Fairer Pauschalpreis für Umbauplanung?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Fairer Pauschalpreis für Umbauplanung?

Wir planen kleinere Umbauten (z.B. Erneuerung einer Außenwand) unseres älteren Wohnhauses und wollten jetzt einen Planer beauftragen.
Er schickte ein Kostenangebot, pauschal über 1400 € für die Erstellung der Unterlagen (es sind keine alten Pläne vorhanden) für die Baugenehmigung. Ist das eine fairer Preis?
  1. Das kommt darauf an ...

    Das kommt darauf an welche Leistungen der Planer erbringen soll.
    ... wie hoch die anrechenbaren Kosten sind.
    ... welche Zuschläge gemäß HOAIAbk. anzusetzen sind.
    ... wie hoch der Wert der technisch und gestalterisch mitzuverarbeitenden Bausubstanz angesetze wird.
    ... :-)
  2. Das kommt darauf an ... ähhh?

    ... welche Leistungen der Planer erbringen soll.
    • bis zur Baugenehmigung, einschließlich Aufmaß, aller Zeichnungen ...

    ... wie hoch die anrechenbaren Kosten sind.

    • tja, ca. 20.000

    ... welche Zuschläge gemäß HOAIAbk. anzusetzen sind.

    • Zuschläge?

    ... wie hoch der Wert der technisch und gestalterisch mitzuverarbeitenden Bausubstanz angesetze wird.
    ... :-) ähhh  -  eher einfach gehalten?

  3. Zur Erläuterung:

    Bei anrechenbaren Kosten unter 25.565 € (früher 50.000 DM) ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand/Pauschale zulässig, jedoch nur bis zu einer bestimmten Betragshöhe. Siehe dazu auch meine Kommentare im Beitrag 437.
    In § 10 Nr. 3a HOAIAbk. heißt es: "Vorhandene Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen". Das führt bei den angegebenen 20.000 € leicht dazu, dass Sie über 25.565 € kommen und damit nach den Honorartabellen abrechnen müssen.
    Wenn es sich wirklich um einen Umbau (Definition: "Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand. ") handelt, wäre dann gemäß § 24 HOAI ein (min.) 20 %iger Zuschlag zum Grundhonorar zu berechnen.
    Das ergäbe dann bei anrechenbaren Kosten von 25.565 € für die Leistungsphasen 1  -  4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung), Honorarzone III, Mindestsatz, mit 5 % Nebenkosten, ein Honorar um die 1200 €, mit Höchstsatz um die 1550 €.
    ;-)
  4. Fazit

    ... dann ist das ja ein fairer Mittelpreis
    Danke :-))

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN