Bei welchen Temperaturen darf ein Haus von außen noch aufgegraben werden?
BAU-Forum: Keller

Bei welchen Temperaturen darf ein Haus von außen noch aufgegraben werden?

Foto von Edmund Bromm

Weiß hierzu jemand etwas genaueres.
Ich denke jedoch, dass es nicht sinnvoll sein kann  -  ein feuchtes Gebäude jetzt  -  bei den Frosttagen freizulegen.
Wir haben in unserer Gegend minus 5  -  6 Grad.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies für die Oberflächen einer alten feuchten Wand, aber auch für die freigelegte Baugrube gut ist.
Außerdem wie sollte dann wieder verfüllt und verdichtet werden?
Auch, wie sollte bei diesen Temperaturen eine Abdichtung aufgebracht werden?
Evtl. können mir hier Spezialisten weiter helfen.
  1. "mmmh"

    Edi Edi ... Du stellst aber auch Fragen ... Aufgraben kannst du bei  -  20 Grad wenn's der Bagger schafft sich durch den Frost zu beißen ... "ABER" alle Abdichtungen verlangen eine Temperatur von +5 Grad ... sprich auf guad deutsch "kannst du knicken bei den derzeitigen Temperaturen" (!)
    komm lieber zur mir dann trinken wir eine heiße Tasse Kaffee und diskutieren über elektromagnetische Mauerwerksentfeuchter :-)
  2. würde i.d. R, nicht mehr aufgraben (lassen)

    Hallo,
    hier interessiert mich vor allem der Hintergrund der Frage. Sie wissen doch genau, dass Sie die Dichtung bei dessen Temperaturen nicht aufbringen könne, ODER?
    Neben den Verarbeitungsproblemen besteht noch das Risiko der Hebungen/Setzungen infolge Frost.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. würde i.d. R, nicht mehr aufgraben (lassen)

    Hallo,
    hier interessiert mich vor allem der Hintergrund der Frage. Sie wissen doch genau, dass Sie die Dichtung bei dessen Temperaturen nicht aufbringen könne, ODER?
    Neben den Verarbeitungsproblemen besteht noch das Risiko der Hebungen/Setzungen infolge Frost.
    Mit freundlichen Grüßen
  4. alle Dichtungen?

    Liebe alle,
    nur so zur Wissenserweiterung des Laiens: Dass alles was geklebt wird (PS und so) bei den Temperaturen nicht geht, ist klar, aber was wäre z.B. mit aufgeschweißten Bitumenbahnen? Das sollte doch gehen, wenn die Bahn mit dem Gasbrenner aufbruzzelt wird (außer, dass man sich vielleicht die Finger verbrennt.
    Interessierte Grüße,
    Petra.
  5. nee, nicht gut

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    auch Bitumenschweiß-Bahnen dürfen laut Fachregeln nicht bei Minustemperaturen aufgebracht werden. Die Gefahr des Brechens der Bitumenschichten ist groß.
    Und wenn überhaupt würden noch PYE-Bahnen verarbeitbar sein.
    Die Rollen werden meistens draußen gelagert, dabei kühlen sie sehr schnell und enorm ab. Selbst bei Lagerung in einem beheizten Raum wird das eher kritisch in den Bereichen, in denen viele kleine Zuschnitte erforderlich werden.
    Weiterhin sind die Außenmauern selber weit ausgekühlt. Wenn ich nur die Oberfläche mit einem Schweißbrenner erwärme, ist der "Kern" der Wand doch noch zu kalt. Die Bahnen KÖNNEN sich u.U. wieder lösen.
    MfG
    Stefan Ibold
  6. danke ... kollektives Wissen

    ... ist hier wie bei den Borg (sollte jemand Zeit und Lust auf Raumschiff Enterprise haben), einfach großartig. Nur das mit dem "Widerstand ist zwecklos, sie werden assimiliert" geht nicht, weil ja jeder seine eigenen Fehler machen muss ;-).
    Ich finde das Forum und die Experten toll!
    Danke + LG, Petra.
  7. einen draufsetz

    Foto von Stefan Ibold

    Moin nochmal,
    es ist doch immer wieder gut, wenn man einen solch hilfsbereiten Fachverband wie unseren ZVDH im Rücken hat.
    DINAbk. 18338 3.1.1
    Die Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn durch besondere Maßnahmen nachteilige Auswirkungen verhindert werden.
    (steht so ähnlich in den Fachregeln)
    Weiter: solche Witterungsverhältnisse können sein, z.B. Temperaturen unter +5 °C bei Klebearbeiten, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost bei Arbeiten mit Mörtel.
    Anmerkung Autor: auch wenn in der DIN nichts exaktes über Arbeiten mit Bitumen-Schweißbahnen geschrieben wird, bei Normalbitumen-Bahnen wird es eng, bei solchen mit Aluminium-Einlage (Dampfsperren) unmöglich die ohne Schäden zu verarbeiten.
    Wie oben beschrieben, bei Polymeranteilen (Elastomer) wird es auch bei geringen Minusgraden wohl noch funzen. Das Risiko trägt der Verarbeiter allein in vollem Umfang.
    Als Krücke könnte man die Produktblätter hinsichtlich des Kaltbiegeverhaltens hinzuziehen.
    Im ABC  -  Bitumen soll wohl auch noch eine Passage enthalten sein, die das beschreibt.
    Grüße
    Stefan Ibold
    PS @ E. Bromm: lass machen, ich freue mich schon auf die Schadenbilder :)
  8. Fragen Sie..

    mal bei Hahne-Bauchemie nach.
    Die stellen eine Bitumendickbeschichtung als Winterabdichtung her, verarbeitbar bis  -  5 °!
    MfG
  9. Jau ...

    Herr Ibold
    Im Bitumen ABC steht der Satz mit den Witterungsverhältnissen + der Hinweis, dass dies z.B. Temp < 5 ° sind. Für die ganz Genauen: Abschnitt 5.1 Ausgabe 1997.
  10. Darf man bei Temperaturen unter + 5 Grad jetzt um diese Jahreszeit überhaupt noch öffnen?

    Foto von Edmund Bromm

    Erst mal vielen Dank an die Fachleute. Wie gut, dass es dieses Forum gibt.
    Es handelt sich um ein unter Denkmalschutz gestelltes sehr schönes altes Gebäude. Ehemals Pfarrhof.
    Normalerweise freuen sich die Mitarbeiter der Denkmalpflege, weil es nicht so oft vorkommt  -  eine solche gute Substanz vorzufinden ...
    Aber, so lautet der Slogan, wenn wir schon mal dran sind, dann gleich richtig.
    Natürlich habe ich mich beworben, um hier einen Auftrag zu bekommen, da sich dieses Gebäude im Nachbarort befindet und ich ein Verfahren und eine Problemlösung anbieten könnte, wo sich die Gemeinde sehr viel Geld gespart hätte.
    Darauf wird nun keine Rücksicht genommen, sondern es kommt das ewig gleiche Argument, es muss auch eine Abdichtung nach DINAbk. 68800 hergestellt werden.
    Nun bin ich im GAEB Ausschuss (DIN) mit zuständig für die Erstellung von Standardleistungsbüchern.
    Der Architekt und der Vertreter der Gemeinde (Bauabteilung) bestehen jedoch auf eine Abdichtung wie gewohnt an der Außenseite. Natürlich wurde auch das Argument gebracht  -  wir haben einen Sachverständigen eingeschaltet.
    Nach meinen Recherchen ist dieser Sachverständige ... richtig ein SV aber halt aus der (DIA)? Diplom Sachverständiger
    für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten aber nicht vereidigt. Und dieser gute Mann berät den "Fachmann" Architekt über die Bereiche  -  Physik und Chemie. Das Argument ist doch einleuchtend.
    Warum? weil es halt so ausgeschrieben wurde. Punkt aus ... usw.
    Bauunternehmer und Architekt freuen sich (verständlicherweise) wegen der Auftragssumme. Verständlich ...
    Ich bitte nun darum  -  ohne Polemik mit mir hier im Forum darüber zu diskutieren wie man solche Probleme in den Griff bekommt.
  11. Darf man bei Temperaturen unter + 5 Grad jetzt um diese Jahreszeit überhaupt noch öffnen?

    Foto von Edmund Bromm

    Erst mal vielen Dank an die Fachleute. Wie gut, dass es dieses Forum gibt.
    Es handelt sich um ein unter Denkmalschutz gestelltes sehr schönes altes Gebäude. Ehemals Pfarrhof.
    Normalerweise freuen sich die Mitarbeiter der Denkmalpflege, weil es nicht so oft vorkommt  -  eine solche gute Substanz vorzufinden ...
    Aber, so lautet der Slogan, wenn wir schon mal dran sind, dann gleich richtig.
    Natürlich habe ich mich beworben, um hier einen Auftrag zu bekommen, da sich dieses Gebäude im Nachbarort befindet und ich ein Verfahren und eine Problemlösung anbieten könnte, wo sich die Gemeinde sehr viel Geld gespart hätte.
    Darauf wird nun keine Rücksicht genommen, sondern es kommt das ewig gleiche Argument, es muss auch eine Abdichtung nach DINAbk. 68800 hergestellt werden.
    Nun bin ich im GAEB Ausschuss (DIN) mit zuständig für die Erstellung von Standardleistungsbüchern.
    Der Architekt und der Vertreter der Gemeinde (Bauabteilung) bestehen jedoch auf eine Abdichtung wie gewohnt an der Außenseite. Natürlich wurde auch das Argument gebracht  -  wir haben einen Sachverständigen eingeschaltet.
    Nach meinen Recherchen ist dieser Sachverständige ... richtig ein SV aber halt aus der (DIA)? Diplom Sachverständiger
    für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten aber nicht vereidigt. Und dieser gute Mann berät den "Fachmann" Architekt über die Bereiche  -  Physik und Chemie. Das Argument ist doch einleuchtend.
    Warum? weil es halt so ausgeschrieben wurde. Punkt aus ... usw.
    Bauunternehmer und Architekt freuen sich (verständlicherweise) wegen der Auftragssumme. Verständlich ...
    Ich bitte nun darum  -  ohne Polemik mit mir hier im Forum darüber zu diskutieren wie man solche Probleme in den Griff bekommt.
  12. 68800?

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    das ist die Holzschutznorm.
    Was Sie vermutlich meinen ist die DINAbk. 18195. So  -  und da müssen wir natürlich mal in die Details gehen.
    Da wird evtl. noch spannend ;-)
    Grüße
    Stefan Ibold
  13. Wenn man soviel auswändig im Kopf hat..

    Foto von Edmund Bromm

    Natürlich die 18 195. Gut wenn hier aufgepasst wird.
    Danke

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