmalschutzbehörde (bei historischem Baujahr 1900) Vermeidung von Planungsumstellungen; Förderungsoptionen erweitern; rechtssichere Denkmalschutzkonformität. Orientierungshilfen
- Sofortige Zahlungsstopps aussprechen: Weisen Sie den Architekten schriftlich an, vor Vorlage eines HOAI-konformen Vertrags mit vollständiger Leistungsabgrenzung und Honorarrechung keine weiteren Zahlungen zu leisten.
- Vertragliche Unterlagen einfordern: Fordern Sie innerhalb von 3 Werktagen an: (1) Schriftlichen Honorarvertrag, (2) detaillierte Leistungsbestätigung nach HOAI-Leistungsphasen, (3) Nachweis der KfW-Akkreditierung mit Benennung eines unabhängigen Gutachters.
- Unabhängige Prüfung beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend die zuständige Architektenkammer für eine kostenfreie Erstberatung und beauftragen Sie einen zertifizierten Bau-Sachverständigen (z. B. über die Plattform „bauexperten.de“) mit der Prüfung der Rechnung und der Kostenschätzung.
- Altbaubestandsanalyse veranlassen: Beauftragen Sie unverzüglich eine unabhängige Schadstoffuntersuchung (Asbest, PCB) und ein statisches Gutachten – dies ist zwingende Voraussetzung vor weiterer Planung.
- Zweites Architektenangebot einholen: Fordern Sie von mindestens einem weiteren HOAI-konformen Architekten innerhalb von 10 Tagen ein unverbindliches Angebot für die komplette Planung (inkl. KfW-Begleitung und Bauleitung) ein.
- KfW-Vorprüfung initiieren: Reichen Sie über einen unabhängigen KfW-Gutachter bereits jetzt die Grundlagendaten für die KfW-85-Vorprüfung ein – nicht erst nach Abschluss der Ausführungsplanung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie legt fest, welche Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen enthalten sind und wie diese berechnet werden.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Anrechenbare Kosten - Leistungsphasen
- Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung - Anrechenbare Kosten
- Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die für die Bauausführung tatsächlich anfallen und die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars bilden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Kostenschätzung - Genehmigungsplanung
- Die Genehmigungsplanung umfasst alle Planungsleistungen, die für die Erteilung der Baugenehmigung erforderlich sind. Sie beinhaltet unter anderem die Erstellung von Bauantragsunterlagen und die Abstimmung mit den Behörden.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Bauantrag, Baugenehmigung - Ausführungsplanung
- Die Ausführungsplanung beinhaltet die detaillierte Planung der Bauausführung, einschließlich aller technischen Details. Sie dient als Grundlage für die Handwerker und die Bauleitung.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Detailplanung, Werkplanung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und Gutachten zu baulichen Fragen erstellen kann. Er kann beispielsweise die Angemessenheit einer Architektenrechnung beurteilen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baubegleitung, Mängelgutachten - Kostenschätzung
- Eine Kostenschätzung ist eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Baukosten. Sie dient als Grundlage für die Planung und Finanzierung des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Baukosten, Anrechenbare Kosten, Honorar
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
Das Architektenhonorar wird auf Basis der HOAI berechnet. Dabei spielen die anrechenbaren Baukosten, die Leistungsphasen und der Schwierigkeitsgrad des Projekts eine Rolle. Die HOAI legt Mindest- und Höchstsätze fest, innerhalb derer sich das Honorar bewegen kann. - Was sind anrechenbare Baukosten?
Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung tatsächlich anfallen. Dazu gehören Materialkosten, Handwerkerleistungen und sonstige Kosten, die direkt mit dem Bauvorhaben verbunden sind. Nicht dazu gehören beispielsweise Grundstückskosten oder Finanzierungskosten. - Was sind Leistungsphasen?
Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten. Die HOAI definiert neun Leistungsphasen. - Was tun, wenn die Rechnung zu hoch erscheint?
Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Architekten suchen und die einzelnen Positionen klären. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, können Sie die Rechnung von einem Bausachverständigen oder der Architektenkammer prüfen lassen. - Kann ich das Honorar verhandeln?
Innerhalb der in der HOAI festgelegten Rahmen kann das Honorar verhandelt werden. Allerdings sind die Mindestsätze bindend. Eine Unterschreitung ist nicht zulässig. - Was ist eine Teilrechnung?
Eine Teilrechnung ist eine Rechnung für bereits erbrachte Leistungen. Architekten stellen häufig Teilrechnungen, um ihren Aufwand während des Bauprojekts zu decken. Die Schlussrechnung erfolgt nach Abschluss des Projekts. - Welche Unterlagen sollte ich prüfen?
Prüfen Sie die Kostenschätzung, den Architektenvertrag und die einzelnen Rechnungen. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen detailliert aufgeführt sind und die Kosten nachvollziehbar sind. - Was ist der Unterschied zwischen Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung?
Die Genehmigungsplanung umfasst alle Planungsleistungen, die für die Erteilung der Baugenehmigung erforderlich sind. Die Ausführungsplanung beinhaltet die detaillierte Planung der Bauausführung, einschließlich aller technischen Details.
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Architektenhonorar: Kostenschätzung für Sanierung – 187.000 €
Ganz einfach. Der Architekt schätzt die ...
Ganz einfach. Der Architekt schätzt die Ganz einfach.
Der Architekt schätzt die Kosten für Umbau/Sanierung auf ca. 127.000,- €. (netto)
Für Architektenleistung/EnEVAbk.-Berechnung/Kfw Antrag/Statik wird er ein Honorar von insgesamt 36.000,- € (brutto) berechnen.
Insgesamt wird dich das Ganze also ca. 187.000,- € kosten. (brutto). -
Architektenhonorar: Angemessener Preis ohne Bekanntenbonus
Wenn
er seine Arbeit so erledigt, wie man es erwarten kann und muss, ist der Preis ganz passend. Es gibt wohl keinen "Bekanntenbonus", aber das Ganze liegt im Rahmen.
Sollte dann aber auch gewissenhaft und ohne "man kennt sich"-Lässigkeit ablaufen, da habe ich persönlich keine so guten Erfahrungen. "KfW wird schon klappen" gefällt mir als Aussage nicht so richtig, positiv gesehen meint er: "Das ist Kleinkram, mache ich jeden Tag"; negativ "kann ich selber begutachten, das wird schon pasend gemacht".
Kostenschätzungen können noch recht ungenau sein, ich glaube 15 % sind erlaubt und für jeden € Mehrkosten bekommt der Planer (völlig korrekt) hier 16 ct zusätzlich (ohne Tragwerk), sollte man im Auge behalten.
Leider weiß man erst während des Baus, ob der Planer die Arbeit hineinsteckt, die notwendig ist und nach der das Regelhonorar bemessen wird oder ob er mit wenig Aufwand alles schnell abwickeln will. Kann natürlich auch im 2. Fall klappen, ist aber unwahrscheinlich.
Ich habe sowohl einen schlechten als auch einen guten Architekten (beim gleichen Bau) erlebt, für den zweiten war jeder Cent angemessen, der erste hätte noch mit 1/10 des HOAIAbk.-Betrages zu viel bekommen.
Es ist leider zum Teil ein Glücksspiel; vielleicht nur noch der Rat, bei den ersten Missverständnissen/Unklarheiten nachzufragen. Für das geplante Honorar kaufen Sie einen ziemlich hohen Betreuungsaufwand, den man im Zweifel auch nachdrücklicher einfordern kann.
Zugegeben nicht ganz objektive Ansichten von Bauherrenseite..
Viel Glück
VolkerLeue -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar prüfen: Sanierung & Erweiterung – Kostenschätzung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für die Sanierung und Erweiterung eines Hauses. Ein Honorar von 36.000 € (brutto) für Architektenleistung, EnEVAbk.-Berechnung, KfW-Antrag und Statik bei geschätzten Umbaukosten von 127.000 € (netto) wird als im Rahmen liegend betrachtet, sofern die Arbeit gewissenhaft ausgeführt wird. Der Thread beleuchtet die Notwendigkeit einer detaillierten Kostenschätzung und die Bedeutung einer professionellen Ausführung ohne "Bekanntenbonus".
⚠️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Aussagen wie "KfW wird schon klappen" nicht zu lässig interpretiert werden. Eine gewissenhafte Planung und Ausführung sind entscheidend, wie im Beitrag Architektenhonorar: Angemessener Preis ohne Bekanntenbonus betont wird.
💰 Kosten: Die Gesamtkosten für Umbau und Architektenleistungen belaufen sich auf ca. 187.000 € (brutto), wie im Beitrag Architektenhonorar: Kostenschätzung für Sanierung – 187.000 € erwähnt wird. Es ist wichtig, alle Kostenfaktoren transparent aufzuschlüsseln und zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Kostenschätzung des Architekten detailliert und stellen Sie sicher, dass alle Leistungen klar definiert sind. Vergleichen Sie das Angebot gegebenenfalls mit anderen Architekten, um ein Gefühl für den Marktpreis zu bekommen. Achten Sie auf eine gewissenhafte Ausführung der Arbeiten, um Mehrkosten und Verzögerungen zu vermeiden.
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