Suchefunktion BAU.DE Forum Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen 456-1: Architektenhonorar auf zu hohen Baukosten berechnet

Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

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  1. Schlechte Leistung! 07.02.08
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    Daher würde ich mich der "Ich-zahl-gar-nix"-Fraktion anschließen.
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    Denn die Aufgabe lautete:
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    "Ich habe EUR 160.000. Bitte plane mir dafür ein Haus!"
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    Ergebnis: Es kam eine Planung, die Kosten in höhe von ca. EUR 360.000 ausgelöst hätte.
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    Thema völlig verfehlt, völlig faslch geplant.
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    Der Ansicht von kho mag ich nicht folgen "...Aber einen gewissen Betrag wird der Archi gekommen, denn er hat ja was gemacht. Ob das Ergebnis Ihnen gefällt ist was anderes."
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    Schließlich war nicht die Aufgabe mal irgendwas zu planen, sondern es gab genaue Vorgaben, die zur Gänze ignoriert wurden. Daher ist m.E. auch der Honoraranspruch verwirkt, da ja eine Leistung erbracht wurde, die dem BH nun mal überhaupt nichts bringt.
    .
    Oder was wäre, wenn ein Bauherr sagt "Plane mir mal ein Kaufhaus" und der Archi plant eine Tennishalle??? Kriegt er dann auch Geld, denn er hat ja was geplant....?
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    Gruß
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    Thomas
    Name: Thomas Bock   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-bock.de

  2. Ich verstehs nicht, kho 07.02.08
    "Aber einen gewissen Betrag wird der Archi gekommen, denn er hat ja was gemacht."
    Wieso? Der Archi im obigen Beispiel hat auch was gemacht und garnix bekommen - im Gegenteil: er musste sogar noch 25 T€ mitbringen
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    "Sinnvoller ist es sich in der "mitte" zu treffen. Den bezahlen werden Sie irgendwas "müssen"."
    Woher wissen Sie das kho? Sie schreiben doch selbst, Sie wären rechtsberatungsmäßiger Laie und der Bauherr im obigen Beispiel hat ja auch nix bezahlt...
    .
    Sorry kho, ich mag Sie ja, aber diesen Beitrag empfinde ich als völlig substanzlos, nichtssagend und wischiwaschimäßig. Wo sind die Fakten und Argumente?
    Ich finde dieses Urteil kommt Ihrem Fall doch sehr nah, Hannah
    .
    Nix für ungut, Ortwin
    Name: Ortwin Duddeck  

  3. den spruch kennst du? 07.02.08
    den mit "vor gericht und auf hoher see .."?
    und den mit der apotheke und den pferden?
    Name: Markus L. Sollacher   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. @Bock 08.02.08
    ja Sie haben schon recht, mein Beitrag mag etwas "gegenstandslos" sein.
    Nur leider meinten schon viele einen Rechtsstreit mit dem Archi vor Gericht zu gewinnen und hatten "formal" wohl recht. Nur leider sah das Gericht das dann ganz anders. Und da gings oftmals um deutlich höhere Summen
    Und genau das wollte ich sagen.
    Klar hat der Archi hier nicht mit "Leistung" geglänzt. Nur er hat was gemacht. Und die Frage ist einfach die, wem das Gericht schlussendlich "recht" zuspricht.
    Name: kho  

  5. Sind wir mal ehrlich! 08.02.08
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    Wenn ich einem Kunden beim Akquisegespräch mit der Nase daraufstoße, dass sein Traumhaus nicht zu seinem Kostenrahmen passt, bekomme ich meistens den Auftrag nicht. Trotzdem bin ich (leider) so blauäugig, das zu tun.
    Andere Kollegen gehen daher erst gar nicht auf den Kostenrahmen ein, dafür wird der Entwurf dann später immer weiter abgespeckt, bis der Kunde im Endeffekt nicht mehr das bekommt was er eigentlich wollte. Wundert es uns da, dass die Bauträger und Fertighausanbieter bevorzugt werden?
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    Zu Ihrem Haus: Für 160.000,- Euro bekommen Sie in unserer Region eine "Dackelgarage" mit knapp 600 m³. Das ist (zum Vergleich) ein Haus, ca. 8 x 10 m, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss ohne Kniestock (bei 45° Dachneigung). Ob darin Ihr Raumprogramm Platz hat, wage ich zu bezweifeln.
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    Gab es eigentlich vom Architekten keine Aktennotiz o. ä., in der die Ergebnisse der Grundlagenermittlung zusammengefasst wurden? Ich bin der Meinung, Sie hätten hier (eventuell schriftlich) nochmals deutlicher werden müssen. Und es wäre zu klären, ob Sie dem Architekten gekündigt haben, oder ob er jetzt dran ist, seine Hausaufgaben zu machen. Im ersten Fall würde ich dem Kollegen ein Anrecht auf Honorar einräumen, da ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung genommen wurde. Im zweiten Fall müssten Sie ihn auffordern, seinen Entwurf entsprechend ihrer (möglichst schriftlichen) Vorgaben zu überarbeiten. Wenn er das nicht kann, kommen wir in den Bereich des geschuldeten Werkerfolgs, den er nicht vorweisen kann...
    .
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. Sind wir mal ehrlich!! 09.02.08
    Viele Kunden kommen zum Architekten ohne Umfang, Rechte und Pflichten aus einem Architektenvertrag/-auftrag genau zu kennen. Trotzdem sind die meisten so blauäugig, eine Leistung und sei es nur 'erste Vorschläge' zu beauftragen.
    Man mag es bemerkens- und lobenswert finden, wenn dem Kunden gesagt wird, daß etwas so nicht geht, ich finde es unter diesen Voraussetzungen absolut selbstverständlich! Wie kann ein Architekt behaupten, im Interesse seines Kunden zu handeln, wenn er nicht einmal diese einfachste Grundlage beachten kann oder will? Ich bitte einen Kunstmaler, eine Wand mit einigen kleineren Figuren zu versehen (gerade bei einem Freund gesehen, darum das exotische Beispiel), er plant ein Gemälde a la Sixtinische Kapelle, käme irgend jemand auf die Idee, ihm diese verfehlte Planung zu bezahlen? Oder auch nur, ihm noch einmal schriftlich zu geben, daß man so etwas nicht will?
    Dieser Architekt wirkt arrogant, extreme Mißachtung des Finanzrahmens, Eigenleistung unerwünscht (wessen Wünsche zählen eigentlich?). Sicher hat er ein Recht auf Nachbesserung und sicher wird er dann auch ein 'Konzept' vorlegen, daß sich angeblich realisieren läßt: vermutlich mit etwa 180T geschätzter Bausumme und einem unannehmbaren Raumprogramm, wobei sich die Kosten während des Baus um ca. 50% erhöhen und Baumängel mit 'sie wollten's ja billig' abgehandelt werden. Bei der Grundhaltung die bisher zu erkennen ist würde ich keine verwertbare Planung erwarten, also lieber anteiligen Betrag auf die 160T zahlen und bei der Suche nach dem nächsten Planer aus den Erfahrungen lernen. Der ist dann ehrlich und muß darunter leiden, daß die kleinste Absprache immer schriftlich festgehalten wird, weil man ja gelernt hat.
    Gruß
    Volker Leue
    Name: P#V Leue  

  7. Danke! 09.02.08
    Hallo zusammen,
    vielen Dank erst einmal für die Aussagen die sie hier treffen. Aus den meisten Äußerungen entnehme ich, dass unsere Meinung schon nachzuvollziehen ist. Am Donnerstag haben wir mit dem Architekten gesprochen und ihn zu dieser Rechnung befragt. In dem Telefongespräch kamen wir auch auf unsere Budgetobergrenze zu zu sprechen. Der Architekt äußerte sich folgender Maßen: "Hätte ich gewusst, dass ihre Budgetobergrenze bei 160T € liegt, wären wir nie zusammengekommen. Das sind Bauvorhaben die ich nicht realisieren möchte." Wundert es da noch jemanden, dass wir mit ihm nicht zu einer Meinung kamen? Wir haben ihm nun angeboten, dass wir uns bei 1.500 € treffen können. Er will es sich überlegen und sich melden.
    Ich kann ihnen allen mitteilen, dass wir aus dieser Sache gelernt haben. Jedoch muss ich auch sagen, dass der neue Architekt wesentlich umfangreicher beraten hat. Außerdem hat er von sich aus darauf hingewiesen, dass lediglich die ersten Entwürfe kostenfrei sind, danach haben wir einen schriftlichen Vertrag mit ihm abgeschlossen, der seine Leistungen auflistet und die daraus entstehenden Kosten. Außerdem kann ich die Bücher von der Verbraucherzentrale NRW zu diesem Thema empfehlen, die haben uns als "Neu"-Bauherren wirklich geholfen und auf wichtige Details aufmerksam gemacht.
    Also, vielen Dank noch einmal für die ganzen Infos und Hinweise aus dem Forum. Sicherlich werde ich mich mit der ein oder anderen Frage noch einmal melden.
    Name: Hannah Heß  

  8. Post vom Anwalt 09.05.08
    Hallo Formusteilnehmer,
    Gestern gab es Post vom Anwalt unseres ehemaligen Architekten.
    Für Tipps und Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.
    Gruß, HH
 

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