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Kanaldeckel gegen Rückstau schliessen ? 15.07.08 Bei einem extremen Starkregen im Juni ist unser Keller vollgelaufen (Brennwertheizung kaputt, Waschmaschine dito), u.a. auch dadurch dass der Kanaldeckel auf unserem Grundstück angehoben wurde, der Garten überflutet wurde. Es handelt sich um den Kanal der Eigentümergemeinschaft, wo ca. 40 Anwohner dranhängen. Wo dieser Eigentümerkanal in den Städtischen Kanal mündet wurde der Kanaldeckel schon öfter angehoben, dieser befindet aber auf einem öffentlichen Weg. Der Eigentümerkanal liegt auf der Gesamtstrecke zum Anschluss an den öffentlichen Kanal weitgehend in Wegen dieser Eigentümergemeinschaft an drei Stellen aber auf Privatgrund. Auf der Gesamtstrecke sind 13 Schächte mit Deckeln bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal. Der Anlieger der den Deckel Nr. 13 kurz vor der Einmündung in den öffentlichen Kanal auf seinem Grundstück hat teilte mir nach dem Ereignis mit er habe seinen Kanaldeckel "zubetoniert", was immer das heisst, auf jeden Fall dicht verschlossen. Wir haben Schacht und Deckel Nr. 12 auf dem Grundstück und dieser ging bei dem Ereignis hoch, mit den beschriebenen Folgen. Meine Frage ist eine technische und rechtliche. Wenn Nachbar mit Deckel Nr. 13 seinen Deckel verschliesst hat doch im Extremfall der nächstgelegene Anlieger am Kanal (wir mit Nr 12) den Schaden. Kann und darf ich meinen Deckel verschliessen mit einem rückstausicheren Kanaldeckel, ich gebe das Problem doch weiter an Schacht und Deckel 11 usw. Entsorgungsbetriebe und Tiefbauamt verweisen das Problem an die Eigentümergemeinschaft. (Bundesland Hessen) Name: Walter Lotz
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