Suchefunktion BAU.DE Forum Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen 470-2: Architekt verrechnet sich bei Kostenschätzung

Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

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  1. @Ralph Kaiser 13.06.08
    Hallo Herr Kaiser,
    Ihren Beitrag versteh ich nicht: "Wer sagt denn, dass der Architekt die Erbringung der Grundleistungen des § 15, II. HOAI vereinbart hat?"
    .
    Genau da nach Frage ich den Threaderöffner ja: "Haben Sie einen Architektenvertrag? Wenn ja, welche Leistungen sind da vereinbart?"
    .
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  2. Hallo, der Stand unseres Bauvorhabens ist der, dass ... 13.06.08
    Hallo,
    der Stand unseres Bauvorhabens ist der, dass der Rohbau gerade erstellt wird. Wir haben wie bereits mehrfach betont, seit Dez 07 keine Kostenschätzungen oder -berechnungen, nennt ihr es wie ihr wollt, mehr erhalten.
    Wir haben einen A.vertrag. So ein Standardvertrag der A.kammer.
    Darin steht: Der AN (Architekt) hat zur Erreichung des werkvertraglichen Gesamterfolges die nachfolgend aufgeführten TEilerfolge herbiezuführen, (deren Inhalt und Umfang sich an den Grundleistugnen nach § 15 HOAI orientiert).Der A. hat die nachfoldgend aufgezählten Leistunen nur insoweit zuu erbringen, als sie für as ERstellen der Planung u. die mangelfreie Errichtung des Bauorhabens erforderlich sind.....
    Kostenschätzung gem DIN 276 ist in der Vorplanung enthalten u. die Kostenberechnung gem. DIN 276 in der Entwurfsplanung, danach kann ich nichts mehr im Vertrag finden.
    Auf eine genaue vertragliche Vorgabe was das Haus alles enthalten soll u. eine Kostengrenze ließ sich der A. nicht ein. Ich hätte damals aufstehen sollen u. gehen...
    Klar anschließend ist man immer schlauer.. Wie geht der blöde Spruch mit den 3 Häusern....
    Gruß
    ratlos

  3. Hallo, ich hätte natürlich für eine genaue Berechnung ... 13.06.08
    Hallo,
    ich hätte natürlich für eine genaue Berechnung gerne gezahlt, wenn ich es gewußt hätte, dass es da Unterschiede gibt.
    Ich Frage mich echt woher man das alles wissen soll, wenn man den ganzen Tag arbeiten geht u. abends noch der normale Wahnsinn dazu kommt.
    Im Übrigen hat mich da auch keine Bank darauf hingewiesen, dass die Kostenberechnungen evtl. nicht dem normalen Standard entsprechen u. diese wurden bestimmt an 10 versch. Banken versendet.
    Gruß
    ratlos

  4. Kurzinfo 14.06.08
    .
    Moin.
    .
    Auch eine "genaue" Berechnung ist immer (!!!) von Unsicherheiten begleitet!!! Ein A. kann (darf) gar keinen festpreis oder 100%-Garantie machen, da er ja letztendlich ausschreibt (also Angebote diverser Firmen einholt) und dann später feststellt, wer der Günstigste (Beste?) ist. Natürlich gibt es da Erfahrungswerte, man weiß schon iin etwa was wieviel kostet. Aber da sind schon erhebliche Abweichungen nach oben und unten möglich. Beispiele: Materialkosten...zur Zeit ist z.B Baustahl schweineteuer geworden. Auslastung der Firmen: Hat eine Firma gerade eine gute Auslastung, muß sie keinen Kampfpreis machen...andererseits: stehen die Leute auf dem Firmengelände herum und warten händerigend auf arbeit wird der Preis schon mal satt nach unten gehen. Usw. usf. Also: Es wird nie einen exakten Preis geben. außer ganz zum schluß, wenn man fertig ist und alles aufaddiert hat. Wie gesagt: Es geht gar nicht!
    .
    Außer beim BT/GU! Der kalkuliert und schlägt einen gewissen Sicherheitszuschlag oben drauf. Da zahlen Sie dann halt denselben als Preis für die Kostensicherheit. Kurz: Beim Archi laufen Sie Gefahr, weil siene Kosten nicht ganz exakt sein können, daß es hinterher etwas mehr wird (oder genau paßt oder gar etwas günstiger wird), bei GU zahlen Sie die Unsicherheit auf jeden Fall im Vorfeld oben drauf.
    .
    Aber ich schweife schon wieder ab... :-)
    .
    Gruß
    .
    Thomas
    a aeist eine Fi.... r
    Name: Thomas Bock   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.architekt-bock.de

  5. Das klingt... 14.06.08
    ...schon eher danach, als ob der Architekt seinen Pflichten (Stichwort: Kostenberechnung als Zentrale Teilleistung) nicht nachgekommen ist.
    .
    Was mich aber noch mehr wundert: Sie bauen schon! Da müssten Ihnen doch zumindest ein Teil der Angebote vorliegen und diese in einem ersten Kostenanschlag zusammengefasst sein...
    .
    Weiterführende Links:
      - http://www.baunetz.de/recht/Kostenberechnung_-anschlag_und_-feststellung_fehlen_Honorarminderung__43866.html?s_text=5+U+225%2F98&epp=10&backurl=http%3A%2F%2Fwww.baunetz.de%2Frecht%2Findex.html%3Fs_text%3D5%2BU%2B225%252F98%26epp%3D10
    Name: Christian Wolz   E-Mail-Adresse anzeigen  

  6. Hallo, ja wir bauen schon seit April 08. ... 14.06.08
    Hallo,
    ja wir bauen schon seit April 08. Ich hatte nur vor kurzem div. Excelaufstellungen gemacht, dass wir wissen wo wir stehen. Was wir bezahlt haben, wieviel Darlehensbetrag u. EK noch übrig ist. Und was der Architekt veranschlagt hat u. wie die Angebote ausfallen. Dabei ist mir aufgefallen, dass meine Bruttosumme, was der Architekt berechnet hat, nicht mit seiner Bruttosumme übereinstimmt u. dann habe ich nachgeforscht u. bin auf 16 % USt gekommen.Die Aufstellungen in Tabellenform der Ausschreibungen, damit wir uns für den Handwwerker entscheiden können, haben wir vom Architekten erhalten.
    Gruß
    ratlos

  7. Aufgabe des Architekten 14.06.08
    Wenn die Beuaftragung so ist, dann denke ich, dass es eine der wichtigsten Aufgaben des Architekten war, in der Entwurfsphase eine detailierte Kostenberechnung aufzustellen, gewerkeweise, mit Massenermittlung unter Annahme von ortsüblichen Preisen. Das ist Fleißarbeit und etwas mühsam und dauert bei einem EFH schonmal länger als einen Arbeitstag.
    Natürlich müssen auch einige Gespräche mit dem Bauherrn geführt werden, um die gewünschte Ausstattung und Ausführungsart festzulegen usw.
    .
    Im Grude geht es doch der Planungsbranche gerade im Bereich des privaten Bauens schlecht. Es gibt (zu) viele Architekten, die wenig bis keine Aufträge haben. Der Referentenentwurf zur Änderung der HOAI ist zum Glück gerade vom Tisch, aber wer weiß was noch so alles kommt.
    .
    Hier im Forum haben viele Leute Probleme mit Bauträgern oder Generalübernehmern. Nur scheinbar haben genauso viele Bauherren Probleme mit dem Architekten, den sie, so wie es sein soll, mit allen Leistungsphasen beauftragt haben.
    .
    Scheinbar hat der Archi in diesem Fall nach Unterschrift des Architektenvertrags nicht mal mehr die Zeit vernünftig mit seinem Kuden zuu sprechen und für Aufklärung zu sorgen.
    .
    An die Architketen: Woran liegt das?
    .
    Mit welchen Argumenten kann die Planungsbranche im Bereich des privaten Bauens noch verhindern, dass der Markt vollends in den Händen der Bauträger und GÜ's und GU's ist? Wie ist es um die Qualifikation bestellt?
    .
    Gruß
    Name: Lott Andreas  
 

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