Suchefunktion BAU.DE Forum Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen 468: Zahlungsbeginn gegenüber dem Architekten

Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

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Zahlungsbeginn gegenüber dem Architekten 30.05.08
Hallo, wir hatten die Überlegung einen Anbau zu sterten und suchten einen Architekten der sich die Situation, zwecks Möglichkeit mal vor Ort anschaut.
Dar er jetzt schon eine Rechnung stellen?
Danke für Eure Antwort
Name: Hilgendorf  

  1. Was... 30.05.08
    .
    ...heißt "jetzt"? Welche Leistungen hat er denn bisher erbracht?
    .
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Hallo Christian, Er hat bis jetzt die Pläne ... 02.06.08
    Hallo Christian,
    Er hat bis jetzt die Pläne gesichtet, das Grundstück begutachtet und seine Vorstellung bekunde, welche Möglichkeiten der Bebauung für ihn in Frage kommen.

  3. No, Sir! 02.06.08
    .
    Da ist m.E. alles mögliche fällig, sicher aber keine Rechnung. Außer: Er hat wirklich heftigst recherchiert, war auf den Ämtern (B-Plan einsehen, evtl. Erkundigungen bei Versorgern Gas, Wasser, Strom über Anschlußmöglichkeiten....usw. usf.), dann wäre sicher die Lph. 1 anzurechnen. Dies aber auch erst, wenn Ihr sagt: Nöööö, Du doch nicht....macht jetzt ein anderer.
    .
    Klar, dann hatte er Aufwendungen, die auch zu vergüten wären.
    .
    Arbeitet der Kollege jedoch weiter an dem Projekt, so wäre der jetzige Zeitpunkt für eine Abschlagszahlung äußerst früh! Würde ich niemal machen!
    .
    Vielleicht aber braucht der Kollege gaaaaanz dringend Geld?!
    .
    Wer weiß!
    .
    Gruß
    .
    Thomas Bock
    Name: Thomas Bock   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-bock.de

  4. Ob das noch unter Aquise fällt oder schon 02.06.08
    Finanziell vergütet werden muss, darüber haben sich in ähnlichen Fällen wohl schon viele vor Gericht gestritten.
    Ist halt leider kein Auto wo man "kostenlose" Angebote bekommt.
    Manchmal gelten auch mündliche Verträge, auch wenn man selber meint keine geschlossen zu haben.
    Ob das bei Ihnen zutrifft ??????
    Keine Rechtsberatung, Details beim Anwalt.
    Name: kho  

  5. Vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung. ... 02.06.08
    Vielen Dank für die hilfreiche Unterstützung.
 

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