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Architektenhonorar auf zu hohen Baukosten berechnet06.02.08
Folgendes ist mir und meinem Lebensgefährten passiert:
Mein Partner erbt ein Grundstück, das mit einem EFH bebaut werden soll. Nach mehreren Besuchen bei Bauträgern haben wir uns entschlossen mit einem Architekten zu bauen. Meine Schwiegermutter hat einen ehemaligen Arbeitskollegen (Architekt a.D.) der uns einen Bekannten (Architekt) empfohlen hat.
1. Treffen
Gespräch um Wünsche (EFH mit Keller und Garage) abzustecken. In diesem Gespräch hat er dann die Anzahl und Art der gewünschten Räume ermittelt, wollte aber von unserer Budgetobergrenze von 160.000,- € nichts wissen. Auch als wir sagten, dass wir Eigenleistungen in Form von Muskelhypothek erbringen wollen, tat er dieses mit einem Achselzucken und dem Hinweis, dass dafür noch später Zeit sei, ab.
2. Treffen
Bei unserem 2. Treffen bei uns zu Hause nach geschlagenen 5 (!!!) Wochen, bekamen wir einen Entwurf vorgelegt, der unsere Vorstellungen aufs Einfachste (!!!) darstellte. Aufteilung EG Küche, Gästezimmer, WC, Wohnzimmer mit Esszimmer kombiniert – OG: 3 Schlafzimmer, Eltern- sowie Kinderbadezimmer. Wir haben einige Änderungen (z.B. Versatz einer Tür) vorgenommen. Außerdem haben wir noch einmal erwähnt, dass wir viel selber machen wollen, worauf wir als Antwort bekamen: "Das dürfen Sie gar nicht, dazu sind sie nicht berechtigt. Und überhaupt würde ich die Finger davon lassen." Thema für den Architekten damit erledigt!
3. Treffen
Das war der Tag, an dem wir die "geänderten" Grundrisse vorgelegt bekamen, mit einer Kostenkalkulation wie folgt:
Berechnung der Rohbaukosten:
940m³ x 110,00 € = 103.400,00 €
Berechnung der reinen Baukosten
940 m³ x 365,00 € = 343.100,00 €
Garage 16.900,00 €
Summe 360.000,00 €
Zzgl. Nebenkosten für Teilung und Einmessung 3.500 €, Statik 6.000 € und Architekt 35.700 €.
Wir sind aus allen Wolken gefallen, als wir das ausgehändigt bekamen. Der Architekt a.D. meinte zu unserer Beruhigung doch glatt: "Wir haben nur mit den besten und hochwertigsten Materialien gerechnet." Ein paar Tage später haben wir den Architekten angerufen und ihm mitgeteilt, dass das keinesfalls das Haus ist das wir uns leisten können und er solle das Projekt erst einmal auf Eis legen.
2 Wochen später trudelte dann eine Rechnung des Architekten ein. Die folgendes ausweist:
Baukosten brutto: 360.000,00 €
Honorarzone III. min. netto 28.570,00 €
Davon erbracht 8% 2.285,00 €
Nebenkosten 7% 159,95 €
19% MwSt. 464,55 €
Zu zahlender Betrag 2.909,50 €
Mich interessiert nun, ob es wirklich sein kann, dass der Architekt sein Honorar auf Baukosten ermittelt, die wir uns nie werden leisten können?! Würde man sein Honorar nach der Höhe unserer Budgetobergrenze (160.000,00 €) berechnen, würde er immer noch 1303,86 € bekommen. Die sind wir auch bereit zu zahlen, zwar etwas wiederwillig, aber gut. Geleistete Arbeit will bezahlt werden. Das sehe ich auch ein.
Kann mir jemand sagen, ob die Rechnung des Architekten so okay ist?
HanHeß
Name: Hannah Heß
für..06.02.08
360euro/cbm kriegst du wirklich ein hochwertiges Haus. Eigenleistungen zählen nicht und auch nicht ob ihr euch nur 160000.-- plus Eigenleistungen leisten könnt.
Die Abrechnung scheint mir nicht abwegig.
Dass der Architekt bei den geringen Vorgaben eine Entwurfsplanung gemacht hat, ...da war er wohl sehr optimistisch.
Name: Bernhard FurchE-Mail-Adresse anzeigen
Nehmt Euch06.02.08
einen Baurechtsanwalt, fragt mal vorher was es kostet und laßt ihn diesen Herrn "zusammenfalten". Keine Eigenleistung eingeplant aber Bausumme über 100% über dem genannten Budget (nicht daß soviel Eigenleistung überhaupt möglich wäre). Wenn man so abrechnen könnte, hätte ich einen netten Vorschlag: Immer 225% vom Budget veranschlagen, dann reicht eine Vorplanung weil's ja eh keiner so teuer baut und man kann das gleiche Geld wie für eine aufwendige Entwurfsplanung berechnen...
Anwalt fragen, auch weil sich vermutlich kaum eine Absprache belegen läßt. Vielleicht ein brauchbarer Ansatz, den unstrittigen Betrag zu zahlen und es auf eine Klage ankommen zu lassen.
@CL Selbst wenn's von den qm her hinkommt und der Preis vernünftig ist, dann hätte er im ersten Gespräch sagen müssen, daß es so nicht möglich ist (oder hat er das ?).
Gruß
Volker Leue
Name: P#V LeueE-Mail-Adresse anzeigen
Seh ich genauso wie P#V Leue06.02.08
Nach der gängigen Auffassung der hier postenden Forumsarchitekten schuldet der Architekt dem (potentiellen) Bauherren den Erfolg. Und der hat sich in diesem Fall wohl kaum eingestellt, denn:
Gefordert war ein Haus für 160 T€. Wenn dieser arrogante Mensch dieses wichtigste aller Kriterien einfach ignoriert, dann hat er das Thema verfehlt. Kein Erfolg – keine Kohle. So einfach ist das.
Wenn der Architekt nicht fähig ist, ein Haus für 160T€ zu planen, dann hätte er das VORHER sagen sollen. Und wenn es nicht möglich ist, die Bauherrenwünsche mit 160 T€ zu befriedigen, dann hätte er sich auch SOFORT rühren und Klartext reden müssen
Ich finde die Vorgehensweise eures Architekten schlichtweg unverschämt.
.
mfg Ortwin
Name: Ortwin Duddeck
Nachtrag06.02.08
Die Planung hat einen Wohnfläche von 150 m².
Aufzeichnungen gibt es nur die eigenen, einen schriftlichen Vertrag haben wir nicht abgeschlossen. Wir waren so "blauäugig" zu glauben, dass es so funktioniert, da es ja ein Bekannter von einem Bekannten ist. Ziemlich dumm, wie sich hiterher fast immer rausstellt.
Name: Hannah Heß
Gerichtsbeschluss gefunden07.02.08
(nach OLG Naumburg, Urt. v. 26.10.1994 - 6 U 130/94 -, NJW-RR 1996, 1302)
Für den Umbau und die Renovierung eines Geschäftshauses war ein Finanzierungsrahmen von DM 2,8 Millionen vorgegeben. Der Architekt plante und erwirkte eine Baugenehmigung. Im Folgenden war es dem Architekten nicht möglich, Angebote von Baufirmen zur Durchführung seiner Planung zu erhalten, die den Kostenrahmen einhielten; die Angebote lagen zwischen DM 3,5 und 4,9 Millionen. Daraufhin kündigt der Bauherr. Der Architekt, der eine Abschlagszahlung von DM 130.000,00 erhalten hatte, klagt sein Resthonorar für erbrachte Leistungen in Höhe von rd. DM 100.000,00 ein. Der Bauherr wendet ein, er könne die Planung nicht mehr gebrauchen, und verlangt widerklagend die Rückzahlung der DM 130.000,00 sowie Erstattung von Unkosten in Höhe von rd. DM 25.000,00.
Das Gericht weist die Klage des Architekten ab und gibt der Widerklage des Bauherrn im wesentlichen statt. Dem Architekten stände ein Anspruch auf weiteres Honorar nicht zu. Der Bauherr sei hier aufgrund der Baukostenüberschreitung zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt gewesen. Bei einer Beendigung des Architektenvertrages durch Kündigung aus wichtigem Grund behalte der Architekt grds. sein Honorar für erbrachte Leistungen. Der Architekt verliere allerdings seinen Honoraranspruch, wenn die Leistungen des Architekten für den Bauherrn unbrauchbar seien. Dies sei hier der Fall, da eine Realisierung der Planung im vorgegebenen Kostenrahmen nicht möglich sei. Damit bestehe auch ein Erstattungsanspruch des Bauherrn im Hinblick auf die bereits an den Architekten geleisteten Abschlagszahlungen. Darüberhinaus könne der Bauherr von ihm aufgewandte Unkosten als Schadensersatz gegen den Architekten geltend machen. Die Baukostenüberschreitung stelle eine Verletzung des Vertrages durch den Architekten dar und berechtige den Bauherrn, Schadensersatz zu fordern.
***Kann man das vergleichen mit unserem Fall?***
Warum sollten Sie keinen Vertrag geschlossen haben ?07.02.08
Auch mündlich geschlossene Verträge sind gültig. Sie haben definitv was in "Auftrag" gegeben und das hat der Archi auch gemacht.
Ob die SUMME gerechtfertigt ist, dass ist ein anderes Thema. Aber einen gewissen Betrag wird der Archi gekommen, denn er hat ja was gemacht. Ob das Ergebnis Ihnen gefällt ist was anderes. Und ob das Vorgehen der Archi (alle Vorgaben "ignorieren") korrekt war ist auch noch was anderes.
Auch wenns hart klingt, ein 100% Erfolg vor Gericht werden Sie wohl kaum bekommen. Sinnvoller ist es sich in der "mitte" zu treffen. Den bezahlen werden Sie irgendwas "müssen".
Buchen Sie die Differenz als "Lehrgeld". ab. Ich hatte damals 6.000 DM als "Lehrgeld" gebucht (OK, das meiste konnte der nächste Archi weiterverwenden).
Und nur weils ein bekannter vom bekannten ist, ist das leider keine Gewähr, einen "Sonderpreis" zu bekommen. Alle wollen nur eines - Ihr Geld...
Bei den meisten bekommen Sie dafür dann auch eine passende Gegenleistung. Doch leider nicht immer.
Keine Rechtsberatung, nur Laie...
Suchen Sie hier im Forum und Sie finden viele Fälle wo es nicht klappte (und auch viele Fälle wo es wunderbar klappte).
Name: kho