Architektin prüft Rechnung über Skontofrist hinaus, was machen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektin prüft Rechnung über Skontofrist hinaus, was machen?

Hallo,
unsere Architektin sitzt seit einiger Zeit auf zwei Schlussrechnungen (Dachdecker) in höherer Größenordnung. Die Rechnungen sind bei ihr kurz vor Weihnachten eingegangen. Aufgrund der Feiertage und ihres anstehenden Urlaubes haben wir noch eine weitere Abschlagszahlung vorgenommen, um dafür vereinbartes Skonto in Anspruch nehmen zu können.
Die Prüfung der Schlussrechnung dauert aber noch immer (erst die Feiertage, dann der Urlaub, jetzt?), sodass wir für den noch ausstehenden Betrag kein Skonto mehr geltend machen können.
Da stellt sich für uns die Frage: ist die Architektin nicht verpflichtet, die Rechnungen so zu prüfen, dass wir Skonto in Anspruch nehmen können. Durch die lange Prüfung ist uns ja ein tatsächlicher Schaden entstanden.
Wenn ja, könnte ich diesen Schaden (wir warten natürlich erst einmal die Höhe ab) an dem Architekten-Honorar kürzen?
Vielen herzlichen Dank und Gruß
adrian rohnfelder
  1. was hindert Sie daran

    eine Rechnung ungeprüft unter Abzug von Skonto zu bezahlen? Sie könnten ja dann, wenn die Rechnung nicht stimmt (vielleicht zu Hoch ist) von der Firma das zu viel gezahlte Geld zurückfordern?! Dann brauchen Sie der Architektin keinen Vorwurf wegen Feiertagen, Urlaub und übertriebener Gründlichkeit zu machen.
  2. Wieso schickt ...

    der Dachdecker zwei Schlussrechnungen?
    Und was sagt denn Ihre Architektin, warum die Prüfung so lange dauert. Wobei so lange eigentlich gar nicht so lange ist, weil Sie nach VOBAbk. 8 Wochen zur Prüfung haben.
    Und wie hoch ist denn die max. Differenz?
    Und was ist zum Skonto vereinbart?
    Wenn die Skonotfrist richtig vereinbart ist, war die eh um die Ecke, bis eine sachgerechte Prüfung durchgeführt ist. Oder erwarten Sie, dass Ihre Architektin für Sie auf Urlaub, Schlaf, Wochenende und Familie verzichtet.
    Sie ist Ihre Geschäftspartnerin, nicht Ihre Sklavin.
    Sorry, aber wer Skontovereinbarungen trifft und mit den Geldern kalkuliert, sollte auch entweder Verluste durch nicht ausreichende Prüfung einkalkulieren (und den Architekt dafür von der Haftung freistellen) oder für die restsumme auf Skonto verzichten, dafür aber eine saubere Prüfung erhalten.
  3. Extrempositionen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Das waren jetzt zwei extreme Sichten. Der Beitrag von Uwe Tilgner zeigt allerdings auf, dass Sie als Auftraggeber eine Schadensminderungspflicht haben. Durch Teilzahlung innerhalb der Skontofrist können Sie den Schaden beliebig mindern, sogar bis auf Null. Ich weiß nicht, um welche Summen es geht, aber wenn Sie z.B. alles bis auf 2.000 € als skontofähigen Abschlag bezahlt hätten, ggf. nach Rücksprache mit der Architektin, würden wir bei 3 % Skonto um 60 € diskutieren.
    Als Architekt gehe ich davon aus, übliche Prüffristen zur Verfügung zu haben, bei umfangreichen Rechnungen ggf. die maximalen Zeiträume, die die VOBAbk. einräumt. Lässt sich mein AG auf Skontofristen ein, die darauf erheblichen Einfluss haben, erwarte ich, dass er mich anspricht: "ist da die Prüfung zu schaffen? " Es kann schließlich nicht sein, dass mein AG sich mit dem AN zusammentut, 10 % Skonto bei Zahlung in 3 Tagen vereinbart und mich dann auf Schadenersatz in Anspruch nimmt.
    Erst wenn ich mich auf verkürzte Prüfungsfristen einlasse (was m.E. eine Änderung des Architektenvertrags ist), bin ich in der Verantwortung. Für den Urlaubsfall müsste ich dann ggf. eine Vertretung einsetzen. Selbstverständlich würde ich zur Schadensminderung einen vertretbaren Abschlag anweisen, wenn sich die Prüfung doch über die Skontofrist hinaus verzögert.
  4. ich rudere zurück

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Das Skonto mit einer eingeschobenen Abschlagszahlung teilweise zu retten scheint nicht zu gehen:

    In meinem Beitrag ist deshalb Absatz 1 falsch und der letzte Satz scheint auch nicht zu funktionieren.

  5. Damit wäre es aber egal ...

    wie lange die Architektin prüft, wenn sie auch nur einen Fehler in der Rechnung findet, der den Betrag mindert.
    Beispiel.
    Schlusszahlungsforderung 10.000,00 €
    geprüfte Summe 9.999,99 €. Kein Skontoabzug. Zumindest nicht von den 9.999,99. Dann lieber die 10.000 abzügl. Skonto.
  6. das Leben scheint immer komplizierter zu werden ...

    Ihr müht Euch hier redlich ab, um eine "rechtssichere" Lösung zu finden. Irgendwie habe ich aber das Gefühl es dreht sich alles nur noch um einen juristischen Vorgang, wo nebenbei noch gebaut wird.
    Da der Fragesteller nichts Preis gibt, außer seine subjektive Sicht des Vorgangs, kann man auch keine exakte Antwort geben.
    Dabei gäbe es eine ganz einfache, rechtssichere und auch praktikable Lösung.
  7. Hallo, danke für die vielen Informationen. Es geht ...

    Hallo,
    danke für die vielen Informationen. Es geht mir nicht darum, sofort die Architektin zu verklagen, sondern erst einmal um Information, da wir schon so einigen Ärger mit der jungen Damen hatten.
    Da ich selber freiberuflich tätig bin, erlaube ich es mir, dieselben Ansprüche an Andere zu stellen, die ich auch an mich selber stelle; und da würde ich nun einmal alles dafür möglich machen, dass meine Auftraggeber finanzielle Chancen wahrnehmen können. Sicherlich fahre auch ich in Urlaub, aber immer in Abstimmung mit meinen Aufträgen und Sätze wie "ich muss jetzt zum Volleyball" oder "ich bin total urlaubsreif wegen Eurem Auftrag" würde ich mir nie erlauben zu sagen. Dies nur mal als ganz kurze Vorgeschichte.
    Schadenminderung, daher habe ich ja eine weitere Abschlagszahlung bezahlt. Allerdings halte ich die Lösung: alles bezahlen, Skonto in Anspruch nehmen, und dann zu viel bezahltem Geld hinterher rennen für nicht unbedingte die Beste.
    Das Skonto hat die Architektin direkt mit den Fachfirmen ausgehandelt. Wir haben sonst die Angebote nicht "gedrückt", sondern dafür jeweils Skonto ausgehandelt. Dieser Vortrag kam wie o.g. von der Architektin und sie hat auch entsprechend verhandelt und dies uns dann auch als "quasi Einsparung" verkauft. Daher bin ich auch davon ausgegangen, dass sie dann auch alles dafür tut, dass wir die Einsparung auch wahrnehmen können. Ich tue ja auch alles dafür, ihr Honorar pünktlich und in voller Höhe zu bezahlen.
    Ich bin einfach frustriert, dass ich während unserem Bau immer wieder feststellen musste, dass wir als Bauherren alles akzeptieren und dann auch noch in voller Höhe pünktlich zu zahlen haben, Architektin und Fachfirmen aber nur "mittelmäßige Leistung" (O-Ton Architektin) abliefern müssen.
    Danke schön noch mal und Gruß
    adrian rohnfelder
    • Name:
    • adrian rohnfelder
  8. Gab es da nicht

    auch mal was bzgl. des Skontoabzuges auch bei Teilrechnungen, welcher dann ungerechtfertigt ist wenn nur eine einzige Teilrechnung oder auch die SR nicht in der Skontofrist beglichen wurde?
    Sprich, der AN abgezogenes Skonto aus meinetwegen 3 Teilrechnungen nachfordern kann weil die SR dann nicht innerhalb der skontofrist beglichen wurde und somit der Gesamtanspruch auf Skonto erlischt?
    Herr Dühlmeyer und Herr Stubenrauch? Ist Ihnen da etwas bekannt.
  9. Also bei Handwerkerrechnungen ...

    ist Skonto ohnehin unüblich und nur dann möglich, wenn der AN dies audrücklich in seinem Angebot angeboten hat. Das Skonto wird nur von der Schlusszahlung abgezogen, die Abschlagszahlungen sind ohne Abzug zu bezahlen. Nur eine einzige zu spät gezahlte Abschlagsrechnung führt zum Verlust des Skontoanspruchs. Ich habe nicht alle vorangegangenen Beiträge gelesen, deshalb frag ich nochmal: Was ist mit dem Skonto, wenn bei der Prüfung einer Abschlagsrechnung festegstellt wird, das die Abschlagssumme zu hoch ist, weil z.B. die Summe nicht dem Baufortschritt entspricht und entsprechend weniger Abschlag gezahlt wird. Was ist, wenn eine Abschlagszahlung wegen Unprüfbarkeit nicht bezahlt wird, da Massenermittlungen vom AN fehlen, die der AN noch liefern muss? Und was ist mit Sicherheitseinbehalten, die zum Beispiel erst nach Vorlage einer Bürgschaftsurkunde ausgezahlt werden? Welchen Einfluss hat das auf die Skontoklausel?
    Gruß
  10. kommt auf die Vereinbarung an

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    BGH VII ZR 186/99, Urteil vom 29.06.2000
    Vereinbaren die Parteien ein Skonto für jede einzelne Rate eines Zahlungsplanes, ist das Skonto für jede fristgerecht gezahlte Rate auch dann verdient, wenn andere Raten nicht fristgerecht geleistet werden.
  11. der nach dem Vertrag geschuldete Betrag

    ... steht doch bei EP-Verträgen erst nach Rechnungsprüfung fest. Insofern glaube ich doch, dass die Abschlagszahlungs-Skonti OK sind.
    Bewährt hat sich die Formulierung:
    "3 % Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Werktagen, bei Schlussrechnungen mit vorab geprüftem Aufmaß".
    Freundliche Grüße

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