Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Pflicht bei Neubau? Kosten, Risiken & Alternativen
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Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Pflicht bei Neubau? Kosten, Risiken & Alternativen

Ich habe gelesen, dass ein Lüftungskonzept nach 1946-6 für Neubau Pflicht ist.

Muster:

Ich will nächste Jahr mit einem Generalunternehmer ein Bungalow bauen und habe schon meinen Vorläufigen EnEVAbk. Berechnung bekommen. Nur hier ist kein Lüftungskonzept nach 1946-6 dabei.

Wir wollten keine Lüftungsanlage und ich will auch keine erneute Diskussion darüber anfangen. Will nur klären was für folgen das jetzt hat.

Der Generalunternehmer meint, dass wird verpflichtet sind das Belüftungskonzept in Eigenleistung zu erstellen, weil wir keine Belüftungsanlage haben wollten.

Mir war gar nicht bewusst, dass eine Lüftungsanlage Pflicht ist? Es werden doch so viele Neubauten ohne eine Belüftungsanlage gebaut.

Geht es hier nur um eine Gewährleistung, wenn Schimmel usw. kommt oder muss ich ein Lüftungskonzept haben, sonst muss ich mir irgendwelchen Strafen rechnen?

Verstoßen jetzt alle ohne eine Lüftungsanlage gegen das Gesetzt oder wie?

Vielen Dank

Jan

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Schimmelbildung durch unzureichende Lüftung kann zu gesundheitlichen Problemen führen, insbesondere bei Allergikern und Asthmatikern.

    GoogleAI-Analyse

    Die DINAbk. 1946-6 schreibt ein Lüftungskonzept für Neubauten vor, um eine ausreichende Luftqualität und den Feuchteschutz sicherzustellen. Dies dient der Vermeidung von Schimmelbildung und Bauschäden.

    Ich empfehle, das Lüftungskonzept frühzeitig in die Planung einzubeziehen und mit dem Generalunternehmer zu besprechen. Ein fehlendes oder mangelhaftes Lüftungskonzept kann zu Gewährleistungsproblemen und im schlimmsten Fall zu Strafen führen.

    🔴 Gefahr: Unzureichende Lüftung kann zu Schimmelbildung führen, was gesundheitsschädlich ist und die Bausubstanz angreift.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung, von der natürlichen Lüftung bis zur mechanischen Lüftungsanlage. Die Wahl hängt von den individuellen Gegebenheiten und Anforderungen ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrem Generalunternehmer die Details des Lüftungskonzepts und lassen Sie sich die Einhaltung der DIN 1946-6 schriftlich bestätigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 1946-6
    Die DIN 1946-6 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an die Lüftung von Wohngebäuden stellt. Sie legt fest, wie der notwendige Luftaustausch sichergestellt werden muss, um Feuchtigkeit abzuführen und eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Lüftungskonzept, Feuchteschutz, Raumluftqualität
    Lüftungskonzept
    Ein Lüftungskonzept ist eine Planung, die sicherstellt, dass in einem Gebäude ausreichend Luftaustausch stattfindet. Es berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes und die Anforderungen der DIN 1946-6.
    Verwandte Begriffe: DIN 1946-6, natürliche Lüftung, mechanische Lüftung
    Natürliche Lüftung
    Die natürliche Lüftung erfolgt durch Fensteröffnen oder durch Lüftungsschächte. Sie ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den Luftaustausch sicherzustellen, erfordert jedoch ein bewusstes Verhalten der Bewohner.
    Verwandte Begriffe: Fensterlüftung, Querlüftung, Stoßlüftung
    Mechanische Lüftung
    Die mechanische Lüftung erfolgt durch Lüftungsanlagen, die automatisch für einen kontrollierten Luftaustausch sorgen. Sie kann mit Wärmerückgewinnungssystemen kombiniert werden, um Energie zu sparen.
    Verwandte Begriffe: Lüftungsanlage, Wärmerückgewinnung, kontrollierte Wohnraumlüftung
    Feuchteschutz
    Der Feuchteschutz dient dazu, die Bausubstanz vor Schäden durch Feuchtigkeit zu schützen. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Lüftungskonzepts und wird durch die DIN 1946-6 geregelt.
    Verwandte Begriffe: Schimmelbildung, Bauschäden, Taupunkt
    Schimmelbildung
    Schimmelbildung entsteht durch Feuchtigkeit und kann zu gesundheitlichen Problemen und Bauschäden führen. Sie wird durch unzureichende Lüftung begünstigt und sollte unbedingt vermieden werden.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeit, Kondensation, Sporen
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die Haftung des Bauunternehmers für Mängel am Bauwerk. Bei Verstößen gegen die DIN 1946-6 kann es zu Gewährleistungsproblemen kommen, wenn Mängel auf eine unzureichende Lüftung zurückzuführen sind.
    Verwandte Begriffe: Mängel, Haftung, Bauvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6?
      Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist eine Planung, die sicherstellt, dass in einem Gebäude ausreichend Luftaustausch stattfindet, um Feuchtigkeit abzuführen und eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten. Es wird in der Regel für Neubauten erstellt, um Schimmelbildung und Bauschäden vorzubeugen.
    2. Ist ein Lüftungskonzept Pflicht bei Neubauten?
      Ja, gemäß der DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept für Neubauten in Deutschland Pflicht. Es dient dazu, die Einhaltung der energetischen Anforderungen und den Schutz der Bausubstanz sicherzustellen.
    3. Was passiert, wenn man gegen die DIN 1946-6 verstößt?
      Verstöße gegen die DIN 1946-6 können zu Gewährleistungsproblemen führen, da der Bauherr nachweisen muss, dass die Anforderungen an den Feuchteschutz erfüllt wurden. Im schlimmsten Fall können auch Strafen verhängt werden, wenn es zu Schimmelbildung oder Bauschäden kommt.
    4. Welche Alternativen gibt es zur natürlichen Lüftung?
      Neben der natürlichen Lüftung, die durch Fensteröffnen erfolgt, gibt es mechanische Lüftungsanlagen. Diese sorgen automatisch für einen kontrollierten Luftaustausch und können mit Wärmerückgewinnungssystemen kombiniert werden, um Energie zu sparen.
    5. Wer erstellt ein Lüftungskonzept?
      Ein Lüftungskonzept wird in der Regel von einem Fachplaner oder einem Energieberater erstellt. Dieser berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes und die Anforderungen der DIN 1946-6.
    6. Was kostet ein Lüftungskonzept?
      Die Kosten für ein Lüftungskonzept variieren je nach Größe und Komplexität des Gebäudes. In der Regel liegen sie zwischen einigen hundert und wenigen tausend Euro. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen zu vergleichen.
    7. Wie lange ist ein Lüftungskonzept gültig?
      Ein Lüftungskonzept ist in der Regel für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes gültig. Änderungen an der Nutzung oder der Bausubstanz können jedoch eine Anpassung des Konzepts erforderlich machen.
    8. Kann ich ein Lüftungskonzept in Eigenleistung erstellen?
      Es ist ratsam, ein Lüftungskonzept von einem Fachmann erstellen zu lassen, da die Anforderungen der DIN 1946-6 komplex sind und spezielle Kenntnisse erfordern. Ein fehlerhaftes Lüftungskonzept kann zu erheblichen Problemen führen.

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  2. DIN 1946-6: Bauaufsichtlich eingeführt? – Relevanz & Haftung

    Pflicht?
    Ist die DINAbk. 1946-6 in ihrem Bundesland bauaufsichtlich eingeführte Norm und somit Technische Baubestimmung nach Landesbauordnung? Vermutlich nicht! Somit fordert das Bauamt kein Lüftungskonzept.

    Wenn es später aber zu Lüftungsproblemen kommt, dann kann es Sachverständige geben, die behaupten dass die DIN 1946-6 zumindest anerkannte Regel der Technik gewesen ist zum Bauzeitpunkt, auch wenn dies heute noch umstritten sein mag.

    Da ihre Baufirma laut Bauvertrag sich verpflichtet hat die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) einzuhalten, muss die Baufirma von Ihnen nun eine Haftungsfreistellung erbitten, wenn Sie keine Lüftungsanlage oder andere Lüftungstechnische Einbauten nach DIN 1946-6 wollen.

    Lassen Sie sich von der Baufirma eine Berechnung nach DIN 1946-6 übergeben, welche Fenster mit Flügellüftern (Regel-Air oder ähnliches) nachgerüstet werden müssten, um die DIN 1946-6 einzuhalten und unterschreiben Sie dann der Baufirma, dass Sie diese Leistung später separat bei einem Tischler beauftragen werden und dies nicht Teil der vertraglichen Bauleistung ist. Dann sind vermutlich alle fein raus.

  3. Schimmelbildung: Wer trägt die Verantwortung für den Schaden?

    Und der Kunde ...
    Und der Kunde hat den Schaden (bzw. Schimmel an den Wänden) ...
  4. EnEV & DIN 1946-6: Lüftungskonzept – Erfüllung der Auflagen?

    Das Bauamt wollte von mir auch ...
    Das Bauamt wollte von mir auch kein EnEVAbk. Berechnung sehen, aber man muss doch die EnEV Auflagen erfüllen. Warum muss die DINAbk. 1946-6 nicht erfüllen?

    Diese Flügellüftern beim Fenster wurde mir Angeboten, aber es ist wohl zusammen mit den Außenrollos nicht machbar und will ich eigentlich gar nicht haben.

    Im Planungsprotokoll steht, dass die Lüftungsanlage in Eigenleistung gemacht wird und dass die Firma keine Haftung für das richtige Einbauen und folge Schäden übernimmt. (also eine Haftungsfreistellung) Damit kann ich ganz gut leben.

    Nur wenn mich irgendwann irgendwer nach dem EnEV Ausweis fragt und ich kein Lüftungskonzept habe, dann will ich nicht irgendwelche Strafen zahlen.

    Vielen Dank für deine Antwort

  5. EnEV-Nachweis ohne Lüftungsanlage: Schimmelrisiko im Neubau?

    Na dann
    Na dann darf natürlich auch im EnEVAbk.-Nachweis keine Lüftungsanlage berücksichtigt werden, wenn doch noch gar keine eingebaut wird!

    Naja  -  Schimmel wird es nur bei einem Neubau nach EnEV wohl nur geben, wenn man nicht nur auf die Lüftungsanlage verzichtet, sondern gleichzeitig auch noch auf die Fensterlüftung und wenn man dann nur noch das Wohnzimmer heizt und die restlichen kalten Räume über Raumverbund (offene Türen) mit der feuchten Abwärme des Wohnzimmers und des Bades betankt.

  6. Lüften im Neubau: Schimmel vermeiden – Erfahrungen & Vorgehen

    Vielen Dank für die Antworten. Wir wohnen ...
    Vielen Dank für die Antworten. Wir wohnen Vielen Dank für die Antworten.

    Wir wohnen in Moment auch fast in Neubau bj 2005 und bekommen das Lüften auch hin ohne das Schimmel entsteht.

    Mir geht es einfach darum, dass ich später mit den Behörden keine Probleme bekomme.

  7. Lüftungskonzept: Fensterlüftung ausreichend? – EnEV-Anforderungen

    Foto von wiki

    Offensichtlich wird Ihr Bungalow nicht
    als "Niedrig-Energie-Haus" oder "Passiv-Haus" geplant, dann benötigen Sie auch keine Lüftungsanlage.

    Öffentliche Mittel der KfW scheinen Sie auch nicht in Anspruch zu nehmen.

    Als "Lüftungskonzept" darf auch eine plausibel dargelegte "Fensterlüftung" gelten.

    Der Energieausweis nach EnEVAbk. ist für selbst genutztes Wohneigentum nicht erforderlich, erst bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist dieser vorzulegen.

    Mit bestem Gruß

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  8. Korrektur: Fensterlüftung – Luftzufuhr & Feuchteschutz im Neubau

    Foto von

    Die Aussage zu der "Fensterlüftung"
    ziehe ich zurück!

    Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten ("Infiltration") aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, so müssen keine Lüftungstechnischen Maßnahmen vorgesehen werden.

    Mit bestem Gruß

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  9. Lüftungskonzept: Fensterlüftung ausreichend? – EnEV-Anforderungen

    Ob es ein Neubau nach EnEVAbk. ist ...
    Ob es ein Neubau nach EnEV ist oder Neubau nach EnEV ist, ist wurscht egal. Wenn man mal bauliche Mängel ausschließt, kommt man zu überraschenden Erkenntnissen:

  10. Bungalowbau: EnEV mit Gas – Lüftungskonzept trotzdem Pflicht?

    Bungalow wird nach EnEVAbk. mit Gas ...
    Bungalow wird nach EnEV mit Gas Therme ohne Solar gebaut. Als ersatzmaßnahme wurde mehr Dämmung genommen. Das Haus ist fast so gut wie ein Kfw 55 Haus gedämmt (laut vorläufigen EnEV Ausweis). Nur die Luftdichtigkeit wird wie bei EnEV Haus sein.

    Es werden keine öffentliche Mittel genutzt.

    Die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten ("Infiltration") reicht bei einem Bungalow nicht aus. Habe mit diesem Programm berechnet.

    Bei zweistöckigen Haus hätte es gereicht. Wahrscheinlich wegen dem Wind und Bungalow ist weniger empfindlicher oder so.

    Nur es bauen doch so viele ohne KWLAbk.. Verstoße ich jetzt gegen das Gesetzt, wenn ich ohne eine KWL baue oder andere Lüftugnskonzept?

    Ist ein Lüftungskonzept absolut Pflicht?

  11. DIN 1946-6: Lüftungskonzept – Mindestluftwechsel & Feuchteschutz

    Foto von

    Die DINAbk. 1946-6 ist
    nach meiner persönlichen Meinung aaRdTAbk., von daher kommen Sie an einem Lüftungskonzept nicht vorbei!

    Da der Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz nicht über die "Infiltration" erbracht werden kann, sind lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich!

    Die Auswahl zu diesen Lüftungstechnischen Maßnahmen steht Ihnen frei, Sie sind nicht verpflichtet eine ventilatorgestützte Lüftung zu installieren!

    Pflicht ist es aber immer nutzerunabhängig mindestens die Lüftung zum Feuchteschutz (als hygienische Grundanforderung) zu erfüllen, das kann dann auch über geeignete Zulufteinrichtungen, Ablufteinrichtungen sowie Überströmeinrichtungen erfolgen, (Querlüftung, u.a. auch über Fensterfalzlüfter)

    Im Zweifel verstoßen Sie gegen eine Verordnung (EnEVAbk., bez. Mindestluftwechsel)

    Mit bestem Gruß

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  12. DIN 1946-6: Keine allgemein anerkannte Regel der Technik?

    Eine einzelne persönliche Meinung macht noch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
    "allgemein anerkannt" gedeutet, dass die Regel von der Mehrheit der Fachleute als richtig anerkannt wird.

    Die EnEVAbk. schreibt nicht vor, dass die DINAbk. 1946-6 eingehalten werden muss!

    Selbst im Beuth-Taschenbuch steht, dass die Norm es anstrebt zukünftig zur allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu werden  -  es also noch nicht ist! Das liegt sicher daran, dass es weder einen Gelbdruck gab, über den die Fachwelt vorab diskutieren konnte noch gibt es derzeit einen funktionierenden Normenausschuss zu dieser Norm, der aktuelle Kritik aufnehmen würde und in zukünftige Überarbeitungen der Norm einarbeitet.

    Rein rechtlich wird man an dieser Norm dennoch nicht vorbei kommen, da es sicher einige Gutachter gibt, die das vorstehende ignorieren und die DIN 1946-6 einfach zur allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) erklären (so wie Dr. Kroll) und so für einschlägige Rechtsprechung sorgen werden ...

    Ein ähnliches Desaster kündigt sich mit dem DIN-Fachbericht 4108-8 an. Auch hier bin ich schon Gutachterkollegen begegnet, die dieses Papier für allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) halten und sich nicht scheuen, das auch vor Gericht so zu vertreten. Auch hier gab es weder einen Gelbdruck noch einen Normenausschuss, der sich der Diskussion mit der Fachwelt stellen würde.

    Tja, so kann man auch im früher so korrekten Deutschland feststellen, dass selbst beim DIN alte deutsche Gründlichkeit mit Vornorm und Gelbdruck immer häufiger durch Lobbyarbeit verdrängt wird und Normen veröffentlicht werden, die keine breite Basis in der Fachwelt aufweisen.

  13. Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Informationen der Energieagentur NRW

    das kann man auch anders sehen ...
    das kann man auch anders sehen

    da wäre die einzelne Person dann jemand anderes.. : p

  14. Link-Test: Energieagentur NRW – Lüftungskonzept DIN 1946-6

    hhm, ...
    in der Vorschau erscheint der Link korrekt,

    noch ein Versuch:

    noch ein Versuch:

  15. DIN 1946-6: Lobbyarbeit – Zwang zur Anwendung?

    Lobbyarbeit zahlt sich eben aus ...
    Wenn genug Leute die Norm zitieren und immer wieder darauf verweisen, dass man sie benutzen MUSS, dann wird man sie auch irgendwann benutzen müssen und keiner fragt mehr wie es dazu kam.

    Wie gesagt: DINAbk. 1946-6 ist NICHT bauaufsichtlich eingeführte Technische Baubestimmung! Man wird aber wegen der großen Werbearbeit der Verbände irgendwann nicht mehr drum herum kommen, sie anzuwenden, weil ein jeder es für nötig oder sogar für zwingend hält.

    Was mich eigentlich nur stört, ist die fehlende Transparenz bei den Rechenansätzen der Norm. Es sollte doch wohl eigentlich so sein, dass jeder rechnerische Ansatz einer Norm wissenschaftlich nachvollziehbar sein sollte. sollte! Ist, aber leider nicht so! Aber ich stimme ihnen zu, dass die DIN 1946-6 wohl trotzdem Regel der Technik werden wird, einfach weil sich irgendwann alle an die Norm gewöhnt haben und man die Kritiker der Norm einfach permanent ignoriert hat, bis sie aufgegeben haben.

  16. Bitte keine Verunsicherung: DIN 1946-6 – Separate Diskussion!

    Foto von

    Bitte verunsichern Sie den Hilfesuchenden Fragesteller doch nicht!
    Machen sie an anderer Stelle einen Thread zu der DINAbk. 1946 auf, dort lässt sich dann sicher angemessen diskutieren!

    Mit bestem Dank

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  17. Lüftungskonzept: Planung abgeschlossen – KWL Nachrüstung möglich?

    Problem ist nur dass die Planung ...
    Problem ist nur dass die Planung schon durch ist und ich nicht bereit bin auch so viel Geld für eine KLW auszugeben. Ich werde irgendwann eine nachrüsten. Bei einem Bungalow sollte das nicht so schwer sein.

    Also der Zug ist eigentlich schon abgefahren.

    Ich habe kein Lüftungskonzept. Im Protokoll steht: Lüftungsanlage in Eigenleistung.

    Also werde ich erst mal nichts machen, bis jemand von mir ein Lüftungskonzept haben will.

    Ich will nur keine Straffe oder sowas zahlen.

  18. DIN 1946-6: Kein Verstoß gegen EnEV – Was steht im Nachweis?

    wiki Kroll & Co haben Sie wohl echt verunsichert ...
    Die Nichteinhaltung der DIN 1946-6 stellt keinen Verstoß gegen die EnEVAbk. oder bauaufsichtlich relevante Technische Baubestimmungen dar  -  ergo wird ihnen auch niemand ein Ordnungsgeld aufbrummen, wenn Sie die DINAbk. 1946-6 nicht mehr einhalten.

    Die Frage ist nur: Was wurde im EnEV-Nachweis berechnet? Ist dort eine Lüftungsanlage berechnet? Dann muss sie auch ausgeführt werden. Andernfalls sollten Sie evtl. einen neuen Nachweis rechnen lassen ohne Lüftungsanlage.

  19. Lüftungsanlagen im Neubau: aaRdT – IKZ-Artikel zur Verunsicherung

    Auch interessant und weiter verunsicher ...
    Auch interessant und weiter verunsicher

    Und spätestens da ist die Frage nach den aaRdTAbk. erlaubt, bzw. beantwortet

  20. EnEV-Ausweis ohne Lüftungsanlage: Beruhigung für Bauherrn

    In EnEVAbk. Ausweis wurde keine Lüftungsanlage ...
    In EnEV Ausweis wurde keine Lüftungsanlage berücksichtig. Nur Dämmung und Klasse A Pumpe.

    Danke dann bin ich beruhigt 😉

    Wünsche euch allen und ganz besonders Uwe Tilgner schöne Feiertage

    Gruß Jan

  21. IKZ-Link: Lüftungskonzept – Baurecht, Werkvertrag & Mietrecht

    Der IKZ-Link ist gut
    Er zeigt, wie vielschichtig die Diskussion zu diesem Thema ist. Da kommt es nicht nur auf das öffentliche Baurecht an (Landesbauordnung / eingeführte Technische Baubestimmungen), sondern auch auf Werkvertragsrecht (allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)) und letztlich sogar auf Mietrecht, wenn die Immobilie nicht vom Bauherren selbst genutzt wird. Aus all diesen Konstellationen ergeben sich unterschiedlichste Forderungen und Erwartungshaltungen und einem Planer ist sicherlich gut geraten auf jeden Fall eine Lüftungstechnische Maßnahme zu planen (Lüftungskonzept), damit er nicht bei späteren Schäden (Schimmelpilz) wegen Planungsversäumnissen in Haftung genommen wird. Ich hoffe es ist hier kein falsches Bild entstanden. Ich lehne die DINAbk. 1946-6 nicht ab. Ich bin für ihre differenzierte Anwendung. Ein Haus (Neubau) kann ohne Lüftungsanlage funktionieren, es gibt aber auch tausende Alt- und Neubauten (Altbauten, Neubauten), die eben nicht oder nur schlecht ohne Lüftungsanlage auskommen.

    Vielen Dank für die anregenden Beiträge hier und frohe Weihnachtsfeiertage.

  22. Hinweise ignoriert? – Kritik an der DIN 1946-6 Diskussion

    Foto von

    Besten Dank für diese "Link's"
    Aber auch derartige Hinweise werden von gewissen Leuten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder einmal "ignoriert" werden!

    Mit bestem Gruß

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  23. EnEV: Gesamtbetrachtung – Primärenergiebedarf & Wärmeverluste

    Foto von

    Wird die EnEVAbk. überhaupt verstanden?
    Während früher die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung völlig unabhängig voneinander betrachtet wurden, wird mit der Einführung der EnEV eine Gesamtbetrachtung angestellt!

    Nach EnEV werden Anforderungen an den Primärenergiebedarf (QP => Anlagentechnik) und an die Transmissionswärmeverluste (HT => Bauphysik) gestellt.

    Um den sog. EnEV-Standard zu erreichen wird schon verdammt eng gerechnet.

    Aus "berufenem Munde" wird nun vorgeschlagen, den EnEV-Nachweis, ohne Wohnraumlüftung, neu erstellen zu lassen!

    Und was ist wenn dann QP den "Bach" heruntergeht?

    Mein "lieber Mann", dass ist schon starker Tobak!

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  24. EnEV-Nachweis ohne KWL: Guter HT-Wert – Lüftungsoptionen

    locker bleiben, Weihnachten steht vor der Tür
    Lesen sie mal weiter oben in den Beiträgen des Fragestellers. Der EnEVAbk.-Nachweis wurde von Anfang an ohne kwl gerechnet, was prinzipiell zulässig ist. Ja, auch so was geht. Das beweist, dass das Haus einen wirklich guten HT-Wert hat und der Qp-Wert nicht nur über die Anlagentechnik schöngerechnet wurde.

    Ist ja alles i.O.  -  Der Bauherr hat seine Fragen beantwortet bekommen und er wird später vielleicht Lüftungsoptionen nachrüsten, wenn er sie denn wirklich braucht.

  25. HT-Wert & Qp-Wert: Interpretation im EnEV-Mindeststandard

    Öhm ...
    Öhm wo steht was von einem guten HT und Qp, habe ich da was überlesen?

    Und der EnEVAbk.-Mindeststandard, da braucht man auch keine KWLAbk. für.

    Nu interpretierste da aber was rein mein Lieber ...

  26. EnEV-Berechnung & Baugenehmigung: Schnellschüsse vermeiden!

    Foto von

    Aus den Fragestellungen,
    die dem "Laien" nicht übel zu nehmen ist, kann alles und nichts interpretiert werden!

    So stellt sich mir u.a. die Frage ob, wo doch dem Bauamt keine "EnEV-Berechnung" vorliegt (weiter oben gelesen), überhaupt eine Baugenehmigung erteilt worden sein kann?

    Aus der Hüfte abgegebene Schnellschüsse helfen nicht weiter!

    Frohes Fest und guten Rutsch,

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  27. Bungalowbau ohne KWL: EnEV-Anforderungen & Lüftungskonzept

    Hallo
    Kleine Zusammenfassung:

    Also wir bauen ein Bungalow mit Gas Therme ohne Solar. Statt Solar wird deutlich mehr gedämmt (Ersatzmaßnahme). Ohne KWLAbk..

    Wir haben ein Bebauungsplan und brauchen keinen Bauantrag, sondern nur eine Bauanzeige. Die Genehmigung habe ich schon vor mir liegen. Bis jetzt wollte keiner von mir einen EnEVAbk. Ausweis sehen.

    Im meinem vorläufigen EnEV Ausweis wurde keine KWL berücksichtigt. Die Hülle ist so gut gedämmt wie bei einem Kfw 55 Haus (laut EnEV Ausweis) und erfülle dadurch die mindest Anforderung von EnEV und EEWärmeG.

    Ich wollte wissen ob man ein Lüftungskonzept nach 1946-6 benötigt.

    Wie es wohl aus sieht, ist es nicht Pflicht.

  28. Lüftungskonzept empfohlen: Anlagentechnik berücksichtigen!

    Foto von

    Auch Hallo und
    ein gesundes und erfolgreiches 2014!

    Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen ein Lüftungskonzept, unter Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen "Anlagentechnik", erstellen zu lassen!

    Viel Glück bei Ihrem Bauvorhaben!

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  29. Lüftungskonzept: Pflichten von Planer & Bauherr – Bauamt aussen vor

    Frohes Neues Jahr  -  liebe Kollegen
    • schmunzel schmunzel ...

    Nochmal zum MITSCHREIBEN oder merken! Der Planer schuldet ein Lüftungskonzept, nicht der Bauherr! Der Planer schuldet das Lüftungskonzept im Rahmen seines Werkvertrages dem Bauherrn und nicht dem Bauamt.

    Weder Planer noch Bauherr schulden dem Bauamt die Vorlage eines Lüftungskonzeptes!

    Wenn der Planer ein Lüftungskonzept erstellt hat und darin eine mechanische oder eine freie Lüftung empfohlen wird und der Bauherr schreibt dem Planer dann auf: "Darum werde ich mich später in Eigenregie kümmern, bitte bauen Sie mein Haus ohne die Umsetzung dieses Lüftungskonzeptes fertig. ", dann ist doch alles geklärt.

    Woher kommt nur diese Panikmache in Sachen DINAbk. 1946-6?!?! Sind denn hier alle mit einem Bauch voller Angst vor Haftungsansprüchen und einem Kopf voller Halbwissen bzgl. der rechtlichen Verbindlichkeiten unterwegs?

    Vom weka-Verlag und vom Beuth-Verlag gibt es längst ordentliche Literatur, die zu diesem Thema technisch und auch rechtlich genügend aufklärt.

  30. DIN 4108-2 & DIN 1946-6: Sachverständigenwesen im Detail

    Foto von

    Interessanter Einblick in das Sachverständigenwesen!
    In der aktuell gültigen Fassung der DINAbk. 4108-2 wird normativ (nicht nur informativ) auf die DIN 1946-6 verwiesen!

    Ferner: (Quelle: "Liste der technischen Baubestimmungen des Landes Berlin, Fassung 12/2011")

    "Es werden nur die technischen Regeln eingeführt, die zur Erfüllung der Grundsatzanforderungen des Bauordnungsrechts unerlässlich sind.

    Die Bauaufsichtsbehörden sind allerdings nicht gehindert, im Rahmen ihrer Entscheidungen zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe auch auf nicht eingeführte allgemein anerkannte Regeln der Technik zurückzugreifen. "

    So gilt das auch für die anderen Bundesländer.

    Ich möchte nicht spekulieren wie zukünftig auf die nicht eingeführten allgemein anerkannten Regeln der Technik zugegriffen wird. (Stichwort "Energiewende")

    Dem Bauamt ist also kein Lüftungskonzept geschuldet!?

    Aus EnEVAbk. 2009, § 6, Abs. 2:

    "Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. "

    => Lüftungskonzept (als Bestandteil des EnEV-Nachweises)!

    Ein angenehmes Wochenende

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  31. Lüftungsanlage Pflicht? Eigenleistung & EnEV-Ausweis – Fragen

    Dann müsste auch eine Lüftungsanlage Pflicht ...
    Dann müsste auch eine Lüftungsanlage Pflicht sein? Ist aber doch nicht. Oder?

    @wiki Wie ist dann in meinen Fall? Ich habe keine Luftungsanlage und Vertrag steht, dass ich in Eigenleistung machen. Also muss ich auch das Lüftungskonzept in Eigenleistung machen? Oder gehört das mit zum EnEVAbk. Ausweis?

  32. DIN 4108-2: Keine Einführung der DIN 1946-6 durch die Hintertür!

    unbelehrbar ...
    Nur weil DINAbk. 1946-6 in der Literaturliste der DIN 4108-2 steht, wird sie noch nicht durchs Hintertürchen zur "quasi mit eingeführten" Technischen Baubestimmung!

    In der DIN 4108-2 heißt es unter 4.2.3 Hinweise zur Luftdichtheit von Außenbauteilen und zum Mindestluftwechsel "Auf ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Raumluftfeuchte sowie gegebenenfalls der Zuführung von Verbrennungsluft nach bauaufsichtlichen Vorschriften (z.B. Feueranlagenverordnungen der Bundesländer) zu achten. Anmerkung Hinweise zu Luftwechseln enthält DIN-Fachbericht 4108-8. "

    Da steht nichts von DIN 1946-6! ... und ich muss aufpassen, dass ich nicht gleich noch über die unausgegorene Schummel-Norm 4108-8 anfange zu schimpfen!

    Lieber Fragesteller, lassen Sie sich durch Hr. Kroll nicht verunsichern, vermutlich ist er hauptberuflich Ventilatorverkäufer und möchte ihnen unbedingt die zwingende Notwendigkeit seines Produktes nahe bringen  -  ich weiß es nicht.

    Sie dürfen aber auf eigene Verantwortung auf eine Lüftungsanlage verzichten, so wie ich es Ihnen oben schon beschrieben habe. Lt. EnEVAbk. ist Fensterlüftung noch immer eine zulässige Option.

  33. Sachlichkeit gefordert: DIN 1946-6 – Gesamtzusammenhang beachten!

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    Darf ich um Sachlichkeit bitten?!
    Aus welchem meiner Beiträge können kommerzielle Interessen abgeleitet werden?

    Verordnungen, Richtlinien und Normen sind in einen plausiblen Gesamtzusammenhang zu bringen und angemessen anzuwenden!

    So wird dann u.a. auch der Widerspruch der EnEVAbk. 2009 (Luftdichtheit) zu der DINAbk. 4108-2 (Mindestluftwechsel) über die DIN 1946-6 (Lüftungskonzept) aufgelöst.

    Richtig, auch aus dem DIN-Fachbericht 4108-8 "Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden" ergibt sich der Hinweis auf die DIN 1946-6 unter:

    • 6.3.2 Erforderlicher Außenluftvolumenstrom bei kontinuierlicher Lüftung

    Wer jedoch alle Hinweise (u.a. auch z.B. normative Verweise) standhaft ignoriert und Inhalte unvollständig (u.a. auch aaRdTAbk.), sogar falsch (u.a. auch z.B. Lüftungskonzept/Bauamt) wiedergibt, der kann sich nur dadurch selber helfen, indem er die ihm unbequemen Normen widerlegt!

    Mit ausreichend wissenschaftlichem Hintergrund sollte das ein leichtes sein, ohne entsprechendem "Know-How" genügt es dann wohl nur zu untragbaren Behauptungen!

    Die aktuell gültige Rechtslage ist derzeit noch so wie sie ist, da helfen unqualifizierte Unmutsäußerungen auch nicht weiter!

    Ich bin in meinen Empfehlungen auch um Rechtsicherheit bemüht, alles andere wäre grob fahrlässig und kann auch zu unvorhersehbaren Mehrkosten führen!

    Werter "Jan"!

    Bitte lesen Sie u.a. auch unter 10. und 29. genau nach, dort ist zu Ihren Fragen alles beschrieben!

    Mit viel Glück könnte, nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens, über einen abschließenden "Blower-Door-Test (BDT)", der erforderliche Mindestluftwechsel über "Infiltration" nachgewiesen werden.

    Sie haben inzwischen eine Fülle an kontroversen Informationen erhalten, die es für Sie nun zu "filtern" gilt.

    Ggf. wenden Sie sich bez. des Lüftungskonzeptes noch einmal vertrauensvoll an Ihren Generalunternehmer, der wird sich dann sicherlich mit Ihnen und dem Bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser der Planung, der ist verantwortlich für das Lüftungskonzept, abstimmen.

    Gruß und besten Dank für diesen aufschlussreichen "Gedankenaustausch",

    D. Kroll (ein konstruktiver "wiki")

  34. 🔴 Neubau ohne Lüftungskonzept: Betroffener berichtet von Problemen!

    Foto von

    Neubau ohne (wie auch immer geartetes) Lüftungskonzept => Katastrophe!
    Hallo zusammen,

    ich möchte mich an dieser Stelle gern als "Betroffener" äußern. Seit einem halben Jahr lebe ich in einer eingeschossigen Neubauwohnung, bei der die DINAbk. 1946-6 nicht erfüllt wurde (ob nun diese Norm der Weisheit letzter Schluss ist, mag umstritten sein) und in der die Fenster wirklich dicht sind (dass das ganz und gar nicht gut ist, kann ich bezeugen).

    Folgender Probleme treten auf:

    1) Ist das Schlafzimmer klein, führt die Ausatmung von zwei Personen (plus eventuell noch ein Baby) dazu, dass die CO2-Konzentration bei geschlossenem Fenster während der Nacht über 6000 ppm steigt (Außenluft ca. 400 ppm). Solche Luft ist "dick wie Hechtsuppe" und lässt einen mit Kopfschmerzen aufwachen bzw. nach einem nächtlichen Toilettengang erst gar nicht einschlafen. Wer in einer ruhigen Gegend wohnt, der kann natürlich problemlos das Fenster kippen, alle anderen dürfen den Erstickungstod üben.

    2) Gegen Feuchtigkeit kann man theoretisch "anlüften". Praktisch scheint es mir unmöglich zu sein. Im Schlafzimmer sorgt allein die Ausatmung und Schwitzen (letzteres tun wir ständig, nicht nur in der Sauna, wenn es extra auffällt), dass bei kalten Außentemperaturen morgens Wasserprüftzen auf den Fensterrahmen stehen. Sind diese aus Holz, darf man sich nach kaum 10 Jahren schon mal auf den Austausch einstellen. Auch im Badezimmer reicht es nicht aus, nach einem Vollbad oder einer längeren Dusche ausgiebig zu lüften. Stattdessen müsste man Boden und Wände komplett trocken rubbeln und nasse Handtücher sogleich in einen anderen Raum bringen.

    Zur Info: Ich habe mir mal den Spaß gemacht, die Infiltration durch unsere modernen, hochwertigen Holzfenster abzuschätzen. Im Raum etwas körperlich betätigen => CO2 schießt durch die Decke => Tür schließen => CO2-Logger laufen lassen => aus dem Abfall der CO2-Konzentration und der bekannten CO2-Konzentration der Außenluft sich auf ein Maximalwert der Infiltration errechnen (unter der Annahme, dass nur von außen Luft in den Raum zuströmt und nicht auch aus der Wohnung heraus). In den meisten Räumen kam ich so auf eine Luftwechselrate von ca. 0,07 h^-1 (schwankt je nach Wetterlage geringfügig).

    Ich wünsche keinem Menschen unter so einer "Dunstglocke" zu leben. Zumindest in Schlafzimmern und Sanitärräumen sollte man einen deutlich höheren Luftwechsel anstreben.

    Vielleicht kann mein Text dem Threadstarter ja als Denkanstoß dienen.

  35. ✅ Zustimmung: Wichtige Beiträge zur Überzeugung Unbelehrbarer!

    Danke wiki! ...
    Danke wiki! genau solche Beiträge braucht es, um die Unbelehrbaren zu überzeugen.
  36. Lüftungsanlage: Eigenplanung statt Generalunternehmer-Vorgabe

    wiki danke für deine Antwort. Ich wollte ...
    wiki danke für deine Antwort. Ich wollte wiki danke für deine Antwort.

    Ich wollte nur wissen ob eine Lüftungsanlage pflich ist und nicht ob eine Lüftungsanlage gut wäre (wegen Co2 und Luftfeuchtigkeit).

    Nur zu Info:

    Ich werde bei mir eine Lüftungsanlage einbauen, aber so wie ich will und nicht wie der Generalunternehmer baut.

    GU hat mir eine überdimensionierte Anlage mit Kreuzwärmetausch ca. 300 m³/h, oval Rohren in Dämmung von Estrich, und Bodenauslassventile.

    Ich will: Gegenstromwärmetauscher max. 160 m³/h Deckenmontage, Rundrohre, mit Deckenventilen, sparsamer Motor. Bei 115 m² reicht das vollkommen.

    Bei einem Bungalow mit Holzbalken Decke ist nicht so schwer nachzurüsten.

    Trotzdem Danke für deine Antwort.

  37. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Lüftungskonzept nach DINAbk. 1946-6: Pflicht, Kosten & Alternativen im Neubau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflicht eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6 im Neubau, die damit verbundenen Kosten und Risiken sowie mögliche Alternativen. Es wird erörtert, ob die Norm bauaufsichtlich eingeführt ist und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung drohen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung der Verantwortlichkeiten von Planer und Bauherr bezüglich des Lüftungskonzepts. Abschließend werden praktische Erfahrungen mit Neubauten ohne Lüftungskonzept ausgetauscht.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Neubau ohne Lüftungskonzept: Betroffener berichtet von Problemen! wird eindrücklich geschildert, welche Probleme in einem Neubau ohne adäquates Lüftungskonzept auftreten können. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Planung und Umsetzung.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Informationen der Energieagentur NRW verweist auf eine Informationsseite der Energieagentur NRW, die detaillierte Informationen zum Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 bietet. Diese Ressource kann für Bauherren und Planer sehr hilfreich sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich frühzeitig mit der Thematik Lüftungskonzept auseinandersetzen und die Verantwortlichkeiten mit ihrem Planer klar definieren. Der Beitrag Lüftungskonzept: Pflichten von Planer & Bauherr – Bauamt aussen vor gibt hierzu wichtige Hinweise. Es ist ratsam, ein individuelles Lüftungskonzept erstellen zu lassen, das die spezifischen Gegebenheiten des Neubaus berücksichtigt. Die Einhaltung der EnEV und die Vermeidung von Schimmelbildung sollten dabei im Vordergrund stehen. Die Diskussion zeigt, dass die DIN 1946-6 nicht zwingend eine Pflicht darstellt, aber als anerkannte Regel der Technik (aaRdT) gilt. Die korrekte Anwendung der Normen und Richtlinien ist entscheidend, wie im Beitrag Sachlichkeit gefordert: DIN 1946-6 – Gesamtzusammenhang beachten! betont wird. Die Integration von Fachbegriffen wie Lüftungsanlage, Belüftungskonzept und Gewährleistung ist für ein umfassendes Verständnis unerlässlich. Die Auseinandersetzung mit den Beiträgen, insbesondere IKZ-Link: Lüftungskonzept – Baurecht, Werkvertrag & Mietrecht, hilft, die vielschichtigen Aspekte zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Berücksichtigung von Energieeffizienz und Schimmelprävention ist dabei von zentraler Bedeutung.

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