Schornsteinbelegung in BaWü: Wie viele Öl- & Festbrennstofföfen sind zulässig?

In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die zulässige Anzahl von Öl- und Festbrennstofföfen, die an einen Schornstein in Baden-Württemberg angeschlossen werden dürfen. Die Feuerstättenverordnung (FeuVo) ist hierbei die relevante Rechtsgrundlage. Die finale Abnahme erfolgt durch einen Schornsteinfeger.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 👉 Handlungsempfehlung

Schornsteinbelegung in BaWü: Wie viele Öl- & Festbrennstofföfen sind zulässig?

Hallo,
ich wohne in BaWü. Wo kann man denn nachlesen wie viel Festbrennstofföfen mit einem Ölofen (Zentralheizung) ein einem Kamin anschließen kann.
Danke für eure Hilfe.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Gemeinsame Belegung eines Schornsteins mit Öl- und Festbrennstofföfen ist grundsätzlich verboten – außer ausdrückliche bauaufsichtliche Zulassung und nach DINAbk. EN 13384-1 sowie DIN 18891 berechnete Eignung vorliegt.

    🔴 KRITISCH: Kein Anschluss weiterer Feuerstätten ohne vorherige, schriftliche Eignungsbestätigung durch einen staatlich anerkannten Schornsteinfegermeister oder zertifizierten Sachverständigen.

    ⚠️ WICHTIG: Kohlenmonoxid-Rückstau, thermische Überlastung und Säurekondensatbildung stellen unmittelbare Lebensgefahren dar – Messung von Abgaszügen, Temperaturprofilen und Abgaszusammensetzung vor Inbetriebnahme ist zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Jede Änderung an der Abgasanlage gilt als bauliche Veränderung nach Landesbauordnung Baden-Württemberg – Genehmigungspflicht bei Erweiterung oder Umstellung der Belegung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um herauszufinden, wie viele Festbrennstofföfen und Ölöfen an einen Schornstein in Baden-Württemberg angeschlossen werden dürfen, müssen Sie die relevanten Vorschriften und Verordnungen konsultieren.

    Ich empfehle, die Feuerungsverordnung (FeuVO) des Landes Baden-Württemberg sowie die Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) und die Technischen Regeln für Ölfeuerungsanlagen (TRÖL) zu prüfen. Diese Regelwerke geben Auskunft über die zulässige Anzahl und Art der Feuerstätten, die an einen Schornstein angeschlossen werden dürfen.

    Zusätzlich ist es ratsam, sich an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu wenden. Dieser kann spezifische Auskünfte geben und die Einhaltung der Vorschriften vor Ort überprüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister und legen Sie ihm die Details Ihrer geplanten Installation vor, um eine rechtskonforme Lösung zu gewährleisten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die zulässige Anzahl von Feuerstätten an einem Schornstein in Baden-Württemberg. Der Nutzer fragt nach der maximalen Anzahl von Festbrennstofföfen, die gemeinsam mit einem Ölofen an einen Kamin angeschlossen werden dürfen. Dies ist eine komplexe technische Frage, die von mehreren Faktoren abhängt.

    🔴 Gefahr: Ein unsachgemäßer Anschluss mehrerer Feuerstätten an einen Schornstein kann zu gefährlichen Abgasrückstauungen, unzureichendem Abzug und im schlimmsten Fall zu Kohlenmonoxidvergiftungen führen. Die gleichzeitige Nutzung von Öl- und Festbrennstofföfen stellt besondere Anforderungen an die Schornsteinauslegung.

    ➕ Ergänzung: Die rechtliche Grundlage bildet die Feuerungsverordnung Baden-Württemberg (FeuVO BaWü) sowie die DIN EN 13384 zur Berechnung von Abgasanlagen. Entscheidend sind der Querschnitt des Schornsteins, die Höhe, die Art der Feuerstätten und deren Leistung. Grundsätzlich gilt: Jede Feuerstätte benötigt einen eigenen Abgasweg, es sei denn, die Anlage ist für den Mehrfachanschluss ausgelegt und berechnet.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keine pauschale Anzahl wie "maximal zwei Öfen". Die Zulässigkeit hängt von einer hydraulischen und strömungstechnischen Berechnung ab. Einfach mehrere Öfen anzuschließen, ohne die Schornsteindimensionierung zu prüfen, ist fahrlässig.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen Fachplaner für Abgasanlagen. Dieser kann vor Ort den Schornsteinquerschnitt vermessen, die Feuerstättenleistung berechnen und eine rechtsverbindliche Aussage treffen. Lassen Sie sich die Eignung schriftlich bestätigen, bevor Sie Änderungen vornehmen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft die zulässige Anzahl von Festbrennstofföfen, die gemeinsam mit einem Ölofen an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen werden dürfen – ein hochsensibles Thema der Feuerstätten- und Abgasanlagensicherheit in Baden-Württemberg.

    🔴 Gefahr: Eine unsachgemäße gemeinsame Belegung eines Schornsteins mit Öl- und Festbrennstofffeuerstätten birgt erhebliche Risiken: thermische Überlastung des Schornsteins, Kondensatbildung mit Säureangriff auf Mauerwerk, unzulässige Abgasmischung, erhöhte Brandgefahr durch Ruß- oder Teerablagerungen sowie potenzielle Kohlenmonoxid-Rückstauung bei Störungen.

    ⚠️ Korrektur: Es gibt keine pauschale Zulassung für "beliebig viele" Festbrennstofföfen neben einem Ölofen – vielmehr verbietet die 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) grundsätzlich die gemeinsame Belegung eines Abgaswegs mit Feuerstätten unterschiedlicher Brennstoffarten, es sei denn, die Anlage ist ausdrücklich bauaufsichtlich zugelassen und nach DIN EN 13384-1 sowie DIN 18891 für Mehrfachbelegung geprüft.

    ➕ Ergänzung: In Baden-Württemberg gilt zusätzlich die Landesbauordnung (LBOAbk.) und die Technische Baubestimmung "Allgemeine Anforderungen an Abgasanlagen" (ABGAbk.), die eine Einzelfallprüfung durch einen nach DIN 18599 bzw. DIN 18891 qualifizierten Schornsteinfegermeister oder Sachverständigen vorschreibt – nicht nur für die Anzahl, sondern auch für Abmessung, Material, Isolierung, Zugverhältnisse und Abgaswege.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, man könne "einfach nachlesen", wie viele Öfen zulässig sind, ist grundsätzlich falsch: Es existiert keine allgemeine Tabelle oder Online-Quelle mit einer festen Zahlenangabe – die Zulässigkeit hängt von der konkreten Anlagenkonfiguration, dem Schornsteinquerschnitt, der Höhe, der Brennstoffqualität, der Feuerstättentechnik und der bauaufsichtlichen Zulassung ab.

    ✅ Zustimmung: Die Orientierung an den Vorgaben der zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisterstelle ist korrekt – diese ist gemäß Schornsteinfegerhandwerksgesetz für die Prüfung und Abnahme zuständig und darf keine Anlage abnehmen, die gegen die 1. BImSchV oder die ABG verstößt.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Schornsteinfegermeister oder einen zertifizierten Sachverständigen für Feuerstätten und Abgasanlagen – eine vorherige Prüfung ist zwingend erforderlich, bevor eine weitere Feuerstätte angeschlossen wird; eine Nachrüstung ohne fachliche Abnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Schadensfall die Haftung des Betreibers erhöhen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) verweisen auf die Feuerungsverordnung Baden-Württemberg (FeuVO BaWü) als zentrale Rechtsgrundlage.
    • Alle stimmen darin überein, dass der Bezirksschornsteinfegermeister als zuständige, rechtsverbindliche Instanz anzusprechen ist.
    • Alle betonen, dass eine pauschale Zahlenangabe (z. B. „maximal zwei Öfen“) nicht existiert und der Einzelfall entscheidend ist.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt TRGI/TRÖL als ergänzende Regelwerke – DeepSeek und Qwen verweisen stattdessen auf DIN EN 13384, DIN 18891 und die 1. BImSchV. Qwen korrigiert GoogleAI: TRGI/TRÖL gelten primär für Gas-/Öl-Installationen im Anschluss an die Feuerstätte, nicht für Abgaswege – hier gilt die ABG und BImSchV.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek fokussiert auf die hydraulische und strömungstechnische Berechnung als technische Voraussetzung – nicht erwähnt bei GoogleAI.
    • Qwen ergänzt die Rechtsgrundlagen um Landesbauordnung BaWü (LBO) und Allgemeine Anforderungen an Abgasanlagen (ABG) und betont die haftungsrechtlichen Folgen einer nicht abgenommenen Nachrüstung.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, durch Recherche in TRGI/TRÖL oder FeuVO eine klare Antwort zu finden – Qwen widerspricht klar: „Es existiert keine allgemeine Tabelle oder Online-Quelle mit einer festen Zahlenangabe“ – dies ist ein gravierender sachlicher Widerspruch. Die sicherere Einschätzung von Qwen wird priorisiert (Vorsichtsprinzip).
    • GoogleAI stellt den Schornsteinfegermeister als beratende Instanz dar – Qwen und DeepSeek betonen dessen rechtlich bindende Abnahmefunktion und die Ordnungswidrigkeit einer nicht abgenommenen Anlage.

    👉 Empfehlung:

    • Die Rechtsauffassung von Qwen ist maßgeblich: Die 1. BImSchV verbietet die gemeinsame Belegung unterschiedlicher Brennstoffarten – Ausnahmen bedürfen bauaufsichtlicher Zulassung und Nachweis nach DIN EN 13384-1. Diese strengste Regelung wird als verbindlich anerkannt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Zulässigkeit gemeinsamer Belegung❌ WiderspruchGoogleAI: „prüfen Sie die FeuVO“ – Qwen/DeepSeek: „grundsätzlich verboten nach 1. BImSchV, Ausnahme nur mit bauaufsichtlicher Zulassung“ → Konsens: Verbot mit Ausnahmeregelung
    Technische Prüfgrundlage✅ KonsensDIN EN 13384-1 (Abgasanlagenberechnung), DIN 18891 (Abgaswege) und ABG sind die verbindlichen technischen Normen – alle drei Modelle stimmen darin überein.
    Rolle des Schornsteinfegermeisters⚠️ AbwägungGoogleAI: beratende Instanz; DeepSeek/Qwen: zuständig für rechtsverbindliche Abnahme – Konsens: Nur seine schriftliche Eignungsbestätigung macht den Anschluss rechtmäßig.
    Pauschale Zahlenangabe möglich?✅ KonsensAlle drei Modelle lehnen eine pauschale Antwort ab – „keine Tabelle, kein Standardwert“ ist eindeutiger KI-Konsens.
    Risiko einer unsachgemäßen Belegung✅ KonsensKohlenmonoxid-Rückstau, Säurekondensat, thermische Überlastung und Brandgefahr durch Ruß/Teer werden von allen drei Modellen einheitlich als hochgradig kritisch identifiziert.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Anschluss einer weiteren Feuerstätte – insbesondere einer anderen Brennstoffart – ist ohne vorherige, nachweisbare Eignungsprüfung nach DIN EN 13384-1 und schriftliche Abnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister rechtswidrig und lebensgefährlich. Keine Inbetriebnahme ohne diese Nachweise.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKohlenmonoxid-Rückstau bei gleichzeitiger NutzungLebensbedrohliche Vergiftung, Rechtsfolgen bei Unfall
    🔴 RisikoThermische Überlastung des Schornsteins durch unterschiedliche AbgastemperaturenRissbildung im Mauerwerk, Brandgefahr, statische Schwächung
    🔴 RisikoSäurekondensat aus Ölfeuerung korrodiert Festbrennstoff-SchornsteinSchädigung des Mauerwerks, Eindringen von Feuchtigkeit, Sanierungskosten > 10.000 €
    🔴 RisikoUnzulässige Abgasmischung führt zu Ruß- und TeerablagerungenVerstopfung des Abgaswegs, erhöhte Reinigungshäufigkeit, Feuergefahr
    🔴 RisikoFehlende bauaufsichtliche Zulassung bei MehrfachbelegungOrdnungswidrigkeit nach § 22 LBO BaWü, Bußgeld bis 50.000 €, Haftung bei Schäden
    ✅ ChanceGeprüfte, zugelassene Mehrfachbelegung senkt Heizkosten durch BrennstoffflexibilitätLangfristige Energiekostenreduktion bei Preisschwankungen
    ✅ ChanceFachplanung nach DIN EN 13384-1 ermöglicht zukunftssichere ModernisierungNahtlose Integration künftiger Feuerstätten (z. B. pelletbetrieben)
    ✅ ChanceSchriftliche Eignungsbestätigung stärkt Wert und Vermarktbarkeit der ImmobilieHöhere Akzeptanz bei Käufern, keine Nachbesserungspflicht beim Verkauf
    ✅ ChanceProfessionelle Abgasweg-Optimierung reduziert Reinigungsintervalle deutlichJährliche Kosteneinsparung durch weniger Schornsteinfegerbesuche
    ✅ ChanceEinzelne Feuerstätten können nach Abnahme unabhängig voneinander betrieben werdenErhöhte Betriebssicherheit und Nutzungsflexibilität

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Eignungsprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister und beantragen Sie eine schriftliche Eignungsprüfung nach DIN EN 13384-1 für die geplante Mehrfachbelegung – ohne dieses Dokument darf kein Anschluss erfolgen.
    2. Alle Feuerstätten-Daten sammeln: Beschaffen Sie für jeden Ofen die Typenschild-Daten (Hersteller, Typ, Nennwärmeleistung, Abgastemperatur, Abgasvolumenstrom) sowie den aktuellen Schornsteinquerschnitt und die Höhe – diese Unterlagen benötigt der Fachmann für die Berechnung.
    3. Keine gleichzeitige Nutzung vor Abnahme: Betreiben Sie Öl- und Festbrennstofföfen niemals gleichzeitig, solange keine schriftliche Eignungsbestätigung vorliegt – das Risiko ist unverhältnismäßig hoch.
    4. Prüfung der bauaufsichtlichen Zulassung einfordern: Fordern Sie vom Schornsteinfegermeister ausdrücklich den Nachweis, ob die geplante Anlage bauaufsichtlich zugelassen ist gemäß 1. BImSchV und ABG – verlangen Sie die Zulassungsnummer oder das Zulassungszertifikat.
    5. Sicherheitsmessung vor Inbetriebnahme: Verlangen Sie nach der Abnahme eine Messung von Zugverhältnissen, Abgastemperatur und CO-Gehalt im Abgas – dokumentieren Sie diese Werte schriftlich.
    6. Aktuelle FeuVO BaWü und ABG einsehen: Laden Sie die aktuelle Fassung der Feuerungsverordnung Baden-Württemberg sowie der Allgemeinen Anforderungen an Abgasanlagen (ABG) auf der Seite des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr BaWü herunter – prüfen Sie die §§ 12–15 FeuVO.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Feuerungsverordnung (FeuVO)
    Die Feuerungsverordnung ist eine landesrechtliche Verordnung, die Vorschriften über die Errichtung und den Betrieb von Feuerungsanlagen enthält. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an Schornsteine, Abgasleitungen und die Aufstellung von Feuerstätten. Die FeuVO dient dem Schutz der Umwelt und der Sicherheit der Bewohner.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Feuerstätte, Abgasleitung, Immissionsschutz.
    Bezirksschornsteinfegermeister
    Der Bezirksschornsteinfegermeister ist ein selbstständiger Handwerker, der von der zuständigen Behörde für einen bestimmten Bezirk bestellt wird. Er ist für die Durchführung der Feuerstättenschau, die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und Feuerstätten sowie die Beratung der Hauseigentümer zuständig. Er überwacht die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, Feuerstättenschau, Kehrbezirk, Feuerpolizei.
    TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
    Die TRGI sind ein Regelwerk, das die technischen Anforderungen für die Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Gasinstallationen festlegt. Sie enthalten detaillierte Vorgaben für die Auslegung von Gasleitungen, die Auswahl von Armaturen und Geräten sowie die sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Einhaltung der TRGI ist Voraussetzung für einen sicheren Betrieb von Gasfeuerstätten.
    Verwandte Begriffe: Gasinstallation, Gasleitung, Gaszähler, Gasdruckregler.
    TRÖL (Technische Regeln für Ölfeuerungsanlagen)
    Die TRÖL sind ein Regelwerk, das die technischen Anforderungen für die Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Ölfeuerungsanlagen festlegt. Sie enthalten detaillierte Vorgaben für die Lagerung von Heizöl, die Auslegung von Ölleitungen, die Auswahl von Brennern und Kesseln sowie die sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Einhaltung der TRÖL ist Voraussetzung für einen sicheren Betrieb von Ölfeuerstätten.
    Verwandte Begriffe: Ölfeuerungsanlage, Heizöl, Ölleitung, Ölbrenner.
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören beispielsweise Heizkessel, Kaminöfen, Gasherde und Ölheizungen. Feuerstätten müssen so beschaffen und betrieben werden, dass keine Gefährdung für die Umwelt und die Bewohner entsteht. Die Anforderungen an Feuerstätten sind in der Feuerungsverordnung und den technischen Regeln festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Heizkessel, Kaminofen, Verbrennung, Abgas.
    Schornstein
    Ein Schornstein ist eine senkrechte Abgasleitung, die dazu dient, die Abgase von Feuerstätten sicher ins Freie zu leiten. Schornsteine müssen so beschaffen sein, dass sie den Abgasen standhalten und keine Gefährdung für die Umwelt und die Bewohner entsteht. Die Anforderungen an Schornsteine sind in der Feuerungsverordnung und den einschlägigen Normen festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Abgasleitung, Kamin, Rauchrohr, Abgas.
    Abgasleitung
    Eine Abgasleitung ist eine Leitung, die die Abgase von einer Feuerstätte zum Schornstein führt. Abgasleitungen müssen so beschaffen sein, dass sie den Abgasen standhalten und keine Gefährdung für die Umwelt und die Bewohner entsteht. Die Anforderungen an Abgasleitungen sind in der Feuerungsverordnung und den einschlägigen Normen festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Rauchrohr, Abgas, Feuerstätte.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Vorschriften regeln die Schornsteinbelegung in Baden-Württemberg?
      Die Schornsteinbelegung in Baden-Württemberg wird hauptsächlich durch die Feuerungsverordnung (FeuVO) des Landes geregelt. Diese Verordnung legt fest, welche Arten von Feuerstätten an einen Schornstein angeschlossen werden dürfen und welche Anforderungen dabei zu beachten sind. Ergänzend sind die Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) und die Technischen Regeln für Ölfeuerungsanlagen (TRÖL) relevant.
    2. Wer kann Auskunft über die zulässige Schornsteinbelegung geben?
      Der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister ist die primäre Anlaufstelle für Fragen zur Schornsteinbelegung. Er kennt die lokalen Gegebenheiten und kann Auskunft über die Einhaltung der aktuellen Vorschriften geben. Zudem kann er die Anlage vor Ort prüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen empfehlen.
    3. Was passiert, wenn die Schornsteinbelegung nicht den Vorschriften entspricht?
      Wenn die Schornsteinbelegung nicht den geltenden Vorschriften entspricht, kann dies zu Sicherheitsrisiken führen, wie beispielsweise einer unzureichenden Abführung von Abgasen. Der Bezirksschornsteinfegermeister kann in diesem Fall die Inbetriebnahme der Anlage untersagen oder die Nachrüstung von zusätzlichen Maßnahmen fordern, um die Sicherheit zu gewährleisten.
    4. Dürfen unterschiedliche Arten von Feuerstätten an einen Schornstein angeschlossen werden?
      Ob unterschiedliche Arten von Feuerstätten, wie beispielsweise ein Öl- und ein Festbrennstoffofen, an einen Schornstein angeschlossen werden dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bauart des Schornsteins, den Abgaswerten der Feuerstätten und den Vorgaben der Feuerungsverordnung. Eine individuelle Prüfung durch den Bezirksschornsteinfegermeister ist erforderlich, um dies zu beurteilen.
    5. Welche Rolle spielen die TRGI und TRÖL bei der Schornsteinbelegung?
      Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) und die Technischen Regeln für Ölfeuerungsanlagen (TRÖL) enthalten detaillierte Vorgaben für die Installation und den Betrieb von Gas- und Ölfeuerstätten. Diese Regeln sind auch bei der Schornsteinbelegung zu beachten, um sicherzustellen, dass die Abgase sicher abgeführt werden und keine Gefährdung für die Bewohner entsteht.
    6. Was ist bei der Planung einer neuen Schornsteinanlage zu beachten?
      Bei der Planung einer neuen Schornsteinanlage sollte frühzeitig der Bezirksschornsteinfegermeister einbezogen werden. Er kann die Planung begutachten und sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften und Normen eingehalten werden. Zudem kann er Empfehlungen zur Auswahl des geeigneten Schornsteinsystems und der passenden Feuerstätten geben.
    7. Wie oft muss eine Schornsteinanlage überprüft werden?
      Eine Schornsteinanlage muss regelmäßig durch den Bezirksschornsteinfegermeister überprüft werden. Die genauen Intervalle für die Überprüfung sind in der Feuerungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Bei der Überprüfung wird unter anderem die Dichtheit des Schornsteins, die Abgaswerte der Feuerstätten und die Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften kontrolliert.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einem einwandigen und einem doppelwandigen Schornstein?
      Ein einwandiger Schornstein besteht aus einem einzigen Rohr, während ein doppelwandiger Schornstein aus zwei Rohren besteht, zwischen denen sich eine Dämmschicht befindet. Doppelwandige Schornsteine sind besser isoliert und verhindern so eine zu starke Abkühlung der Abgase, was zu einer besseren Abgasableitung und einer geringeren Kondensatbildung führt. Sie werden häufig bei modernen Heizungsanlagen eingesetzt.

    Verwandte Themen

    • Feuerungsverordnung Baden-Württemberg
      Informationen zur aktuellen Feuerungsverordnung in Baden-Württemberg und deren Auswirkungen auf Feuerstätten.
    • Schornsteinquerschnitt berechnen
      Wie man den richtigen Schornsteinquerschnitt für verschiedene Feuerstätten ermittelt.
    • Abgasanalyse durchführen
      Informationen zur Durchführung und Bedeutung der Abgasanalyse für Feuerstätten.
    • Sanierung von Schornsteinen
      Methoden und Vorschriften zur Sanierung von alten oder beschädigten Schornsteinen.
    • Energieeffizienz von Heizungsanlagen
      Tipps zur Optimierung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen und zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
  2. Feuerstättenverordnung BaWü: Schornsteinbelegung laut FeuVo §7

    Das
    steht in der FeuVo.
    § 7 Abs. 5 und 6. Bringt aber nicht viel, weil der schwarze Mann das abnehmen muss.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schornsteinbelegung in BaWü: Öl- & Festbrennstofföfen gemäß Feuerstättenverordnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die zulässige Anzahl von Öl- und Festbrennstofföfen, die an einen Schornstein in Baden-Württemberg angeschlossen werden dürfen. Die Feuerstättenverordnung (FeuVo) ist hierbei die relevante Rechtsgrundlage. Die finale Abnahme erfolgt durch einen Schornsteinfeger.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Feuerstättenverordnung BaWü: Schornsteinbelegung laut FeuVo §7, sind die relevanten Informationen in § 7 Abs. 5 und 6 der FeuVo zu finden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die finale Abnahme durch den zuständigen Schornsteinfeger erfolgen muss.

    👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie die aktuelle Fassung der Feuerstättenverordnung für Baden-Württemberg (FeuVo BaWü) und ziehen Sie einen Schornsteinfeger für eine individuelle Beratung und Abnahme hinzu. Die korrekte Schornsteinbelegung ist entscheidend für die Betriebssicherheit von Ölheizung und Festbrennstoffofen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Schornsteinbelegung, Baden-Württemberg, Festbrennstoffofen, Ölheizung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - 11767: Schornsteinbelegung in BaWü: Wie viele Öl- & Festbrennstofföfen sind zulässig?
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erdwärme im Wasserschutzgebiet III: Genehmigung, Risiken & Alternativen in Hanau?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erdwärme Anbindungsleitung dämmen: Notwendigkeit, Effizienz & Kosten im Überblick?
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe erreicht Soll-Leistung nicht: Ursachen, Lösungen & Effizienz-Check
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Feststoffmessung Pelletheizung unter 15 kW: Pflicht, Kosten & Ablauf in BaWü?
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Holzpellets vs. Heizöl: Kosten, Verbrauch, Lagerung & Umweltbilanz im Vergleich?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung: Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen? Kosten & Intervalle
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Grundwasserwärmepumpe Genehmigung BW: Kosten, Risiken & Chancen im Erlaubnisverfahren?
  9. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung: Wie oft kehren? Kosten, Kehrpflicht & Erfahrungen mit Hargassner HSV 14?
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpen Vergleich: Luft, Wasser, Sole – Welches System ist das Beste für mein Haus? Kosten & Wirkungsgrad

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Schornsteinbelegung, Baden-Württemberg, Festbrennstoffofen, Ölheizung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Schornsteinbelegung, Baden-Württemberg, Festbrennstoffofen, Ölheizung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Schornsteinbelegung in BaWü: Wie viele Öl- & Festbrennstofföfen sind zulässig?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Schornsteinbelegung BaWü: Öl- & Festbrennstofföfen
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Schornsteinbelegung, Baden-Württemberg, Festbrennstoffofen, Ölheizung, Feuerstättenverordnung, Kamin, Abgasleitung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼