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Innenwände

Brand- und Schallschutz im Wohnhaus mit drei Wohneinheiten

Hallo Forum,

ich muss mich mit Brand- und Schallschutzbestimmungen für ein Wohnhaus mit drei Wohneinheiten in Baden-Württemberg auseinander setzen.

Folgendes ist beabsichtigt:

Neue Trennwand in Trockenbau im Flurbereich des Kellergeschosses. Laut Architektenplanung muss die Wand die Brandschutzklasse F90 haben, die eingelassene Tür aber (nur) T30. Passt dies zusammen oder ist F90 zu groß oder T30 zu klein dimensioniert? Der seit ca. 30 Jahren bereits vorhandene Heizraum und auch der Tankraum haben schon T30-Türen, jetzt soll nochmal für Brandschutz gesorgt werden. (?)

Falls es sein muss beabsichtige ich, die Trockenbauwand mit Rahmenprofilen mit 50 mm auf Fertigfußboden, doppelte Beplankung (2 x 12,5 mm) beidseitig, Innendämmung und "Entkoppelung" an Boden, Wänden und Decke durch entsprechende Bänder zu stellen. Die Tür dann T 30. Wäre das o.k.?

Ich habe erfahren, dass es allgemein üblich sei, Trockenbauwände auf den Fertigfußboden = Fließenboden (also nicht auf den Rohboden) zu stellen und dies auch den Brandschutzbestimmungen entsprechen würde. Das einzige Argument, den Rohboden zu wählen, sei der Schallschutz. Dies wäre aber bei drei Wohneinheiten absolut zu vernachlässigen. Ist auch diese Aussage o.k.?

Freue mich über fachkundige Antworten und sage jetzt schon danke.

Name:

  • Tobias
  1. Ist zwar schon ein

    paar Tage her, vielleicht hilft es tropsdem noch. Nachzulesen ist das in der LBOA (§ 15 Brandschutz) in Verbindung mit der LBOAVO (siehe Link)
    Am besten muss man das vor Ort anschauen, bzw. was steht in der Genehmigung?


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